Wer ist in diesem Fall rechtlich verantwortlich?

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  1. #1 DerNeueHorst, 09.04.2022
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    Mahlzeit. Ich möchte mal einen Fall rekonstruieren, von dem ich kürzlich hörte und wüsste gerne, wer dafür im Schadensfall rechtlich zur Verantwortung gezogen würde:

    Herr A hat eine Handwerkerfirma gegründet.
    Einer seiner Kunden wollte einer Erweiterung seiner Elektroinstallation, um diese umzusetzen, holte Herr A Herrn B mit ins Boot.
    Zusammen errichteten die beiden besagte Erweiterung und Herr B schloss sie ans Netz an. Da dies alles 'schwarz' geschah, gibt es kein Prüf- oder Abnahmeprotokoll. Es vergingen nun 2 Wochen, dann erfuhr Herr B, dass Herr A an einem bestimmten Punkt gepfuscht hat.
    Da Herr B daraus eine Brandgefahr ableitet, und Herr A sich vehement weigerte dies einzusehen und zu korrigieren, tat Herr B so, als hätte er einen schwerwiegenden Fehler gemacht, um irgendwie nochmal zu dieser Baustelle zu gelangen (er kannte die genaue Adresse wohl nicht). Die beiden Herren fuhren nochmals zu dem Kunden, Herr B nahm die Erweiterung außer Betrieb (alle Verbindungen in der Unterverteilung getrennt) und sagte Herrn A, im Beisein des Kunden, nochmals ganz deutlich, dass der Pfusch korrigiert werden MUSS, und auch weshalb. Herr A verwies Herrn B daraufhin der Baustelle.
    Später dann meldete sich Herr A nochmals bei Herrn B. Er schickte ihm ein Foto der Unterverteilung und schrieb, er habe einen anderen Elektriker gerufen (Herr C), der sich um alles gekümmert hat. Auf die Frage, ob auch der Pfuschen korrigiert wurde, antwortete Herr A mit "ja, das hat er". Da Herr A dies aber nicht belegen konnte (keine Fotos o.ä.), hat Herr B nun Angst, dass dies eine Lüge war und der Pfusch weiterhin besteht, und dass er mitverantwortlich ist, wenn dort was passiert.

    Alle arbeiten wurden schwarz ausgeführt, auch die Tätigkeit des anderen Elektrikers, Herrn C. Es gibt kein Prüfprotokoll und damit keine Unterschriften, bis auf die von Herrn A, diese befindet sich auf der Rechnung des Kunden.
    Herr B befand sich zu dem Zeitpunkt der Ausführung noch in Ausbildung. Er hatte zwar bereits die Prüfung abgelegt, diese jedoch nicht bestanden. Sprich: kein Gesellenbrief.
    Darüber hinaus hat Herr B die Gefahr erkannt, die entsprechenden Stromkreise allpolig vom Netz abgetrennt und ganz klar deutlich gemacht, dass diese Stromkreise so nicht benutzt werden dürfen.

    Mich würde nun interessieren, wer rechtlich dafür haftet, kommt es dort zu einem Brand oder gar zu toten.

    Herr A, Herr B, oder Herr C?

    Wenn ich auf eine Baustelle gerufen würde, wo bereits Leitungen verlegt wurden, dann muss ich mich doch davon vergewissern, dass alles fachlich korrekt ausgeführt wurde, anderenfalls hafte ich, wenn ich die Anlage zur Nutzung freigebe, oder?

    Wie verhält sich das in oben geschildertem Fall?
     
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  3. #2 Lasttrennschalter, 09.04.2022
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    Lasttrennschalter Spannungstauglich

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    Finde den Fehler....
    Entweder Schwarz, dann gibt es keine Rechnung
    oder auf Rechnung und dann ist es nicht mehr Schwarz sondern ganz offiziell.
    Dann hoffe ich mal das "A" einen elektrischen Meisterbrief an der Wand hängen hat.
    Aber wenn A wirklich eine Rechnung geschrieben hat--->Problem gelöst, der schwarze Peter ist dann bei A
     
