Normenzwang im Privatleben

Diskutiere Normenzwang im Privatleben im DIN / VDE Richtlinien Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; AW: Normenzwang im Privatleben Hallo zusammen, ich bin Besitzer einer Eigentumswohnung, in einem 5-Parteienhaus und habe vor kurzem einige...

  1. #11 Strippe-HH, 12.02.2014
    Zuletzt bearbeitet: 12.02.2014
    Strippe-HH

    Strippe-HH Freiluftschalter

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    AW: Normenzwang im Privatleben

    @ Newsman.
    Ich bin ja selber Wohnungseigentümer in einer größeren Wohnanlage (125 WE.) und auch hier im Beirat sowie in der Betreuung der allgemeinen Haustechnik zuständig. Und da hört für mich die Zuständigkeit vor der nächsten Wohnungstür auf.
    Was du in deinen eigenen vier Wänden an Gefahrenquellen ausmachst, das geht eigentlich den anderen Miteigentümern einen feuchten Kehricht an und umgekehrt ist es das gleiche bei dir.
    Anders ist es wenn du im Bereich des Gemeinschaftseigentums Mängel entdeckst, dann ist es dem Verwalter zu melden der dafür sorge zu tragen hat, dass diese beseitigt werden, größere Reparaturen allerdings sind als TOP.-s über die Eigentümerversammlung zu beantragen und abstimmen zu lassen. Auch wenn die Gemeinschaft noch so klein ist, es ist im WEG. so verankert.
    Du kannst natürlich eines machen, die Nachbarn darauf ansprechen, aber ob sie darauf eingehen, das ist deren Problem und nicht deines.
    Ich sehe es ja bei unseren Häusern Baujahr 1964, das stimmt in so vielen Wohnungen von der Elektrik nichts mehr so ganz, aber da kann ich niemanden die Pistole auf die Brust setzen und denen sagen, du das mach mal schnellstens neu bevor hier die Bude abbrennt.
    Denn für sein Eigentum ist jeder selber verantwortlich und nicht du für die anderen.
    Gruß Strippe-HH.
     
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  3. Dipol

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    AW: Normenzwang im Privatleben

    Das Recht auf Schlamperei endet dort wo andere gefährdet werden, siehe § 319 StGB Baugefährdung. Gegen objektive Gefährdungen die aus anderen Wohnungen drohen muss man notfalls klagen und trägt im Verfahren die Beweislast.

    Als Elektrofachkraft sollte man sich nicht nur im Hinblick auf den § 319 StGB Baugefährdung weniger pauschal ausdrücken, denn so allgemein verharmlosend ist die Aussage falsch..

    Ein gewerblicher Auftragnehmer schuldet -auch ohne Vereinbarung der VOB- stets ein Werk nach den anerkannten Regeln der Technik = Normen. Davon sind diverse wie z. B. die DIN 18015-2:2010-11 – Art und Umfang der Mindestausstattung - vertragsrechtlich verhandelbar, wer aber die Installationszonen nach DIN 18015-3:2007-09 – Leitungsführung und Anordnung der Betriebsmittel - missachtet und dadurch einen Folgeschäden verursacht muss auch dafür haften.

    Durch Gesetze oder Verordnungen als verbindlich erklärte Normen sind einzuhalten! Das hilft aber dem Threadersteller leider nicht weiter wenn das die Miteigentümer nicht kümmert.

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  4. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    AW: Normenzwang im Privatleben

    Eine Norm ist eine Richtlinie. wenn diese bindend wäre, gäbe es keine Möglichkeit der Weiterentwicklung. Dieses Zitat stammt von einem Seminarleiter der Firma Pilz, welche z.B Sicherheitsgeräte vom Notaus Relais bis zu Sicherheitssysteme des ICE baut.
    Wenn ich eine Eigentumswohnung kaufe, und eine Elektrofirma damit beauftrage sie zu installieren, dann lass ich mir von keiner Din 18015 vorschreiben, in welchem Zimmer wieviele Steckdosen und Stromkreise sein müssen. Wenn ich keinen Geschirrspüler brauche und lieber mit Gas koche, verzichte ich auf diese Stromkreise und möchte mal den sehen, der mir das in meiner zukünftigen Wohnung verbietet. Soviel zu Normen.
     
  5. #14 EltSifa, 13.02.2014
    EltSifa

    EltSifa Leitungssucher

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    AW: Normenzwang im Privatleben

    Hallo Bigdie,
    das der Überstromschutz einer Leitung entfallen kann, wenn der Verbraucher am Ende der Leitung nicht mehr Strom aufnimmt als die Leitung bestimmungsgemäß verkraftet, steht in der VDE. Das die bestimmungsgemäße Belastungsgrenze einer Leitung von Dauerlast und 30 Grad Umgebungstemperatur abhängt, ist ebenso als Grundlage für die Auslegung von Sicherungen gegen Überlast in der VDE aufgenommen.
    Ein Herdanschluss kann aber bestimmt nicht unter Kurzzeitbetrieb eingeordnet werden.

    Ob eine Leitung im Betrieb 35 Grad oder 55 Grad Leiteroberflächentemperatur hat ist nach den Bestimmungen nicht relevant. Die Temperatur der Leiteroberfläche am Draht beeinflusst den Ablauf der Alterung des Kunststoffmantels der Leitung. Je höher die Temperatur umso schneller altert der Kunststoff.

