Diskussion NAV §13, DIN 18015, StGb§319

Diskutiere Diskussion NAV §13, DIN 18015, StGb§319 im Grundlagen der Elektroinstallation Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; AW: Diskussion NAV §13, DIN 18015, StGb§319 @ Micha. Dazu hatte ich im Thema "Sind 80m zu lang" auch was geschrieben was der Leitungslänge...

  1. #61 Strippe-HH, 11.04.2016
    Strippe-HH

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    AW: Diskussion NAV §13, DIN 18015, StGb§319

    @ Micha.
    Dazu hatte ich im Thema "Sind 80m zu lang" auch was geschrieben was der Leitungslänge anbetrifft und was damit vor 40 Jahren so gehandhabt wurde.
    Inzwischen hat sich ab den Zeitpunkt die Vorschriftenlandschaft entscheidend verändert, weil immer wieder Lehren und Erkenntnisse von irgendwelchen Fachtheoretikern hinzugefügt wurden.
    Aber eine Norm ist eine Richtlinie und wir als Fachleute müssen danach arbeiten, und gäbe es keine Norm, dann hätten wir nämlich etliche Schrauben mehr in der Schublade und doch nicht die passende dabei.
    So muss man es auch wieder sehen.
     
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  3. ABCD

    ABCD Guest

    AW: Diskussion NAV §13, DIN 18015, StGb§319

    Vielleicht kann ich hier noch etwas Licht ins Dunkel bringen. Es gibt eine Reihe von Gesetzen, die eine bestimmte (bereits existierende!) Ausgabe einer Norm für verbindlich erklären. Ein Beispiel hierfür ist die Altholzverordnung (ja, die gibt es wirklich :irre:). Dort steht im Abschnitt "Vorgaben zur Analytik für Holzhackschnitzel und Holzspäne zur Herstellung von Holzwerkstoffen" z.B. "Die Bestimmung des Feuchtigkeitsgehaltes erfolgt nach DIN 52183 (Ausgabe November 1977)" oder "Die lufttrockenen, gemahlenen Altholzproben werden nach DIN EN 13657 (Entwurf Oktober 1999) mit Königswasser aufgeschlossen."

    Wenn nun die entsprechende Norm geändert wird, ist ohne eine entsprechende Gesetzesänderung immer noch nur die alte Norm verbindlich.

    Ein Gesetz kann nicht eine noch nicht existierende Norm für verbindlich erklären, da dann dem DIN Rechtsetzungsbefugnisse übertragen würden. Was jedoch in einem solchen Fall möglich ist, ist eine Vermutungswirkung zu formulieren ("es wird vermutet, dass die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden, wenn..."). Eine solche Vermutungswirkung muss aber immer widerlegbar sein (z.B. durch statistische Erhebungen oder andere Fachliteratur).
     
  4. Dipol

    Dipol Spannungstauglich

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    Die kürzlich verabschiedete IEC 60728-11:2015-03 wird demnächst über die DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) in deutsches Recht umgesetzt. Diese Norm wird dann nicht nur als Anerkannte Regel der Technik über den Umweg von BGB, VOB, § 319 StGB Baugefährdung, DGUV oder Energiewirtschaftsgesetz verbindlich, sondern erhält durch die Listung unter der europäischen Niederspannungsrichtlinie direkten Gesetzes-Charakter.

    Wenn das bei allen sicherheitsrelevanten neuen EN-Ausgaben praktiziert wird, ist damit auch der hinterletzte Zweifel über deren Verbindlichkeit ausgeräumt.

    https://www.vde.com/de/institut/tec...ien/seiten/neueniederspannungsrichtlinie.aspx
     
  5. ABCD

    ABCD Guest

    AW: Diskussion NAV §13, DIN 18015, StGb§319

    Oh nein, hoffentlich hält das "EU-Recht" jetzt nicht auch in Elektrotechnikforen Einzug :eek:. Auf Ebay ist es schon seit Jahren allgegenwärtig. Auch wenn es der größte Blödsinn ist (siehe z.B. eBay und das „neue EU-Recht“ | eBay. Da aber ständig einer vom anderen kopiert hat es dort bedenkliche Ausmaße angenommen - ein Phänomen, das man auch aus Elektrotechnikforen kennt.

