bin ich noch Elektrofachkraft??, darf ich Prüfungen durchführen??

Diskutiere bin ich noch Elektrofachkraft??, darf ich Prüfungen durchführen?? im Sonstiges Forum im Bereich OFF TOPIC; Hallo Elektrogemeinde, Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen bzw. gute Tipps geben. Dazu erstmal mein beruflicher Werdegang: Ich habe im Jahr...

  1. #1 ralfiralf, 07.11.2008
    Zuletzt bearbeitet: 07.11.2008
    ralfiralf

    ralfiralf Neues Mitglied

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    Hallo Elektrogemeinde,

    Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen bzw. gute Tipps geben.

    Dazu erstmal mein beruflicher Werdegang:
    Ich habe im Jahr 2003 meine Ausbildung zum Mechatroniker erfolgreich abgeschlossen und danach bis 2005 in einem Industriebetrieb als Schichtelektriker, -elektroniker, -MSR-Techniker in der Elektroinstandhaltungsabteilung gearbeitet und mich um die Störungsbeseitigung, Wartung, Instandhaltung der Produnktionsmaschinen gekümmert. Im Jahr 2005 habe ich ein Fachhochschulstudium der Elektrotechnik begonnen, was z.Z. noch läuft. Während der Semesterferien habe ich immer wieder in verschieden Unternehmen (meist im Sondermaschinenbau) als Elektriker im Schaltschrankbeu gejobbt.

    Nun meine erste Frage: Bin ich trotz meiner ca. 3jährigen Abwesenheit von der Praxis immernoch Elektrofachkraft? Ich bin der Meinung, ja, aber wer die Definition aus der DIN VDE kennt, weiß ja, dass diese etwas schwammig formuliert ist.

    Ich möchte demnächst auf 400€ Basis in einem Unternehmen arbeiten und dort ortsveränderliche Betriebsmittel (Winkelschleifer, Bohrmaschinen, Halogenstrahler, etc.) reparieren. In dem Unternehmen gibt es keine weitere Elektrofachkraft.

    Nun meine nächste Frage: Bin ich befugt, Prüfungen nach Instandsetzung/Änderungen bzw. Wiederholungsprüfungen nach DIN-VDE 0701 0702 durchzuführen? In der DIN steht, das das E-Fachkräfte dürfen, damit bin ich wieder bei der ersten Frage.

    Ich bin mir eig. recht sicher, dass ich das darf und traue mir das fachlich auch zu, da das vor meinem Studium auch zu meinem Aufgabenbereich gehörte. Dort gab es aber noch einen Meister, der "den Hut auf hatte". Ich möchte halt nur noch ein paar Meinungen qualifizierter Personen dazu hören, kann ja sein, dass ich mich aus irgendeinem Grund doch irre.

    Welche Konsequenzen würden mir drohen, wenn ein von mir geprüftes Gerät aus irgendeinem Grund fehlerhaft ist und es zu einem Elektrounfall kommt??

    Meine nächste Frage ist, auf was das Unternehmen bei der Beschaffung eines Prüfgerätes achten sollte, bzw. ob jmd. ein bestimmtes Prüfgerät empfehlen kann.

    Ich würde mich über Antworten zu meinen Fragen sehr freuen...

    Schöne Grüße vom Ralf
     
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  3. Zosse

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    AW: bin ich noch Elektrofachkraft??, darf ich Prüfungen durchführen??

    Ich versuche dir mal eine Antwort zugeben.
    Erstmal die Definition laut VDE 1000-10 (Mai 1995)


    Elektrofachkraft

    Elektrofachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.

    Ergänzend definiert DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10) die
    verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK), die Fach- und Führungsverantwortung übernimmt und vom Unternehmer dafür beauftragt ist. Darüber hinaus gibt es die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten und die elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP). Eine Person, die weder Elektrofachkraft noch EUP ist, ist ein elektrotechnischer Laie. Als solcher gilt übrigens auch ein Student der Fachrichtung Elektrotechnik, da er weder als Elektrofachkraft noch als elektrotechnisch unterwiesene Person betrachtet werden kann.

