Fi-schutzschalter in Wohnräumen erlaubt? Schäden etc. wer haftet

Diskutiere Fi-schutzschalter in Wohnräumen erlaubt? Schäden etc. wer haftet im DIN / VDE Richtlinien Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; AW: Fi-schutzschalter in Wohnräumen erlaubt? Schäden etc. wer haftet Ich sage mal VNB Avacon. TN-C bis zum HA-Kasten. Den VNB. kenne ich gar...

  1. #21 Strippe-HH, 19.09.2014
    Strippe-HH

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    AW: Fi-schutzschalter in Wohnräumen erlaubt? Schäden etc. wer haftet

    Den VNB. kenne ich gar nicht, früher war das HASTRA. gewesen soweit ich weis.
    Aber es ist ja alles anders geworden, was hier früher HEW war, war dann Vattenfall und nun Hamburg-Netz AG.
    Immer wieder was neues.
    Aber der Stromzähler dreht sich ja weiter.
     
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  3. Zosse

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    AW: Fi-schutzschalter in Wohnräumen erlaubt? Schäden etc. wer haftet

    @Strippe-HH War früher die Hastra bis 08/1999. Dann kam Avacon bis 06/2005. Bis 06/2013 E.ON Avacon. Dann folgte wieder Avacon.

    Zurück zum Thema. Da gebe ich dir Recht 2005/2006 war für im Bad ein 30 mA FI-Schutzschalter gefragt. Ab 02/2009 für Steckdosenstromkreise bis 20 A bzw. bis 32 A für den Außenbereich in Endstromkreisen.
     
  4. #23 Strippe-HH, 20.09.2014
    Zuletzt bearbeitet: 20.09.2014
    Strippe-HH

    Strippe-HH Freiluftschalter

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    AW: Fi-schutzschalter in Wohnräumen erlaubt? Schäden etc. wer haftet

    Hier in Hamburg wurden bis 2007 Steckdosen im Innenbereich garnicht über RCD. gesichert, nur im Bad ab 1982 und in Außenbereich ab 1992.
    Auch in meiner Wohnung (Elektroanlage 2006 großenteils neu verlegt) ist alles noch beim Alten. Aber hier in der Wohnanlage erbaut 1966-68 kann man überhaupt froh sein, das es ein Bad gibt was ein RCD. hat.
    Oftmals sieht man dann auch noch solche Sicherungskästen IMG_1384 (640x413).jpg

    Überhaupt gibt es in Hamburg noch viele Gebäude die vor 2009 erbaut wurden und da gibt es auch kein RCD. für von Laien erreichbare Steckdosen, alles ist bestand und da wird sich keiner um scheren das zu ändern, denn sonst hätten wir auch viel zu tun gehabt. Man kann es nur empfehlen, ob es umgesetzt wird, ist auch eine Geldfrage.
     
  5. #24 shelby84, 21.09.2014
    shelby84

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    AW: Fi-schutzschalter in Wohnräumen erlaubt? Schäden etc. wer haftet

    Nabend ich habe aber mehrfach nun zu hören bekommen das eine Anlage im bestand so bleiben darf jedoch bei der kleinsten änderung muss alles was nicht mehr zugelassen ist raus und durch zulässiges ersetzt werden stimmt dieses denn nun?

    2006/2007 wurde die anlage errichtet vorher waren da solche drehsicherungen drin ein Foto vom Umbau was der Vermieter uns mal gezeigt hat war dieses deutlich zu sehen zumal von 2x60m² wohnungen eine gemacht wurde auf 120m² und dadurch dann nur noch einen zähler zu haben usw.
     
  6. #25 Kaffeeruler, 21.09.2014
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    AW: Fi-schutzschalter in Wohnräumen erlaubt? Schäden etc. wer haftet

    Das ganze ist eine, nennen wir es mal Gratwanderung mit gesunden Menschenverstand.

    Wenn wir den Satz Wort Wörtlich nehmen würden wäre der AT einer Steckdose schon eine kleine Änderung wenn sie nicht dem selben Hersteller u Farbe entspricht.
    Oder wenn ein Stromkreis dazu kommt , oder ein FI eingebaut wird oder oder oder

    Es gibt kein Patentrezept und auch keine generelle Antwort.

    Wenn man nun wie du sagst die VT u Leitungen erneuert haben sollte dann gäbe es auch keine Lebensberechtigung mehr für die L-LSS da man hier dann doch von einer Neuanlage sprechen kann wenn auch evtl. nicht zu 100% alles erneuert wurde. Den 0,5A FI aber wird man nicht ankreiden können da er dann wohl als Zusatzschutz eingebaut wurde und der geforderte Schutz für´s Bad ja mittels 30mA FI erfüllt wurde.

