Fi-schutzschalter in Wohnräumen erlaubt? Schäden etc. wer haftet

Diskutiere Fi-schutzschalter in Wohnräumen erlaubt? Schäden etc. wer haftet im DIN / VDE Richtlinien Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; AW: Fi-schutzschalter in Wohnräumen erlaubt? Schäden etc. wer haftet Da du nur immer etwas spärlich mit den Infos kommst. Diese Info verändert...

  1. #31 shelby84, 22.09.2014
    shelby84

    shelby84 Schlitzeklopfer

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    AW: Fi-schutzschalter in Wohnräumen erlaubt? Schäden etc. wer haftet

    Also errichtet wurde diese Anlage im Jahr 2006/2007 als das Haus Saniert wurde...
    geändert wurde in der Anlage nichts bis Dezember 2013 die defekten Fi-s nach 2 Jahren und 4 monaten ausgetauscht wurden wir haben solange halt immer nur verbraucher gehabt die ürplötzlich durchgeknallt sind ja es hat wirklich geknallt zudem ist nie ein Fi-ausgelöst oder ein anderer der Automaten egal was war.
     
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  3. #32 AC DC Master, 29.09.2014
    AC DC Master

    AC DC Master Freiluftschalter

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    AW: Fi-schutzschalter in Wohnräumen erlaubt? Schäden etc. wer haftet

    mal butter bei die fische ! was genau willste jetzt eigentlich wissen ? du bist aus gezogen! was kümmert es dich jetzt noch. da hättest du gleich damit kommen müßen. und die sperrlichen Infos die man bekommt bringen einen auch nicht weiter. wenn hätte man das gleich dann klären müssen wie auch technisch und rechtlich! jetzt kann man nur raten und mutmaßen.

    wenn ne neue Leitungen verlegt worden sind, würde ich mich fragen warum da noch L Automaten wieder eingebaut worden sind. und wenn dein kumpel seinen meister macht, meßgerät gezückt und ran ans werk.
     
  4. #33 shelby84, 01.10.2014
    shelby84

    shelby84 Schlitzeklopfer

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    AW: Fi-schutzschalter in Wohnräumen erlaubt? Schäden etc. wer haftet

    AC Dc Master,
    also die ganze sache läuft nun seit November 2013 seitdem festgestellt wurde wieso weshalb warum wir haben den Vermieter immer und immer wieder daran errinert das wir im Keller alle Geräte angesammelt haben die durch die Überspannungen zerschossen wurden, er hat immer und immer wieder gesagt er würde sich darum kümmern letztmalig habe ich ihm dieses gegenüber erwähnt als wir ihm die Kündigung anfang Juni übergeben haben und ihn eine frist gesetzt das er eine letzte frist hat bis 31.08.2014 diesem stimmte er auch zu jetzt haben wir es unserem Anwalt abgegeben....

    Ich bin auf dem Gebiet der Elektrik nunmal laie ich habe ihm immer nur das was ich selbst gehört habe weitergegeben er selbst hat laut seiner aussage selbst den Beruf des Elektrikers erlernt
     
  5. #34 ZERBERUS_, 27.11.2014
    ZERBERUS_

    ZERBERUS_ Strippenstrolch

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    AW: Fi-schutzschalter in Wohnräumen erlaubt? Schäden etc. wer haftet

    Kurz und Knapp: um rauszufinden ob deine Geräte an defekte Installation gestorben sind, muss Sachverständiger deine Geräte und dein altes Wohnung überprüfen. Da stehst du vom ersten Problem - dein alte Vermieter ist nicht verpflichtet ohne Gerichtsbeschluss, seine Anlage von dein Sachverständiger überprüfen Lassen. Anordnung eine Untersuchung per Gerichtsbeschluss wegen paar Haushaltsgeräte - das kannst du wirklich Vergessen, das wird kein Richter durchziehen.
    Wegen Kaputten FI-Schalter gehen mit sicherheit keine Geräte Kaputt, das ist einfach nicht möglich. Aber wenn z.B. Anlage Problem mit Neutralleiter hatte und Sternpunktverschiebung hatte, dann gehen sehr Wohl Geräte hoch. Ich hatte letztens ein Fall wo Imbisswagen an eine CEE-Stecdose betrieben wurde wo kein Neutralleiter war - an Normale Steckdose waren 315V drauf und FI-Schalter hat Sporadisch bzw. manchmal gar nicht ausgelöst. Passt also zu deine Beschreibung ziemlich gut. Aber wie gesagt, das jetzt nachweisen, kannst du abhacken. Und dein alte Vermieter wird dich nur auslachen wenn du jetzt dem versuchst Rechnung für Reparaturen auf dem Tisch zu legen.
     
  6. Zosse

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    AW: Fi-schutzschalter in Wohnräumen erlaubt? Schäden etc. wer haftet

    Warum nicht? Auch eine Sternpunktverschiebung kann durch einen defekten RCD kommen.
     
  7. #36 Kaffeeruler, 27.11.2014
    Kaffeeruler

    Kaffeeruler Administrator
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    AW: Fi-schutzschalter in Wohnräumen erlaubt? Schäden etc. wer haftet

    Seh ich auch so.. Kommt nt selten vor das mal ein od andere Kontakt nicht richtig durchgeschaltet hatte oder einfach abgeraucht ist

    Mfg Dierk
     
  8. #37 ZERBERUS_, 28.11.2014
    ZERBERUS_

    ZERBERUS_ Strippenstrolch

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    AW: Fi-schutzschalter in Wohnräumen erlaubt? Schäden etc. wer haftet

    Ja klar kann schon sein dass FI-Schalter kein "Null" mehr durchschaltet. Aber zwei FI-Schalter an ein Verteilung die Gleichzeitig nicht mehr richtig funktionieren, das kann ich wirklich schon fast nicht glauben, dass es wirklich an FI-Schalter liegt. Ihr wisst ja selbst wie selten man ein kaputtes FI-Schalter sieht. Und gerade in ein Wohnung wo wohl keine wirkliche Belastungen sind, dass Sicherungen wirklich an die Grenze arbeiten, da glaube ich doch niemals, dass da wirklich zwei FI-Schalter gleichzeitig Geist aufgeben mit gleichen Symptomen.
     
  9. #38 Spongebob, 28.11.2014
    Spongebob

    Spongebob Strippenstrolch

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    AW: Fi-schutzschalter in Wohnräumen erlaubt? Schäden etc. wer haftet

    Doch ,gibt es.Es waren sogar neue frisch eingebaute,beide Fi haben nach jedem manuellem schalten mal ne Phase und mal den Null nicht durchgeschaltet.Immer wieder verschieden,ich hab gek......war auch noch fern der Heimat.
     
  10. #39 AC DC Master, 28.11.2014
    AC DC Master

    AC DC Master Freiluftschalter

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    AW: Fi-schutzschalter in Wohnräumen erlaubt? Schäden etc. wer haftet

    also mal so. ich hätte ja schon beim zweiten mal, den vermieter ne frist gesetzt und auch gleich gesagt, wenn das nicht geprüft und in Ordnung gebracht wird, wird die miete gekürzt. schließlich ist er der Betreiber seiner anlage und dafür verantwortlich. und dann mahnen. dreimal und ab zum Anwalt. und inzwischen vielleicht einen anderen Elektriker zu rate ziehen oder ein sachverständigen der sich das ganze anguckt.
     
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