Regenrinnen

Diskutiere Regenrinnen im Blitzschutz, Erdung, Potentialausgleich Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; Hallo, leider habe ich bis jetzt keine 100%ige aussage dazu gefunden deshalb hier nochmal die Frage. Müssen Regenrinnen geerdet werden? Wäre net...

  1. TobiG

    TobiG Neues Mitglied

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    Hallo,
    leider habe ich bis jetzt keine 100%ige aussage dazu gefunden deshalb hier nochmal die Frage.
    Müssen Regenrinnen geerdet werden?

    Wäre net wenn das jemand wüsste :-)
     
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  3. Zosse

    Zosse Administrator (Ex-Schaltmeister)
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    Nein Kunststoffregenrinnen müssen nicht geerdet werden.

    Formulure deine Frage mit ein wenig mehr Informationsinhalt.
     
  4. TobiG

    TobiG Neues Mitglied

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    Ok mein Fehler.
    Es handelt sich um den Neubau eines Einfamilien Haus wo die Regenrinne und die Fallrohre aus verzinktem Metall sein werden.
    Es wird ein Fundamenterder vorhanden sein.
     
  5. #4 Strippe-HH, 08.06.2017
    Strippe-HH

    Strippe-HH Freiluftschalter

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    Die erdung von Regenrinnen ist nur erforderlich wenn das Haus eine Blitzschutzanlage haben muss.
     
  6. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    Die ist auch erforderlich, wenn das Haus einen äußeren Blitzschutz hat ohne das es einen haben muss:auslachen
     
  7. #6 Dipol, 12.06.2017
    Zuletzt bearbeitet: 12.06.2017
    Dipol

    Dipol Spannungstauglich

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    Da die Blitzschutznormenreihe IEC 62305, deutsche Klassifikation DIN EN 62305 (VDE 0185-305), nur für Gebäude mit Blitzschutzanlagen/-systemen gilt, ist die Eingangsfrage wie schon erfolgt klar mit NEIN zu beantworten.

    Anschlussfahnen, die gleich mit dem Fundament-/Ringerder für Blitzschutzanlagen oder einzelne Dachaufbauten wie insbesondere Außenableitung von Antennen ohne gefährliche Näherungen, vorgesehen werden, verursachen nur minimale Mehrkosten. Sollte ich nochmals bauen, würde ich auch ohne Blitzschutzanlage jedem Fallrohr eine Anschlussfahne spendieren und als Fleißaufgabe die Fußpunkte mit anschließen.

    Zum Thema DIN 18014 und Wer Fundamenterder verlegen darf, empfehle ich rechtzeitig zu googlen, weil die seit 2007 geänderten Bedingungen noch v i i i e l zu neu sind, um "schon" allen Architekten, Rohbauern aber auch EFK bekannt zu sein. :rolleyes:
     
  8. TobiG

    TobiG Neues Mitglied

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    Alles klar vielen Dank für eure Antworten
     
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