Diskussion NAV §13, DIN 18015, StGb§319

Diskutiere Diskussion NAV §13, DIN 18015, StGb§319 im Grundlagen der Elektroinstallation Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; AW: Diskussion NAV §13, DIN 18015, StGb§319 Ja so ist es mit der DIN. Architekten und Fachplaner stützen sich immer darauf. Zum Beispiel in...

  1. #41 Strippe-HH, 25.04.2014
    Strippe-HH

    Strippe-HH Freiluftschalter

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    AW: Diskussion NAV §13, DIN 18015, StGb§319

    Ja so ist es mit der DIN. Architekten und Fachplaner stützen sich immer darauf.
    Zum Beispiel in Behindertenwohnungen,( Din 18040(?) )dort sollen die Lichtschalter auf 95 CM.OKFF. sein und die Steckdosen auf 50 CM.OKFF.
    Und wie sollen Waagerechte Leitungsverbindungen zwischen den Steckdosen verlegt werden? auch diese Höhe oder wie normale auf 30 CM.OKFF ????
     
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  3. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    AW: Diskussion NAV §13, DIN 18015, StGb§319

    Deswegen sagte ich ja die Verlegezonen sind eigentlich Mumpitz.
    Dabei ist es heute so einfach, vor dem verputzen den Zollstock in die Ecke gestellt, ein paar Fotos in jedem Zimmer gemacht, und das Ganze samt Prüfprotokoll nach Fertigstellung dem Eigentümer übergeben. In Zeiten von Digitalkameras und PCs kein Problem mehr. Kann z.B. ein PDF Dokument sein, der Grundriss kann mit drin sein und auch die Verteilungsbeschriftung. Und wenn man sich das selber als Betrieb abspeichert, kann man in 10 Jahren, wenn mal etwas geändert oder erweitert werden soll wieder darauf zugreifen.
     
  4. #43 Strippe-HH, 25.04.2014
    Strippe-HH

    Strippe-HH Freiluftschalter

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    Badinstallationen in der Schweiz .JPG
    Und wie wird das hier mit den Zollstock gemacht?:D
     
  5. gert

    gert Freiluftschalter

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    Danke für eure Beiträge, ich weiß jetzt, das Teile der Norm 18015

    in die TAB und in die NAV und in das EnWG eingearbeitetet wurden.

    In den betreffenden Fällen sind dann die Ergebnisse der DIN 18015 immer noch beispielhaft, keinesfalls obligatorisch.


    Gruß Gert
     
  6. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    Was in der Tab steht, ist schon obligatorisch, weil Vertragsbestandteil mit deinem Versorger. Es sei denn du machst mit deinem EVU einen gesonderten Anpassungsvertrag, in dem bestimmte Teile der Tab ausgeklammert werden.
     
  7. #46 Strippentod, 05.05.2014
    Strippentod

    Strippentod Freiluftschalter

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    Seht mir bitte nicht nach, das ich verwirrt bin:

    Einerseits heißt es:
    Andererseits:
    So, und genau dies tut ja nunmal pauschal die NAV §13 und StgB §319.

    Also was ist nun richtig ?!:confused:
     
  8. gert

    gert Freiluftschalter

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    Da sind wohl beide Zitate richtig. Ich hab mich da belehren lassen:

    DIN ist kein Gesetz, aber wenn es durch Gesetze oder Verordnungen zitiert wird bzw. in das Gesetz aufgenommen wird, dann Teil des Gesetzes bzw. der Verordnung.

    Andererseits geben die DIN- Normen lediglich den "Stand der Technik" wieder, wenn man also auf anderem Wege den gleichen, oder einen anderen, vielleicht besseren Stand der Technik, erreichen kann, wäre die Verbindlichkeit der Norm schon wieder ausgehebelt.

    Z.B. könnte man im TNC anstatt NYM 4*10 z.B. ein NYCY oder Ölflex 4*4 in Stahlpanzerrohr verlegen. Das könnte u.U. besser sein.
    Oder man verlegt noch einen Restbestand Alukabel. Das wäre anders als die Norm.
    Oder ich richte meine Räume so ein, daß keine leitfähigen Teile vorhanden sind, und betreibe nur SK II Geräte. Das wäre besser als die Norm.
    Oder ich installiere nach wie vor nur einen RCD in jeder UV. Das wäre Norm.

    also, in vielen Teilen kann man n.m. E noch selber nachdenken.

