Wer Haftet bei erneuerung im Altbau?

Diskutiere Wer Haftet bei erneuerung im Altbau? im Grundlagen der Elektroinstallation Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; Hallo erstmal. Habe folgende Situation, bin Elektriker für Energie und gebäudetechnik und in einen Altbau gezogen. Im zweiten Stockwerk wurde die...

  1. #1 neomx55, 17.12.2009
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    Hallo erstmal.
    Habe folgende Situation, bin Elektriker für Energie und gebäudetechnik und in einen Altbau gezogen. Im zweiten Stockwerk wurde die Elektroinstallation bevor ich eingezogen bin erneuert ( das war 2004). Nun hab ich vor den ersten Stock zu renovieren und die elektroinstallation zu erneuern. Allerdings werde ich an der vorher vom Fachmann installierten anlage für Stock 2 nichts Ändern.

    Meine Frage: Übernehme ich wenn ich renoviere nur Haftung für den teil der von mir installiert wird oder kann ich auch für den evtl. Murks der von mir nicht beinflussten anlage haftbar gemacht werden?
     
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  3. brue

    brue Lasteinschalter

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    AW: Wer Haftet bei erneuerung im Altbau?

    Wenn du von den dort vorhandenen Maengeln wusstest und diese nicht behoben hast koennte man da sicher eine teilschuld geben... aber wer soll den Klagen?

    gruss
     
  4. Zosse

    Zosse Administrator (Ex-Schaltmeister)
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    AW: Wer Haftet bei erneuerung im Altbau?

    Das sehe ich anders... Wenn deine Anlage Mängel hat und ich weiß davon... Warum soll ich dafür haften...?
     
  5. #4 Hektik-Elektrik, 18.12.2009
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    AW: Wer Haftet bei erneuerung im Altbau?

    Hallo,

    als Fachmann haftest Du nur für Sachen, die man so erkennt und bei denen "Gefahr in Verzug" ist.

    Ansonsten haftest Du na klar für Sachen wo Du "Hand angelegt" hast - auch als Privatmann :D


    MfG
     
  6. #5 neomx55, 18.12.2009
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    neomx55 Neues Mitglied

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    AW: Wer Haftet bei erneuerung im Altbau?

    Ok danke damit wäre meine Frage beantwortet.
     
  7. #6 AC DC Master, 18.12.2009
    AC DC Master

    AC DC Master Freiluftschalter

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    AW: Wer Haftet bei erneuerung im Altbau?

    moin, moin !

    also ganz unter uns ! du haftest für deine installation und für alle folge schäden.
    zu zosse, lieber kollege, jeder fachmann der einen mängel erkennt ist verpflichtet diesen anzuzeigen. sprich er muß den eigentümer oder vermieter in kenntnis setzen das ein grober mangel/ mängel handelt in seiner elektrischen anlage. so stand es in einer de.
    wer fachmann ist, handelt und sagt was los ist. hin neben kann ganz schnell zum eigentor werden.
     
  8. #7 Zosse, 19.12.2009
    Zuletzt bearbeitet: 19.12.2009
    Zosse

    Zosse Administrator (Ex-Schaltmeister)
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    AW: Wer Haftet bei erneuerung im Altbau?

    Wovon reden wir denn?


    • Geringe (leichte) Gefährdung Anlage darf weiterbetrieben werden, Mängel sind bei nächster Gelegenheit zu beheben

    • Erhöhte (mittlere) Gefährdung Anlage darf weiterbetrieben werden, Mängel sind umgehend zu beheben

    • Hohe (akute) Gefährdung Anlage muss unverzüglich außer Betrieb gesetzt werden


    Der Anlagenverantwortliche (Eigentümer oder Betreiber) trägt die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Betrieb der elektrischen Anlage oder der elektrischen Betriebsmittel, die er an eine Elektrofachkraft übertragen kann. Elektrofachkraft (Elektrotechniker) ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.

    Bei Feststellung von schwerwiegenden sicherheitsrelevanten Mängeln (Gefahr im Verzug) sind sofort gemeinsam mit dem Eigentümer/ Betreiber Maßnahmen zur Beseitigung zu veranlassen.