    Ich denke aber nicht das hier jemand die L-LSS oder den 0,5A FI verbaut hätte von uns sondern gleich 2-3 FI´s mit 30mA und B-LSS verbaut hätte wenn man eh (fast) alles erneuert hatte



    Mfg Dierk
     
  7. Zosse

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    AW: Fi-schutzschalter in Wohnräumen erlaubt? Schäden etc. wer haftet

    Darüber kann man streiten. Eine kleine Änderung bedarf noch nicht einer kompletten Anpassung.
     
  8. #27 AC DC Master, 21.09.2014
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    AW: Fi-schutzschalter in Wohnräumen erlaubt? Schäden etc. wer haftet

    was verstehen wir unter einer kleinen Veränderung ? zwei oder drei Steckdosen hier und da ? oder sprechen wir von kompletten UV austausch mit steigeleitung usw. ?

    Kleinigkeiten ziehen leider größere Maßnahmen nach sich. hat man z.B. Steckdosen nach inst. und dann noch hier und da die Schaltung erweitert ist das noch unter Kleinigkeiten ab zu stempeln. aber irgendwann kommt der punkt, wo man halt einen strich machen muß und die anlage den neuen technischen bedingen anpassen und erneuern muß. so steht es auch in der VDE. leider steht da zwar nicht wie und wann aber so ist es halt.

    und wenn wir ehrlich zu einander sind, ist doch eine komplette neue elt-anlage doch besser als so ein rum gepfusche. heute funktioniert alles und morgen fällt ein teil aus. und wer hat schuld daran ? der Elektriker der als letztes daran gearabeitet hat. und wnn man schon dabei ist, gleich für die Zukunft denken und installieren. wer nur an morgen denkt, denkt falsch.
     
  9. #28 shelby84, 22.09.2014
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    AW: Fi-schutzschalter in Wohnräumen erlaubt? Schäden etc. wer haftet

    Also ich erkläre es mal so es wurde komplett alles vom Hausanschluss bis in die Wohnung neu gelegt zuzüglich aller Kabel in der Wohnung der Kasten indem sich die Lss und Fi-schutzschalter befinden wurde ebenfalls zu diesem zeitpunkt dort eingebaut vorher waren es 2 einzelne Wohnungen mit je 60m² die dann zu einer umgebaut wurden im altbestand befanden sich die Sicherungen im Hausflur jeweils neben der Einganstür rechts und Links.

    Also wurden die L16A dementsprechend neu verbaut zu diesem zeitpunkt es waren vorher solche wie auf dem Foto zu sehen verbaut Den Anhang 10092 betrachten
    Das Bild dient als beispiel.

    dieses foto ist ein Orginales aus der Anlage wie sie verbaut ist vor dem ersten L16A automaten befinden sich 3x B16 Den Anhang 10093 betrachten

    in der unteren Reihe befinden sich dann von Siemens Den Anhang 10094 betrachten ebenfalls Beispiel foto...

    Ja aber warum höre ich immer und immer wieder das der Fi- 0,5 eben nicht zugelassen ist da es für den Menschen den Tod bedeuten kann fakt ist ja auch das eh beide Fi´s Defekt waren da brauchen wir ja nun nicht darüber zu schreiten ob der erlaubt oder nicht erlaubt gewesen ist.

    Der Vermieter meinte ja das auch kurz vor unserem Einzug noch ein E-check erfolgt sei wie er diesen jedoch durchgeführt hat bzw. wer überhaupt kann man nicht sagen die von ihm genannte Firma ist einmalig tätig gewesen die haben nur die defekten Fi´s ausgetauscht mehr ja nicht
     
  10. Zosse

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    AW: Fi-schutzschalter in Wohnräumen erlaubt? Schäden etc. wer haftet

    Da du nur immer etwas spärlich mit den Infos kommst. Diese Info verändert die Situation völlig. Neue Zuleitung zum Wohnungsverteiler und Austausch der Installation in der Wohnung erfordern aus meiner Sicht einer Anpassung des Wohnungsverteilers auf die zu dem Zeitpunkt gültigen Vorschriften. Deshalb nochmal einfach die Fragen.

    Wann wurde die elektrische Anlage errichtet?
    Wann und was wurde geändert?
     
  11. #30 Kaffeeruler, 22.09.2014
    Kaffeeruler

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    AW: Fi-schutzschalter in Wohnräumen erlaubt? Schäden etc. wer haftet

    Bilder bitte lt Anleitung in meiner SIG einstellen

    Der 0,5A FI ist zu einem Zeitpunkt verbaut worden wo es noch keine Forderung für den Personenschutz gab. Einzig im Bad und Aussenanlage war FI mit max 30mA gefordert.
    Somit hätte man ihn auch weg lassen können oder einen mit 300mA verbauen oder oder oder

    Mfg Dierk
     
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