3800€ für neuen Sicherungskasten - Abzocke oder OK?

Diskutiere 3800€ für neuen Sicherungskasten - Abzocke oder OK? im Grundlagen der Elektroinstallation Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; AW: 3800€ für neuen Sicherungskasten - Abzocke oder OK? Es ist schon recht kurios, dass Sicherungen und RCD des Hinterhauses im Vorderhaus...

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  1. #41 Strippe-HH, 19.03.2016
    Strippe-HH

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    AW: 3800€ für neuen Sicherungskasten - Abzocke oder OK?

    Es ist schon recht kurios, dass Sicherungen und RCD des Hinterhauses im Vorderhaus sitzen.
    Kommt der Eigentümer des Hinterhauses überhaupt an seine Sicherungen?.
    Immerhin müsste ein gemeinsam zugänglicher Raum also Gemeinschaftsraum dafür vorhanden sein.
    Besser wäre es schon wenn sich zu mindestens die UV im Hinterhaus befinden würde, der Zähler aber im Vorderhaus verbleibt.
    Da wäre schon der Preis von 3800€ eher relevanter weil die Zuleitungen vom Hinterhaus alle umgelegt werden müssen.
     
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  3. #42 Micha94, 19.03.2016
    Micha94

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    AW: 3800€ für neuen Sicherungskasten - Abzocke oder OK?

    Leider hat sich der TE ja nicht mehr gemeldet, wie die Eigentumsverhältnisse sind.
    Ist alles in Familienbesitz, so würde ein Tausch der LS und FIs möglicherweise reichen.
    Ist ein Teil des Hauses vermietet, wäre es sinnvoll, die UV zu verlegen.

    Die einfachste Möglichkeit hierzu wäre, ein 5x10mm² vom Zähler in die andere Haushälfte zu ziehen und dort eine UV zu setzen. Vorsicherung entsprechend groß wählen!
     
  4. #43 Zosse, 19.03.2016
    Zuletzt bearbeitet: 19.03.2016
    Zosse

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    AW: 3800€ für neuen Sicherungskasten - Abzocke oder OK?

    Das siehst du völlig falsch. Ich Deutschland wird es durch ein Gesetz geregelt und zwar die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung" kurz auch NAV genannt. In § 13 steht klar der Hinweis.

    § 13 Elektrische Anlage


    (1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung (Anlage) ist der Anschlussnehmer gegenüber dem Netzbetreiber verantwortlich. Satz 1 gilt nicht für die Messeinrichtungen, die nicht im Eigentum des Anschlussnehmers stehen. Hat der Anschlussnehmer die Anlage ganz oder teilweise einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so bleibt er verantwortlich.
    (2) Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden. In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen. Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten. Es dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die entsprechend § 49 des Energiewirtschaftsgesetzes unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik hergestellt wurden. Die Einhaltung der Voraussetzungen des Satzes 6 wird vermutet, wenn die vorgeschriebene CE-Kennzeichnung vorhanden ist. Sofern die CE-Kennzeichnung nicht vorgeschrieben ist, wird dies auch vermutet, wenn die Materialien oder Geräte das Zeichen einer akkreditierten Stelle tragen, insbesondere das VDE-Zeichen oder das GS-Zeichen. Materialien und Geräte, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Türkei oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, rechtmäßig hergestellt oder in den Verkehr gebracht worden sind und die den technischen Spezifikationen der Zeichen im Sinne des Satzes 8 nicht entsprechen, werden einschließlich der von den vorgenannten Staaten durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau gleichermaßen dauerhaft erreicht wird. Der Netzbetreiber ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen.
    (3) Anlagenteile, in denen nicht gemessene elektrische Energie fließt, können vom Netzbetreiber plombiert werden. Die dafür erforderliche Ausstattung der Anlage ist nach den Angaben des Netzbetreibers vom Anschlussnehmer zu veranlassen.
    (4) In den Leitungen zwischen dem Ende des Hausanschlusses und dem Zähler darf der Spannungsfall unter Zugrundelegung der Nennstromstärke der vorgeschalteten Sicherung nicht mehr als 0,5 vom Hundert betragen.

    Und hier noch mal der Hinweis zur TAB in der auf DIN und VDE verwiesen wird.

    § 20 Technische Anschlussbedingungen

    Der Netzbetreiber ist berechtigt, in Form von Technischen Anschlussbedingungen weitere technische Anforderungen an den Netzanschluss und andere Anlagenteile sowie an den Betrieb der Anlage einschließlich der Eigenanlage festzulegen, soweit dies aus Gründen der sicheren und störungsfreien Versorgung, insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse des Verteilernetzes, notwendig ist. Diese Anforderungen müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Der Anschluss bestimmter Verbrauchsgeräte kann in den Technischen Anschlussbedingungen von der vorherigen Zustimmung des Netzbetreibers abhängig gemacht werden. Die Zustimmung darf nur verweigert werden, wenn der Anschluss eine sichere und störungsfreie Versorgung gefährden würde.
     
  5. #44 Micha94, 19.03.2016
    Micha94

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    AW: 3800€ für neuen Sicherungskasten - Abzocke oder OK?

    Der Paragraph ist mir bekannt.

    Interessiert aber im Endeffekt keinen. Guck mal, im Baumarkt kannst du alles kaufen und online gibt es genug Anleitungsvideos....