    Hmm... und für welche Mängel kann ich haftbar gemacht werden als Privatperson mit Fachkenntnissen?
     
  9. #8 AC DC Master, 21.12.2009
    AC DC Master

    AC DC Master Freiluftschalter

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    AW: Wer Haftet bei erneuerung im Altbau?

    stellt der richter die frage: wenn sie fachkenntnisse haben, warum haben sie die nicht angewandt ? als privat person stehst du noch schlechter da ! egal welche anlage da rum gearbeitet wird. bei jedem qualitätsprodukt liegt immer ein gebrauchshinweis dazu. dort steht immer, das ein fachmann dazu nötig ist dies ein zu bauen. und da ist z.b. der herd.
    großer aufkleber mit dem hinweis, das ein fachmann diesen anschließen muß. warum nur ?
    nicht nur um die laien davon ab zu halten sich vor großen experimenten fern zu halten, nein, auch sien davor zu schützen, das nichts böses passiert.
     
  10. #9 kabelmafia, 22.12.2009
    kabelmafia

    kabelmafia Lüsterklemmer

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    AW: Wer Haftet bei erneuerung im Altbau?

    Moin,

    als Elektrofachkraft gilt man vor Gericht als Sachverständiger - denn die Elektrofachkraft weiss mehr über die Gefahren der Elektrotechnik als 95% der normalen Bevölkerung -> das gilt auch schon für EuPen.
    Andere Menschen müssen sich auf das Urteilsvermögen der Elektrofachkräfte verlassen können - Elektrofachkräfte haben eine Garantenstellung.
    Man könnte auch sagen: "Wissen verpflichetet"
    Nun müssen Elektrofachkräfte angemessen auf die Gefahren im Umgang mit Elektrischer Energie (Mängel an Anlagen, Maschinen oder Geräten) umgehen und Maßnahmen ergreifen. Das leitet sich u.A. aus der Sorgfaltspflicht (BGB § 281 (?)) ab. Dummerweise können auch kleine Mängel schwerwiegende Folgen haben...
    Nicht ohne Grund zählt die Elktrotechnik als Gefahrenhandwerk mit entsprechender Beweislastumkehr vor Gericht: der Elektriker ist von Haus aus immer erstmal Schuld - er muss seine Unschuld durch Sorgfallt und Fachkenntnis beweisen.
    Werden Mängel geduldet, ist es im Schadensfall ein "Vorsatz durch Unterlassen" - ganz böse!! (vorsätzliche Körperverletzung u.U. mit möglicher Todesfolge wird dann zu versuchter Tötung: 15 Jahre)

    Zum Fragesteller:
    Bist du Mieter oder Eigentümer oder Verrichtungsgehilfe des Eigentümers (Vermiter hat dich beauftragt)?
     
  11. #10 E-Franz, 23.12.2009
    Zuletzt bearbeitet: 23.12.2009
    E-Franz

    E-Franz Leitungssucher

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    AW: Wer Haftet bei erneuerung im Altbau?

    Jetzt die Frage an kabelmafia zu deinem letzten Satz: wer duldet denn Mängel bewußt?
    Der ausführende Elektriker (Monteur), der zuständige Verantwortliche Weisungberechtigte , der Firmenchef der Elektrofirma oder der ahnungslose Auftraggeber und Zahler diese Murkses?
    Nach meinem Dafürhalten duldet nur der diesen Umstand , welcher ihn erkennt oder akzeptiert, oder ins Kalkühl zieht (Verletzung der Kontroll- / Abnahme- und Sorgfaltspflicht).
    Das wird aber niemals ein zahlender Laie sein, in seiner Form als Auftraggeber!
    Also wird, so lange wie Nichts passiert, der Zustand so bleiben!
    Und bei einem Unfall muß der Eigentümer dann was tun, weil er eventuell vorm Staatstanwalt steht, wegen fahrlässiger Köperverletzung?
    Wie geht dieser Vorgang denn nun weiter, nach regelmäßiger deutscher Rechtsprechung?
    Wo kein Kläger da kein Richter, bis es ins Auge geht, und der Geschädigte dann der letztendlich Dumme ist.
     
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