  4. #3 DerNeueHorst, 09.04.2022
    DerNeueHorst

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    Nein, A hat keine Ahnung von Elektrik. Er nimmt die Gefahren nicht ernst und denkt auch nicht über die Folgen nach. Die beiden anderen wurden von ihm schwarz beschäftigt.
    Nun, wenn A der gelackmeierte ist, haben B und C wohl ein Problem. Ich kenne Herrn B. Wenn Herrn A plötzlich fahrlässige Tötung vorgeworfen wird, wird er versuchen, es den beiden anderen in die Schuhe zu schieben, das ist sicher.
    Herr A und Herr B haben per Whatsapp Audisos kommuniziert. Diese hat Herr B gesichert, weil sie seine Aussagen untermauern. Könnte er damit seinen Hals retten?
    Es weiß niemand, ob Herr A die beiden anderen gefilmt hat oder sowas
     
  5. #4 horstausnforst, 09.04.2022
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    Herr A hat eine Firma gegründet, welche auch arbeiten an elektrotechnischen Anlagen ausführt? Da er keine ahnung von Elektrik hat, nehme ich an, er hat deswegen Herr B ins Boot geholt, weil eben jener Ahnung hat? So ist Herr B dann die verantwortliche elektrotechnische Fachkraft, bzw wurde er zu dieser delegiert?
     
  6. #5 DerNeueHorst, 09.04.2022
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    Herr A hat eine Firma für Handwerksarbeiten aller Art eröffnet. Da er von Elektrik keine Ahnung hat, aber eine Anfrage diesbezüglich bekam, holte er Herr B dazu, obwohl dieser noch keinen Gesellenbrief hat. Herr B hat dann im Endeffekt die Stromkreise vom Netz genommen, woraufhin Herr A ihn der Baustelle verwies und trotz der Warnungen Herrn C anrief, der es wieder angeschlossen hat. Ob der Fehler behoben wurde, weiß keiner außer Herr A und eventuell Herr C, und Herrn A's Aussage dazu ist nicht grade vertrauenserweckend
     
  7. #6 horstausnforst, 09.04.2022
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    Ein hohes Maß von Fahrlässigkeit von allen 3. Herr A hat keine Ahnung und holt Herr B der etwas mehr, aber noch nicht genug Ahnung hat und am Ende friemelt Herr C da herum der auch keine Ahnung hat:confused:
    Was hat Herr B genau gemacht?
     
  8. #7 DerNeueHorst, 09.04.2022
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    Herr B nahm die Stromkreise aufgrund Brandgefahr vom Netz und wies Herrn A im Beisein des Kunden nochmals auf die Gefahr hin, was er zuvor schon mehrmals getan hatte. Herr A ist allerdings so jemand, der ständig meint, alles besser zu wissen. Herr A verwies Herrn B der Baustelle, Herr B betrat diese danach nie mehr.
    Würde es für Herrn B Sinn machen, wenn er Herrn A bei der Gewerbeaufsicht meldet? Eventuell mit dem Hinweis, dass Herr A arbeiten durchführt, für die er keine Qualifikation hat und dass die entsprechenden Baustellen kontrolliert werden sollten? Herr A schreibt ja Rechnungen. Es müsste also nachvollzogen werden können, um welche Baustelle(n) es sich handelt. Ich weiß nur von dem einen Fall
     
  9. #8 horstausnforst, 09.04.2022
    horstausnforst

    horstausnforst Strippenstrolch

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    Ahh jetzt... Nun, wenn Herr B Herrn A bei der Gewerbaufsichten melden möchte, was er ja tun kann, sollte er soviel schneit haben, sich mit anzugeben und sich in Zukunft vor solchen Leuten und Schwartzarbeitstätigkeiten hüten.
     
  10. #9 DerNeueHorst, 09.04.2022
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    Das ist Herrn B bewusst und er denkt darüber nach, dies auch zu tun. Jetzt wäre die Frage, ob dadurch seine Zulassung gefährdet wäre (die er noch garnicht hat, er wiederholt die Prüfung jetzt im Mai). Da hat er ziemliche Angst vor und er weiß nicht, was er tun soll
     
  11. #10 horstausnforst, 09.04.2022
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    Herr B wird mit Sicherheit für die Schwarzarbeit was hinter die löffel bekommen. Nur ist das sicher besser, als wenn bei Personenschaden der Staatsanwalt an die Türe klopft.
     
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