Kontrollschalter richtig anschliessen.

Diskutiere Kontrollschalter richtig anschliessen. im Grundlagen der Elektroinstallation Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; AW: Kontrollschalter richtig anschliessen. Die Schaltungen kann auch ein Affe zusammen basteln , jedoch ist der job damit nicht getan und das...

  1. #51 Kaffeeruler, 30.04.2009
    Kaffeeruler

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    AW: Kontrollschalter richtig anschliessen.

    Die Schaltungen kann auch ein Affe zusammen basteln , jedoch ist der job damit nicht getan und das vergessen die meisten bzw wissen sie gar nicht erst..

    Was passieren kann wenn du den gelb/ grünen auflegst als N ?

    Das kann dir niemand sagen... zwischen gar nichts bis alles mögliche.. Da kommt dann die Ausbildung ins spiel.

    Aber da die Vorschriften es eh verbieten müssen wir nicht genauer darauf eingehen... auch wenn du ihn nun Schwarz anpinselst wäre es unzulässig und das auch noch wenn wir das mit den anmahlen nicht wüssten, da kommt dann die nächste Vorschrift ins spiel...

    Dann kommen noch die Messungen nach VDE...

    Licht machen kann also jeder, aber nach Vorschrift ?

    PS: 1,5mm² :D :D jaja..

    Mfg Dierk
     
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  3. elo22

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    AW: Kontrollschalter richtig anschliessen.

    Genau das.

    Lutz
     
  4. elo22

    elo22 Freiluftschalter

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    AW: Kontrollschalter richtig anschliessen.

    Und OP hats immer noch nicht begriffen.

    Lutz
     
  5. elo22

    elo22 Freiluftschalter

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    AW: Kontrollschalter richtig anschliessen.

    Deshalb wollte ich Bilder haben…

    Lutz
     
  6. #55 Zosse, 30.04.2009
    Zuletzt bearbeitet: 30.04.2009
    Zosse

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    AW: Kontrollschalter richtig anschliessen.

    Ich möchte mich mal ein wenig austauschen mit einer Erklärung was Du bist....

    Definition der Verantwortlichen Elektrofachkraft VEF (DIN VDE 1000 Teil 10, Absatz 4.1) Verantwortliche Elektrofachkraft ist, wer als Elektrofachkraft die Fach- und Aufsichtsverantwortung übernimmt und vom Unternehmer dafür beauftragt ist.

    Definition der Elektrofachkraft EF
    (DIN VDE 1000 Teil 10, Absatz 4.1)
    Elektrofachkraft ist, wer auf Grund seiner Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Aufgaben beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Zur Beurteilung der fachlichen Ausbildung kann auch eine mehrjährige Tätigkeit auf dem betreffenden Gebiet herangezogen werden.

    Definition der Elektrotechnisch unterwiesene Person EUP (DIN VDE 1000 Teil 10, Absatz 4.1) Elektrotechnisch unterwiesene Person ist, wer über die ihm übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen belehrt wurde.
    Anmerkung: Für das Durchführen von Prüfarbeiten ist nach BetrSichV (bzw. TRBS 1203) die EUP nicht einsetzbar. Dafür wird eine abgeschlossene elektrotechnische Berufsausbildung zwingend gefordert!

    Definition der Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten FFT (DIN VDE 1000 Teil 10, Absatz 4.1) Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist, wer in seinem Handwerk zur Erfüllung seiner Aufgaben andere Gewerke durchführen muss, eine entsprechende Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, vor Ort in die Aufgabe eingewiesen wurde und vom Unternehmer berufen worden ist.

    Definition des Laien (DIN VDE 1000 Teil 10, Absatz 4.1)
    Laie ist, wer weder als Fachkraft, noch als unterwiesene Person qualifiziert ist.

    Weiterbildung der Elektrofachkraft(2.Verordnung zur Durchführung des Energiewirtschaftsgesetzes, BGB1 I, S.146 vom 14.01.1987) Die Elektrofachkraft ist verpflichtet, sich ständig fortzubilden, sodass ihr die allgemeinen Regeln der Technik auch wirklich bekannt sind. Tut sie dies nicht, sondern verstößt sie gegen solche Bestimmungen, dann ist regelmäßige Fahrlässigkeit sowohl im zivilrechtlichen-, wie im strafrechtlichen Sinne anzunehmen.

    Na zu was für einen Entschluss kommst Du jetzt. Du bist das Letzte nämlich Laie und da steht was Du darfst...
     
  7. #56 Zosse, 30.04.2009
    Zuletzt bearbeitet: 30.04.2009
    Zosse

    Zosse Administrator (Ex-Schaltmeister)
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    AW: Kontrollschalter richtig anschliessen.

