PV Anlage von Volleinspeisung auf Überschußeinspeisung umstellen

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  1. toshi

    toshi Lüsterklemmer

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    Hallo!

    Weiß jemand, wie der Wechsel von Volleinspeisung auf Teileinspeisung/Überschußeinspeisung bei einer PV Anlage gemacht wird?

    Bei der fraglichen Anlage aus den 90ern (PV Nachrüstung von 2011) gibts 3 Ferrariszähler, einen fürs UG, einen fürs OG und einen für die Einspeisung durch die PV Anlage.

    Wie würde die Umrüstung hier vonstatten gehen?

    Ersatz der 3 Induktionszähler durch einen Zweirichtungszähler, dabei fällt die abrechungstechnische Trennung zwischen den Geschossen weg?

    Oder einen Ferrasiszähler so lassen wie er ist und die Überschußeinspeisung nur in einem Geschoß zu realisieren?

    Die Möglichkeit, in diesem Fall die Trennung beizubehalten, und den Überschuß der PV Anlage in beiden Geschossen zu verbrauchen, geht nicht, oder?

    Gruß
    S.
     

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  3. #2 Gast001, 04.04.2022
    Gast001

    Gast001 Guest

    Pv überschuss Zähler raus. Sls für den neue 2 Richtungszähler ob Eg und Og auf 1 Zähler kommen liegt an dir. Getrennt private unterscheidung wäre nur über privaten Zähler möglich. Offizell darfst du dein strom nicht privat verkaufen.
    Arbeiten muss ein elektriker ausführen und dem evu melden
     
    toshi gefällt das.
  4. toshi

    toshi Lüsterklemmer

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    SLS gibts ja schon für die PV Anlage, aber nur einen 35A Typ. Der fliegt raus, genauso wie die beiden Lasttrennschalter für OG und UG.

    Ich würde dann (der Hausanschluß ist für eine Bezugsleistung von 39kW/63A ausgelegt) im UAR einen SLS 63A einbauen lassen vor dem Zähler und die Neozedelemente 3x35A im OAR einfach so lassen wie sie sind. was meint ihr?
     
  5. gert

    gert Freiluftschalter

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    Du musst mit Deinem EVU sprechen, bzw. verhandeln.
    Nix unnötig machen, was eventuell nur Kosten verursacht, aber keinen Vorteil bringt. Alles auf 35 A bzw. 50 A im HAK. lassen. Oder bei 35 A im HAK besseres Lastmangetsment.

    Gruß Gert
     
  6. toshi

    toshi Lüsterklemmer

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    Alles nur über einen 35A SLS laufen zu lassen erscheint mit ein wenig knapp (für den Fall, daß mal doch ein Großteil der weißen Ware gleichzeitig läuft und ein Auto geladen wird :)
     
  7. gert

    gert Freiluftschalter

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    Am Besten klärst Du das mit Deinem EVU ab.

    Bei uns wird das meistens so gehandhabt, es bleibt wie´s ist,
    Zweirichtungszähler wird ohne Knurren und Murren genehmigt.

    Wenn Du allerdings eine Anschlussverstärkung haben willst, musst Du zahlen.

    Beantrage doch gleich eine Wandlermessung.

    Gruß Gert
     
  8. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    Wo steht denn das, heute darf doch jeder Strom verkaufen
     
  9. #8 Kabel-Jau, 05.04.2022
    Kabel-Jau

    Kabel-Jau Strippenzieher

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    Klar, darfst du Strom verkaufen. Aber nur offiziell über einen offiziellen Zähler. Sonst wäre das ja Steuerhinterziehung
     
  10. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    Steuerhinterziehung ist es nur, wenn ich dran verdiene. Wasser verkaufe ich als Vermieter auch weiter oder nicht.?
     
  11. #10 Kabel-Jau, 05.04.2022
    Kabel-Jau

    Kabel-Jau Strippenzieher

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    Wenn du mit einer PV Anlage einspeist, bist du doch Gewerbetreibend. Mach da mal jemandem klar, dass du das aus Nächstenliebe tust
    Beim Wasser ist das ja auch unterschiedlich. Aber grundsätzlich hast du Recht. Du verteilst die Kosten auf die Mieter. Stromzähler muß aber jeder einen eigenen haben. Schon alleine aus dem Grund, dass er den Anbieter frei wählen kann. Muß er" deinen "Strom kaufen, nötigst du ihn ja. Auch wenn er dadurch Geld sparen würde‍
     
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