    Solange alles Ordnungsgemäß installiert ist und nix passiert, interessiert das nicht einmal das EVU, die wollen schließlich ihren Strom verkaufen. Hier sind noch etliche Schrottanlagen am Netz und es werden fleißig die Zähler getauscht...

    Interessant wird die Sache erst im Schadens- bzw. Versicherungsfall. Rechtlich ist es zwar eindeutig, aber technisch ist es dem Strom wurscht ;-)

    Ich habe meinen Gesellenbrief und arbeite nach Norm bzw. in Altanlagen nach gesundem Menschenverstand. Gab noch nie Probleme. Hier im Ort habe ich bei meinem Kumpel die Elektroanlage erneuert und in Absprache mit dem VNB sogar noch einen Drehstromzähler auf die NZ-Tafel bekommen. Beim VNB sitzen auch nur Menschen.
     
  6. #45 Micha94, 19.03.2016
    Micha94

    Micha94 Spannungsgeprüft

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    AW: 3800€ für neuen Sicherungskasten - Abzocke oder OK?

    Arbeitszeit + Abnahmekosten + Zähleranmeldung.
    Ein Grund, warum ich alles selber mache für mich und alle bekannten.
    Die Arbeit macht Spaß, man lernt immer was neues und man wird mit Kost und Logie belohnt ;-)

    Das Material ist eigentlich nicht teuer...
    Guter FI/RCD 40€ im EK, Guter LS-Schalter 1 - 5 € in EK...
     
  7. #46 Strippenkarl, 22.03.2016
    Zuletzt bearbeitet: 22.03.2016
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    AW: 3800€ für neuen Sicherungskasten - Abzocke oder OK?

    Antwort von Micha94 Ist ein Teil des Hauses vermietet, wäre es sinnvoll, die UV zu verlegen. (=richtig)

    Die einfachste Möglichkeit hierzu wäre, ein 5x10mm² vom Zähler in die andere Haushälfte zu ziehen und dort eine UV zu setzen. Vorsicherung entsprechend groß wählen! (falsch= benötigte Leistung feststellen und danach unter Berücksichtigung der Leitungslänge und Verlege-ART Querschnitt wählen!!)
    oder 5x16mm² oder sogar 5x25mm² ;oder nach Verlegung der 5x10mm², die Leitungs-LÄNGE nachmessen, Spannungs-FALL berechnen u.unter Umständen dementsprechend Absichern.
     
  8. #47 Micha94, 23.03.2016
    Micha94

    Micha94 Spannungsgeprüft

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    AW: 3800€ für neuen Sicherungskasten - Abzocke oder OK?

    Das markierte versteht sich für mich, als Fachkraft, für selbstverständlich. Für einen Laien allerdings nicht. Danke für die Ergänzung :)
     
  9. #48 Strippenkarl, 26.03.2016
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    Strippenkarl Strippenstrolch

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    AW: 3800€ für neuen Sicherungskasten - Abzocke oder OK?

    Es ist NICHT für SIE als Fachkraft selbstverständlich. Ich habe SIE als [.......]bezeichnet und auf keinen Fall gelobt. Der richtig lesen kann ist im VORTEIL 1. Belastung im Wohnhaus 2 feststellen ( Anschlußleistung der jetzigen Verbraucher addieren + Reserve , Leitungslänge vom ZP zur UV messen, Verlegeart berücksichtigen, QUERSCHNITT 5 x ? mm² verlegen. Nicht zu vergessen ist die VERFÜGBARKEIT der Anlage 2 FI-Schalter, Erweiterung usw. Zum SCHLUß. Möchtegern Fachkräfte sollten sich mit IHREM Halbwissen zurückhalten und KEINE Ratschläge abgeben. Auch besteht RAUCHWARNMELDER-Pflicht. Am besten verbunden und mit IQ.


    edit by kaffeeruler: Beleidigungen beseitigt, Schriftbild geändert
     
  10. #49 Strippenkarl, 26.03.2016
    Strippenkarl

    Strippenkarl Strippenstrolch

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    AW: 3800€ für neuen Sicherungskasten - Abzocke oder OK?

    Vollkommen richtige Aussgen zu den TAB, NAV und VDE Vorschriften. So mancher Geselle = Elektrofachkraft wurstelt vor sich hin. Auch überlastete Stromkreise, Absicherungen usw. führen nicht gleich zur Zerstörung (sie sind NUR eine erhöhte BRANDLAaST) und können zum Brand führen. Hoffentlich pasiert es nicht Nachts und es kommt kein MENSCH zu Tode. Sonst hat sich schnell der Fachmann (auch ein kleiner AZUBI 2-3 Lehrjahr) vor einem Strafgericht zu verantworten. Gruß Strippenkarl:)
     
  11. gert

    gert Freiluftschalter

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    AW: 3800€ für neuen Sicherungskasten - Abzocke oder OK?

    Janu, was ist das denn jetzt hier?

    Strippenkarle, versuch doch mal, die Contenance zu bewahren, würde "AC-DC Master" jetzt sagen, kein Grund sich aufzuregen.

    Und wenn man irgendwie auf Krawall gebürst ist, (bitte nimm das nicht persönlich, das soll ein allgemeiner Hinweis sein), kann man sich im Nachbarforum elektrikforum.de so richtig ausleben. Wie gesagt, das ist meine freie Meinung und man muß das nicht unbedingt für wahr halten.
    Frohe Ostern euch allen! Und für jeden jetzt noch ein Gläschen Eierlikör!

    Gruß Gert
     
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