    Laut deinen Angaben hast Du vorher in einem Betrieb in der Elektroinstandhaltungsabteilung gearbeitet und dich dort um die Störungsbeseitigung, Wartung, Instandhaltung der Produnktionsmaschinen gekümmert.
    Jetzt möchtest Du in einem Unternehmen ortsveränderliche Betriebsmittel (Winkelschleifer, Bohrmaschinen, Halogenstrahler, etc.) reparieren und prüfen. Es gibt in dem Unternehmen keine weitere Elektrofachkraft, daher
    wärst Du die verantwortliche Elektrofachkraft. Meiner Meinung kannst dieses aufgrund deines beruflichen Werdgang nicht erfüllen.
     
  4. Tim

    Tim Hülsenpresser

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    AW: bin ich noch Elektrofachkraft??, darf ich Prüfungen durchführen??

    Ich denke er hat eine Entsprechende Ausbildung und mit einem Textgeführten Messgerät das die einzelnen SChritte automatisch nacheinander macht dürfen das sogar nur Unterwiesene.
    Ich denke wenn du dich vorab informierst, und mit einem Vernünftigen Messgerät arbeitest ist das okay.
    Haftbar machen ist immer so eine Sache. Wenn du ein Protokoll vorlegen kannst mit dem du belegen kanns das ein Prüfling die Messung bestanden hat dann bist du aus dem Schneider. Problem ist wenn man dir Nachweisen kann das du falsch gemessen hast, da kommt wieder deine Ausbildung zum Spiel mit der du belegst das du Ahnung von E-Technik hast.
    Ich mag persönlich gossen-Metrawatt GOSSEN METRAWATT, GMC-I Messtechnik, GMC-Instruments Komme mit den Geräte gut zurecht und finde die auch verständlich. Ist aber rein subjektiv.
    Interessant ist die Broschüre von Gossen
    http://www.gossenmetrawatt.com/resources/marcom/merkbuch/2008_merkbuch2_10.pdf
    vielleicht hilft dir die ja
    T.
     
  5. Zosse

    Zosse Administrator (Ex-Schaltmeister)
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    AW: bin ich noch Elektrofachkraft??, darf ich Prüfungen durchführen??

    Ich gebe dir recht mit deiner Aussage, dass ein eine elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte die regelmäßige Wiederholungsprüfung ausführen darf.

    Prüfungen nach Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme sind nur von einer Elektrofachkraft durchzuführen.

    Der Teilnehmer wollte diese Arbeiten laut seiner Aussage ausführen.
     
  6. Tim

    Tim Hülsenpresser

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    AW: bin ich noch Elektrofachkraft??, darf ich Prüfungen durchführen??

    Hast du soweit recht.
    Ralf sagt aber auch das er Mechtroniker ist. Nach meinem Verständins gilt er damit als Fachkraft.
    Das er in einem anderen Bereich gearbeitet hat tut dazu meiner Meinung nach nix zur Sache. Wer in der Industrie lehrnt darf hinterher auch Wohnungsinstallation machen.
    Aber schau dir mal die Broschüre an vielleicht gibt es da was dazu.
     
  7. Zosse

    Zosse Administrator (Ex-Schaltmeister)
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    AW: bin ich noch Elektrofachkraft??, darf ich Prüfungen durchführen??

    Befähigte Person
    Eine befähigte Person im der Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt.

    Gemäß TRBS 1203 Teil 3* muss die befähigte Person für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel (Arbeitsmittel) zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen eine elektrotechnische Berufsausbildung abgeschlossen haben oder eine andere für die Prüfaufgabe vergleichbare elektrotechnische Qualifikation besitzen. Als Berufserfahrung gilt eine mindestens einjährige Erfahrung mit der Errichtung, dem Zusammenbau oder der Instandhaltung von elektrischen Arbeitsmitteln und/oder Anlagen.


