FI an N und PE?

Diskutiere FI an N und PE? im Grundlagen der Elektroinstallation Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; AW: FI an N und PE? Hmm... Der FI ist nur zur Zierde eingebaut. Zu deinen Vorhaben Austausch der UV Vorsicherungen. Es kommen da mehere Faktoren...

  1. #21 Zosse, 15.03.2009
    Zuletzt bearbeitet: 15.03.2009
    Zosse

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    AW: FI an N und PE?

    Hmm... Der FI ist nur zur Zierde eingebaut.

    Zu deinen Vorhaben Austausch der UV Vorsicherungen. Es kommen da mehere Faktoren zu tragen. Einige als Beispiel: Absicherung im HA-Kasten, Leistungsvermögen des Zählers, Leitungslänge zu den UV, Verlegart der UV Zuleitung, ...

    Gruß Torsten
     
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  3. #22 mercifan, 15.03.2009
    mercifan

    mercifan Schlitzeklopfer

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    AW: FI an N und PE?

    Hi, habe der Einfachheit ein Bild von dem Zähler. Sicherung des HA kenne ich nicht. Die UV-Leitungen sind jeweils 10m lang, in Installationsrohren über Putz montiert.
     

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  4. Zosse

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    AW: FI an N und PE?

    Laut deinen Angaben geht der Austausch der Sicherungen. Nur es werden sicherlich nicht ohne Grund nur 35 A Sicherungen verbaut sein. Beispiel dein FI, der wird dann einen fehlenden Überlastschutz haben.
     
  5. Schlag

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    AW: FI an N und PE?

    Der Zähler würde mehr vertragen, aber was du da einsetzen darfst und was nicht hängt nichtmal wirklich von den Haussicherungen oder den Zählervorsicherungen ab, sondern von dem Versorger vor Ort, der dem Einsatz größerer Sicherungen zustimmen und gegebenenfalls die Haus und Vorsicherungen anpassen muss.
     
  6. Zosse

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    Psst... lese dir mal die Frage durch... Haeh
     
  7. #26 mercifan, 15.03.2009
    mercifan

    mercifan Schlitzeklopfer

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    AW: FI an N und PE?

    Jut, ich dank euch erstmal.
    Den FI werde ich demnächst austauschen und ganz ordinär anschliessen. Die Vorsicherungen werden geändert werden müssen, wenn ich einen Durchlauferhitzer einbaue. Das lass ich dann aber vor Ort prüfen.
     
  8. #27 Zosse, 15.03.2009
    Zuletzt bearbeitet: 15.03.2009
    Zosse

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    AW: FI an N und PE?

    Hast Du schon einen Durchlauferhitzer im Haus?

    Mal ein Auszug aus der TAB 2007

    Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte

    (1) Die Anmeldung erfolgt gemäß dem beim Netzbetreiber üblichen Verfahren.
    (2) Damit der Netzbetreiber das Verteilungsnetz, den Netzanschluss (Hausanschluss) sowie
    die Messeinrichtungen leistungsgerecht auslegen und mögliche Netzrückwirkungen beurteilen
    kann, liefert der Planer oder der Errichter - auch im Hinblick auf die gleichzeitig benötigte
    elektrische Leistung - zusammen mit der Anmeldung die erforderlichen Angaben über die
    anzuschließenden elektrischen Anlagen und Verbrauchsgeräte. Die ggf. hierfür erforderlichen
    Unterlagen werden dem Netzbetreiber vom Anschlussnehmer und vom künftigen Anschlussnutzer
    bzw. deren Beauftragten zur Verfügung gestellt.
    (3) Aus den im Absatz 2 genannten Gründen bedarf der Anschluss folgender Anlagen und
    Verbrauchsgeräte der vorherigen Beurteilung und Zustimmung des Netzbetreibers:
    – neue Kundenanlagen
    – zu erweiternde Anlagen, wenn die im Netzanschlussvertrag vereinbarte gleichzeitig
    benötigte Leistung überschritten wird
    – vorübergehend angeschlossene Anlagen, z. B. Baustellen und Schaustellerbetriebe
    – Erzeugungsanlagen gemäß Abschnitt 13
    – Geräte zur Heizung oder Klimatisierung, ausgenommen ortsveränderliche Geräte
    Einzelgeräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW


     
  9. Schlag

    Schlag Leitungssucher

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    AW: FI an N und PE?

    Hm, wenn ich die Leistungsfähigkeit der Kundenanlage erhöhen möchte, muss ich den Netzbetreiber dazu konsultieren.