    Gruß Gert
     
  9. #48 Dipol, 06.05.2014
    Zuletzt bearbeitet: 06.05.2014
    Dipol

    Dipol Spannungstauglich

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    I
    Die Begriffe Allgemein anerkannte Regeln der Technik (aRT) oder früher auch Anerkannte Regeln der Baukunst und Stand der Technik sind leider nicht genormt. ;)

    Die meisten juristischen Definitionen verbinden die Normen mit den Anerkannten Regeln der Technik und setzen den Stand der Technik höherwertig an. Dass eine normwidrige Lösung besser ist, muss gerichtsfest nachgewiesen werden. Noch so gut gemeinte aber unbelegte Privatmeinungen sind nicht relevant.

    Klassisches Beispiel ist das von LEUTRON vertriebene Blitzschutzsystem Dynasphere von ERICO. Den Nachweis, dass dieses System nach dem Stand der Technik wie behauptet besser ist, konnte man bisher nicht erbringen. Verkauft wird trotzdem fleißig weiter obwohl inzwischen in der aktuellen IEC 62305 bzw. DIN EN 62305 (VDE 0185-305):2011-10 dieses System ausdrücklich als unzulässig bezeichnet wird.

    Im Bemühen mancher User Normen für nicht relevant zu erklären geht völlig unter, dass jeder Auftragnehmer -mit und ohne VOB-Vereinbarung- ein Werk nach den Anerkannten Regeln der Technik schuldet. Im Klartext: Bei allen nicht mit Einzelpositionen ausgewiesenen Pauschalangeboten wie z. B.

    "Eine Satellitenantenne für 4 Anschlüsse"

    ist nicht nur eine normkonforme Erdung nebst dem PA sondern auch die Verlegung der Antennenkabel in zugfähigen Leerrohranlagen geschuldet. Sollen die Kabel entgegen DIN 18015 nur eingeputzt werden, bedarf dies einer entsprechenden Individualvereinbarung.

    Willl ein Auftraggeber aus Kostengründen keine Leerrohre, sollte man bei Bauleistungen nach VOB auch noch seine Bedenken schriftlich anmelden. Ebenso wenn ein Archiltekt oder Bauträger "vergessen" hat die Leerrohranlage mit auszuschreiben. Elektrofachkräften wird nämlich unabhängig davon ob es zutrifft unterstellt, dass sie alle Normen des VDE-Auswahlabos kennen. Siehe Klick!.
     
  10. gert

    gert Freiluftschalter

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    Da müsst ich ja mal sofort gucken, od da noch Rechte frei sind;)
    Wenn meine Ausführung gleichwertig und oder besser ist, brauch ich mir keine weiteren Gedanken machen.
    Und wenn ich Arbeiten ausführe, die nicht der Norm entsprechen, brauch ich mir auch keine weiteren Gedanken machen, wenn ich weiß, was ich tue, und weiß, daß ich dafür verantwortlich bin.
    Und das geht dem Handwerk halt ab. Norm, Norm, Norm, nochne Norm.........

    Naja, jetzt bringst Du aber ein Beispiel ein, das dann wohl nur Du in deinem "Normenclan" zu beurteilen hast.[/QUOTE]

    Ja, wie soll ichs sagen, in den meissten Clubs, Kneipen, Foren, geht´s halt um die Sache, da gibt´s halt auch mal Tipps für Leute ohne Messkoffer.


    Gruß Gert
     
  11. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    Mit den Normen ist es genau wie bei einer Alarmanlage, wenn sie zu viel Fehlalarme macht, wird sie ausgeschaltet.
    Wenn es zu viele Normen gibt, die sich dann teilweise wiedersprechen, ist es besser, man schaltet den Kopf ein und überlegt sich, was wann und wie irgend etwas passieren kann und versucht das auszuschließen. Und wenn nichts passiert, wird auch nie irgendwer nach einer Norm fragen.
     
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