    Nur soviel: EU-Richtlinien sind in Deutschland nicht unmittelbar wirksam und verbindlich. Dazu bedarf es einer Umsetzung in nationales Recht (bei der es einen gewissen Spielraum gibt). Bei der Niederspannungsrichtlinie ist dies die "Verordnung über elektrische Betriebsmittel".
     
  6. #65 Strippe-HH, 13.04.2016
    Strippe-HH

    Strippe-HH Freiluftschalter

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    Das was ich kürzlich wieder gelesen hatte, das ist, wenn ich eine einfache Schukosteckdose gegen eine Doppelsteckdose für eine Schalterdose austausche, dafür einen RCD brauche, weil das ja eine Veränderung darstellt.
    Da stelle ich mir die Frage, ob das noch normal ist.
     
  7. ABCD

    ABCD Guest

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    Bei solchen Dingen gibt es immer einen gewissen Interpretationsspielraum (auch wenn das gewisse Personengruppen nicht wahrhaben wollen). Man könnte z.B. argumentieren: Es ist (normativ) zulässig an die vorhandene Steckdose eine Dreifachsteckdose (ohne FI) anzuschließen. Eine Doppelsteckdose fest zu installieren erhöht demgegenüber die Sicherheit. Es ist normalerweise zulässig, etwas normwidriges zu installieren, wenn die Sicherheit gleich hoch oder besser im Vergleich zum Normgerechten ist. Man könnte auch anders argumentieren. Letzten Endes wird es immer auf Einzelfallentscheidungen hinauslaufen, bei denen alle Umstände berücksichtigt werden müssen.

    Die Rechtsprechung geht auch regelmäßig von einem "Bestandsschutz" aus. Da dies ein Wort ist, dass nicht der Gesetzgeber, sondern die Gerichte entwickelt haben, ist es für das Bestehen eines solchen auch unerheblich, ob das Wort in einer elektrotechnischen Vorschrift verwendet wird oder nicht (im Baurecht ist der Bestandschutz auch in keinem Gesetz explizit geregelt).

    Schließlich ist auch immer der "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit" zu beachten.
     
  8. Zosse

    Zosse Administrator (Ex-Schaltmeister)
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    Ich lese schon länger aufmerksam die Texte mit und vermute mal das diese von einem Rechstanwalt verfasst worden sind.
     
  9. #68 Micha94, 14.04.2016
    Micha94

    Micha94 Spannungsgeprüft

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    Na, dass spricht doch für sich! Endlich mal Licht am Ende des Normendschungels :)

    Sehe ich genauso, doch es gibt auch ein paar "Ausreißer", da fasst du dir schon an die Stirn.

    - FI bei Doppelsteckdose hattest du ja schon genannt
    - Spannungsfall
    - 63A zu jeglicher UV, obwohl es nur bis 25A Hausanchluss gibt
    - Die neuen Verlegearten

    In meinen Augen Schwachsinn und dient nur den Leitungsherstellern.

    Über eine Norm, im Neubau, über Erdung, Schutzschaltungen, FI-Pflicht würde ich nie diskutieren. Diese sind schließlich sicherheitsrelevant...
     
  10. ABCD

    ABCD Guest

    AW: Diskussion NAV §13, DIN 18015, StGb§319

    Zu diesem Thema noch eine "Spitzfindigkeit", die mir gerade aufgefallen ist.

    Am 29.08.1961 urteilte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG I C 14.61):
    Und jetzt schauen wir noch mal, was in §49 EnWG eigentlich steht:
     
  11. #70 Strippe-HH, 14.04.2016
    Strippe-HH

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    Na dann gehe mal in das Forum "DieSteckdose", da wird wieder ganz anders argumentiert, dort ist der Wechsel von einer Einzelsteckdose zu einer Doppelsteckdose ( keine Kombination) eine Erweiterung und somit FI-Pflichtig.
     
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