    Ich hab übersehn das 2 Uv mit jeweils 35 Angeschlossen sind, also mehr ist über den Zähler nicht drin, der ist ja jetzt schon an der Grenze (wenn man mit Gleichzeitigkeitsfaktoren rechnet).

    Bei 2 Verteilungen a 35A sollte man schon mit 80 A vorsichern. Von Gleichzeitigkeitsfaktoren halt ich nicht so viel, am Ende steht man doch im Dunkeln.


    2 * 35A = 70A

    Da der Zähler bis zu 60A verkraftet und diese ja mit bis zu 63 A vor- oder früher halt nachgesichert wurden ist das schon eng, oder seh ich das falsch?

    Wenn man da jetzt auf 63A pro UV gehen würde, könnten über die Anlage ja Maximal 126 A gezogen werden :eek:

    In einer Mietwohnung hat man ja (in den meisten Fällen) auch nur ein UV die vorgesichert ist. In dem Fall bestimmt die Uv Sicherung bei den älteren Anlagen ohne eigene Sicherung/SLS vor dem Zähler, ganz alleine den Maximalstrom der Kundenanlage. Da kann man auch nicht einfach größere reinsetzen.

    Ich habe das schon oft gesehn, das sich die Leitung nach dem Zähler gabelt und auf 2 3er Blöcke verteilt wird. Ob zulässig oder nicht, dann wäre das klar ein Verstoß gegen die Anschlussbedingungen.

    Sollte nochmals vorgesichert sein, auf Kundenseite, mit zb. 63 A wärs halt sehr riskant, da bei einer Möglichen doppelten Belastung die Hauptsicherung schnell fliegen könnte :rolleyes:

    Daher bleibe ich erstmal dabei:

    Eventuell auch nen größeren / 2ten Zähler...

    Oder man legt jetzt mal Fakten auf den Tisch was wo dran hängt usw.

    Meine (bescheidene) Meinung.

    Wie ich sehe hat auch grade jemand passend zitiert ;)


    Zosse, belehr mich eines besseren, ich bin durchaus lernwillig :)
     
  10. #29 mercifan, 15.03.2009
    mercifan

    mercifan Schlitzeklopfer

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    AW: FI an N und PE?

    Dann hatte ich zumindest das richtige Gefühl für den Anschluss des Durchlauferhitzers Profirat zu holen. Ist dann wohl ein MUSS.

    Ääh Schlag: Die gesamte Anlage ist mit 35 A gesichert.
    Aber ich sehe im Augenblick keine Notwendigkeit die Sich. zu wechseln. S.o.
     
  11. Zosse

    Zosse Administrator (Ex-Schaltmeister)
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    AW: FI an N und PE?

    Na dann versuche ich dir mal meine Sichtweise zu erklären.

    Ich persönlich halte auch nicht viel von vom Gleichzeitigkeitsfaktor, aber ich setze ihn nicht wie Du mit 1 gleich. Das musst Du mir erklären: „Womit bekomme ich in einem normalen Einfamilienhaus eine solche Strombelastung zustande?“

    In der VDE 0100-300 (01.1996) steht unter

    311 Leistungsbearf und Gleichzeitigkeitsfaktor

    311.1 Für eine wirtschaftliche und zuverlässige Planung der Anlage innerhalb der Grenzwerte der Erwärmung und des Spannungsfalls ist die Ermittlung des Leistungsbedarfs wesentlich.

    311.2 Bei der Ermittlung des Leistungsbedarfs der Anlage oder eines Teils der Anlage darf der Gleichzeitigkeitsfaktor berücksichtigt werden.

    Anmerkung: Ein Leitfaden für die Berechnung des Gleichzeitigkeitsfaktors ist in Beratung.


    Ach ein Tipp lese auch mal in der DIN 18015-1


    Gängige Praxis bei VNB bzw. Messstellenbetreiber. Der Zähler hat 60 A Nennstrom und die dazu gehörige HA-Sicherung 63 A.


    Hmm… und was macht die HA-Sicherung? Schaue dir mal die Auslösecharakteristik an.


    Warum soll das verboten sein? Ist zulässig… nennt man eine Hauptleitungsabzweigklemme


    Bei deiner Logik ja. Gleichzeitigkeitsfaktor 1. Die DIN 18015-1, sowie ich sind da anderer Meinung. Da gibt es so etwas wie Leistungsbedarf
    § Wohnungen mit elektrischer Warmwasserbereitung
    § Wohnungen ohne elektrische Warmwasserbereitung
    Das solltest Du vielleicht mal lesen.



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