    Berufsausbildung: Mechatroniker Abschluss 2003 (Vorgabe erfüllt)

    Berufserfahrung: mindestens einjährige Erfahrung 2003 – 2004 (Vorgabe erfüllt)

    zeitnahe berufliche Tätigkeit: 3 jährige Abwesenheit von der Praxis 2005 -2008 Student (kann Grenzwertig sein) ist aber sicherlich mit einem Seminar zur Auffrischung lösbar


    Die Elektrofachkraft
    Kennzeichnend für eine Elektrofachkraft sind Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen im eigenen Arbeitsbereich um mögliche Gefahren erkennen zu können sowie die Arbeiten sach- und sicherheitsgerecht ausführen zu können. Auf Grund der vielfältigen Arbeitsbereiche in der Elektrotechnik (Hoch- und Niederspannung, Gleich- und Wechselspannung, Energietechnik und Elektronik, ...) kann es keine „universelle Elektrofachkraft“ geben. Eine Elektrofachkraft muss für den konkreten elektrotechnischen Arbeitsbereich die an sie gestellten Anforderungen erfüllen.


    Das sehe ich anders. Es ist so wie oben beschrieben.
     
  8. Tim

    Tim Hülsenpresser

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    AW: bin ich noch Elektrofachkraft??, darf ich Prüfungen durchführen??

    Okay ist sicher nicht von der Hand zu weisen was du da schreibst, ich gehe einfach mal davon aus das deine Quelle zuverlässig ist.
    ABER das bedeutet das jeder der noch nie E-Geräte repariert hat diese Messung nicht machen darf. Würde weiterhin davon ausgehen das ein Elektriker eine Gefärdung bei "Standardgeräten" beurteilen kann (Beschädigungen, etc) und auch z.B. ein Kabel austauschen kann mit anschließender Messung. Sicher muss er sich vielleicht einige Grenzwerte ansehen, aber wir haben bei einem Kauf danach eine eintägige Einweisung für das Messgerät bekommen und ich sehe da keine Schwierigkeiten.
     
  9. Zosse

    Zosse Administrator (Ex-Schaltmeister)
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    AW: bin ich noch Elektrofachkraft??, darf ich Prüfungen durchführen??

    Ja, die Quellen sind sehr zuverlässig.

    Rechtlich gesehen ist es so. Obwohl ich sehe und mache es auch anders. Es wird immer erst problematisch, wenn der Staatsanwalt ermittelt.

    Das ist eine sehr gute Lösung, wenn dieses so ausgeführt wird.
     
  10. Tim

    Tim Hülsenpresser

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    AW: bin ich noch Elektrofachkraft??, darf ich Prüfungen durchführen??

    Klar wenn was passiert muss man die volle Sicherheit haben. Wenn man dann aber ein Prüfprotokoll vorlegen kann hat man eine gewisse sicherheit, weil dann müssen erstmal fahrlässig oder mutwillige Fehlmessungen nachgewiesen werden.
    Denke mal die wenigsten E-Tricker reparieren Hausgeräte oder Werkzeuge in der Lehre.
    Mehrere Anbieter machen diese Schulungen für ihre Messgeräte oft auch kostenlos, ist ja ne gute Werbung und Kundenbindung.
     
  11. #10 Kaffeeruler, 08.01.2009
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    AW: bin ich noch Elektrofachkraft??, darf ich Prüfungen durchführen??


    Wohlgemerkt, nur VDE 702. Bei der erst Inbetriebnahme muß dann wieder eine E-Fachkraft ran, genau wie bei dem öffen des Gerätes bzw Rep.
    Und für das reine Messen werden sie Ihn sicher nicht einstellen..

    Wie Tim schon schrieb, bei uns waren die Jungs von Gossen auch und haben die Prüf/Messgeräte erklärt usw wobei sie sich in Rechtlichen Fragen raushalten ob od wer was wie darf.
    Ein Vorführung der Geräte ist immer kostenlos :)
     
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