    Ist der Kunststoff stark gealtert verändert er sich in seinen Isoliereigenschaften und kann leitfähig werden. Das führt zu unkontrollierten Strömen zwischen zwei Leitern und nachfolgend zum Brand.

    Es ist also schon wichtig wie warm eine Leitung im Betrieb wird und langfristig auch ein Faktor für die Brandgefahr. Von Klemm- und Anschlussstellen haben wir dabei noch gar nicht gesprochen.

    Gruß
     
    borobo gefällt das.
  6. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    AW: Normenzwang im Privatleben

    Das die 20A für 5x1,5 nicht OK ist, hab ich mehrfach erwähnt, trotzdem geht davon erst eine Brandgefahr aus, wenn dauerhaft 20A fließen. Das ist aber ziemlich schwierig, das in der Praxis bei einem fest angeschlossenen Herd zu schaffen, ich wüsste zumindest nicht wie. Du schaffst nicht mal 16A auf 3 Phasen ununterbrochen mehr als 5 min.
    Und um die Leitertemperatur brauchen wir nicht zu streiten, die Norm sagt 16A für 1,5mm² ist OK, bei 2 belateten Adern sogar 20A, also besteht bei einer Absicherung mit 16A auch keine Brandgefahr, oder weist du mehr als VDE und andere europäische Normer?
     
  7. Dipol

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    AW: Normenzwang im Privatleben

    Was für ein Nonsens!

    Ich kenne nur Fachleute die über die immer kürzeren Intervalle neuer Normen und Beiblätter stöhnen und meinen, dass auf der Basis gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse auch längere Laufzeiten möglich sein müssten. Dass EFK die sich noch ein VDE-Auswahlabo leisten Exoten sind, liegt doch an der Normenflut und nicht zu wenig Änderungen.

    Jeder kann in den Normengremien mitwirken und wenn dieser Seminarleiter etwas Wichtiges mitzuteilen hat muss er in einer nationalen oder internationalen Normenkommission aktiv werden. Nur so werden die Anerkannten Regeln der Technik und auch der Stand der Technik verändert.

    Ein bigdie-typischer Versuch unterschwellig das Gegenteil des Geschrieben zu unterstellen und die Kernpunkte zu "überlesen". Dass man die Ausstattung abweichend von der DIN 18015 vertraglich vereinbaren kann steht doch explizit da und bedarf keines Widerspruchs. Also mal Butter bei die bigdie-Mäuse: Muss man sicherheitsrelevante Normvorgaben der DIN 18015 zu Installationszonen einhalten und darf man die Passage, dass ein Fundamenterder nach DIN 18014 zu errichten ist, entgegen dem Energiewirtschaftsgesetz missachten?
     
  8. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    AW: Normenzwang im Privatleben

    Und wieder ein beitrag vom Paragraphenreiter.
    Vor 25 -30 Jahren war z.B. ein Wirlpool im Bad große Mode. Schutzbereich 0 ging damals aber noch bis zum Fußboden. Ergo hat jeder, der damals so ein teil angeschlossen hat gegen die VDE verstoßen. Diese wurde erst dann geändert, als dieses Problem bekannt wurde. Normen eilen der technichen Entwicklung zwangsläufig hinterher. Vor ein paar Jahren musste man gefährliche Bereiche an Maschinen oder Robotern laut norm noch abgrenzen, die firma PILZ hat dann ein Kamerasystem entwickelt, was solche Bereiche überwacht. Laut Norm durfte sowas aber nicht sein, bis die Norm daraufhin geändert wurde. Zur Zeit wird künstliche Haut für Roboterarme entwickelt, damit diese direkt mit Menschen zusammen arbeiten können. Nach jetziger norm völlig undenkbar. Wolln wir wetten, das die ersten roboter mit Menschen zusammen arbeiten auch ohne Norm?
     
  9. Dipol

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    AW: Normenzwang im Privatleben

    Die Frage war mit einem einfachen ja oder nein zu beantworten, stattdessen wieder die üblichen abschweifenden Schwadronaden.
     
  10. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    AW: Normenzwang im Privatleben

    Ich weis zwar nicht, was jetzt der Fundamenterder hiermit zu tun hat, aber klar braucht man bei einem Neubau einen Fundamenterder, aber nicht wegen der Din sondern wegen der Tab. Letztere ist ein Vertragsbestandteil mit deinem Energielieferanten. Wenn ich aber meinen Strom selbst erzeuge und keine Verbindung zum öffentlichen Energienetz bräuchte, kann ich mir auch eine Blockhütte ohne Fundament oder ein Baumhaus bauen, und Din Din sein lassen.
    Übrigens trifft das Gleiche zu, wenn ich einen eigenen trafo betreibe, dann kann ich dahinter auch ein IT Netz betreiben ganz ohne Erdung
     
  11. Dipol

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    AW: Normenzwang im Privatleben

    Was nicht verwundert, schließlich bist du ja kein Paragrafenreiter:

    Na wenigstens die TAB und die darin aufgeführten Normen (oder die auch nicht?) akzeptierst du notgedrungen, obwohl Hauserder laut deiner Einstufung doch Schwachsinn sind. Um eine Stellungnahme zur Einhaltung der Installationszonen hast du dich wieder gedrückt. Dass bei autarker Stromversorgung Energiewirtschaftsgesetz und StGB § 319 Baugefährdung an der eigenen Wohnungstüre enden, wage ich zu bezweifeln.
     
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