    Ja eine Ausbildung habe ich auch. 3 an der Zahl und die dazu gehörigen Meisterbriefe. Dauert ein wenig länger als ein Studium… Bin ich jetzt auch Arzt???

    Vorurteile habe ich auch keine. Oh studiert… Hmm... Wissen auf einem Fachgebiet.

    Ja gebe ich dir recht. Die Definition habe ich dir weiter oben erklärt. Nur Du bist immer noch Laie. Das definiert dann ein Staatsanwalt und Richter dann auch so, weil er auf den "bösen Elektriker" hört.
     
  8. elo22

    elo22 Freiluftschalter

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    AW: Kontrollschalter richtig anschliessen.

    Wann begreifst Du enndlich dass Du keinen Nullleiter hast?
    EOD.

    Lutz
     
  9. midem7

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    AW: Kontrollschalter richtig anschliessen.

    Sagt mal seit ihr noich ganz dicht?
    Wie wäre es mit Lesen.
    Ich habe doch geschrieben, daß ich das Kabel an einen Nullleiter bei der Abzweigdose anschliessen werde.
    Dann ist es nämlich kein Schutzleiter mehr, sondern ein Nullleiter.

    Auch wenn das Kabel gelb/grün ist, es ist ein Nullleiter.
    Es ist die einzige Stelle im Haus. Und das nur bei einem Kontrollschalter.
    Soviel theater für nichts.
    Wieso kommt ihr euch so wichtig vor?
    Pff 3 Ausbildungen + Meisterbriefe.
    Das ich nicht lache.
    Jeder Meisterbrief kommt nicht mal an ein Vordiplom ran.
    Oder kennst du etwa eine Uni, wo ein Meisterbrief, als Vordiplom anerkannt wird. Nicht mal einen Prüfungsschein kriegst du davor.
    Die klassische Diskussion zwischen Akademikern und den Rest.
    Die Akademiker selbst ziemlich bescheiden.
    Aber der Rest mit Sprüchen wie,
    -"wir sind auch schlau"
    -"wir sind auch etwas"
    -"Meisterbrief, ohooo"
    -....

    Ich sags ja, Komplexe pur.
    Mit euch kann man nicht reden.

    P.S: ich habe morgen vor ein neues Kabel zu verlegen
     
  10. brue

    brue Lasteinschalter

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    AW: Kontrollschalter richtig anschliessen.

    Es ist piepegal ob man nun Laie ist, Monteur, Meister, Fachhochschule oder das Studium in Elektrotechnik mit Master abgeschlossen hat: Es gelten fuer jeden die Anerkannten Regeln der Technik (Die von Gremien von sehr vielen Fachleuten erstellt werden). Das ist der Punkt. Es hat also gar keinen Sinn auf der Ausbildung oder wissen von den Elektrikern rumzuhacken, es wird jeder das selbe sagen. Es geht nicht um die Funktion des Drahtes oder der Steuerung, es geht alleine darum das es nicht Normgemaess ist oder nicht. Und das ist es eben nicht, klar? Das wirst du ja auch noch verstehen oder?
    Und wenn du das verstanden hast, wirst du auch verstehen das diese Regeln nicht einfach aus stumpfsinn erstellt wurden, sondern ein Sinn dahinter Steckt.
    In diesem Falle ist der Sinn, das man Schutzleiter immer sofort an deren Farbe erkennen kann und weiss das es sich um einen Schutzleiter handelt. Dies soll (Lebens)-Gefaehrliche Situationen vermeiden. Vllt ist das Risiko bei dir in diesem speziellen Fall dafuer nicht besonders hoch weil man in der Dose und beim Schalter ja sehen wuerde das da mit dem Schutzleiter gepfuscht wurde. Aber wir machen hier keine Risikoabwaegung, es ist einfach Verboten. Generell immer und ueberall.

    Find ich sehr gut das du das Kabel wechseln willst.

    Gruss brue
     
  11. midem7

    midem7 Schlitzeklopfer

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    AW: Kontrollschalter richtig anschliessen.

    Ja sorry aber,
    der Grund warum ich so denke ist wiederum, daß ihr Elektriker nicht normgerecht arbeitet. In keiner Wohnung habe ich bisher standardisierte Verkabelungen gehabt. Ganz besonders was Herd-Anschlüsse angeht. O.K. der Schutzleiter bleibt ein Schutzleiter. Aber sonst gar nicht.
    Und dann noch von mir verlangen, daß ich mich an Standards halten soll find ich bisschen paradox.
     
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