Entfernen der Plomben am HAK

Diskutiere Entfernen der Plomben am HAK im DIN / VDE Richtlinien Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; AW: Entfernen der Plomben am HAK Man bekommt auch KEIN separates Zertifikat mit einer Note oder gar Prozenten, in Sachen VDE – Richtlinien....

  1. #31 Eckhard, 21.02.2010
    Zuletzt bearbeitet: 21.02.2010
    Eckhard

    Eckhard Strippenstrolch

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    AW: Entfernen der Plomben am HAK

    Mit sehr viel Wissen scheinst Du aber auch nicht gesegnet zu sein ?

    Ich kann gern mal mein "seperates Zertifikat" von der HWK über den VDE
    Teil scannen und jedem Zeigen.

    Die unterschwellige Anspielung das man sich als etwas ausgibt was man nicht íst,
    finde ich ziemlich daneben. Gleich mit dem ersten Posting so mit Dreck und
    Überheblichkeit zu werfen zeigt schon sehr viel über Dich. Ich schreibe zwar
    hier nicht viel und lese täglich mit Vergnügen, aber auf Dein Level möchte ich
    lieber nicht herab kommen.

    Eckard....
     

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  3. #32 Kaffeeruler, 21.02.2010
    Kaffeeruler

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    AW: Entfernen der Plomben am HAK


    Auch die dürfen es net, sondern nur wenn sie im Meisterbetrieb arbeiten od ähnlichen ausnahmen stehen wie z.B meiner einer und auch nur in den regionen der EVU bei der sie eingetragen sind bzw. eine freigabe haben... wenn wir schon dabei sind ;)


    Allerdings ist mir nie aufgefallen das hier jemand mit seinen Titel pralt, liegt wohl an der akzeptanz aller aktiven User untereinander und das wissen das man nicht alles wissen kann ;)

    Und klar, die Hilfestellung mag immer fragwürdig erscheinen.... Aber nichts sagen und net auf auf eine "anständige" arbeitsweise / lösung hinarbeiten hilft auch net um die gefahren zu beseitigen.

    Ich glaube net das nicht antworten die meisten abschreckt... od die Fragen werden dann in anderen Heimwerker Foren gestellt, wo net mal ein Fachmann antwortet.
    aber es ist jedem frei gestellt wie weit er mit seinen antworten gehen möchte und wenn man sich die Themen anschaut, so wird oft genug auf den Fachmann verwiesen


    Mfg Dierk, ohne Titel was wohl niemanden stören dürfte :D
     
  4. #33 Zosse, 21.02.2010
    Zuletzt bearbeitet: 22.02.2010
    Zosse

    Zosse Administrator (Ex-Schaltmeister)
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    AW: Entfernen der Plomben am HAK

    Naja, erstmal Herzlich Willkommen hier.

    So ein Umgangston der von dir hier gleich angeschlagen wird passt mir nicht. Wer im Glashaus sitzt soll nicht mit Steinen schmeißen.

    EVU heißt es nicht.

    VNB > Versorgungsnetzbetreiber

    Da ich mich nicht auf dein Niveau herablassen möchte äußere ich mich weiter nicht.


    Gruß Torsten
     
  5. #34 AC DC Master, 22.02.2010
    AC DC Master

    AC DC Master Freiluftschalter

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    AW: Entfernen der Plomben am HAK

    boh ey. das ist starker tobak ! alter schwede ! entweder der tüp ist schlecht gelaunt oder einfach nur so laut. ich behaupte, jeder VNB hält es anders. wieso hätten wir in der firma zwei plombenzangen und draht und plomben, wenn wir nicht brerechtig wären diese zu öffnen und wieder zu schließen. ein ist doc fakt: der laie hat nichts am HAk und vor dem zähler wie auch dahinter nichts an der elektrischen anlage zu suchen. aber das ist nur meine meinung.

    ich glaube nicht das es hier irgendjemand gibt, der sich mit seinem titel brüstet oder gar den dicken larry raus hängen tut. ich denke es ist ein totale falsche einschätzung von dir !
    antares ! greetings an alle ! und schönen sonntag noch ! !!
     
  6. #35 Jörg67, 22.02.2010
    Jörg67

    Jörg67 Freiluftschalter

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    AW: Entfernen der Plomben am HAK


    Ich glaube nicht daß die Qualität eines Forums daran gemessen werden kann, wieviele Meister (echte natürlich!) anwesend sind.

    Leute die sich für etwas ausgeben das sie nicht sind, findest Du auch eher anderswo.

    Und nun nicht zum drölften mal die Diskussion über blutige Laien, Laien mit Halbwissen, Laien mit Fachwissen, Gerlernte die nicht bis 3 zählen können und wirkliche Fachleute. Langweilig und unergiebig.

    Ich habe seit meiner Ankunft hier noch keinen gefährlichen Tip gelesen, andernfors durchaus.
    Und wenn einem blutigen Laien anderswo geraten wird mal grad die beiden Drähte zusammenzuhalten um Spannung festzustellen (der wird sich vorgekommen sein wie der Kerl in meinem Ava) dann erlaube ich mir dem zu sagen wie es richtig geht.

    Soll ich lieber die Klappe halten und ihn wurschteln lassen ?

    Schande, ich hab ja gar keinen Gesellenbrief. Darf ich jetzt nicht mehr mitspielen? Ich geh mal grad raus ne Runde weinen.
     
    august72 gefällt das.
  7. #36 trekmann, 22.02.2010
    Zuletzt bearbeitet: 22.02.2010
    trekmann

    trekmann Spannungsgeprüft

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    AW: Entfernen der Plomben am HAK

    Ich würde dir einen anderen Umgangston empfehlen. Denn ansonsten ist

    1.) Die Diskussion hier beendet und
    2.) Deine noch junge Forenkarriere auch schon wieder vorbei

    Ein Forum ist dazu da, dass hier JEDER(!) seine Meinung kund tuen darf. Ob diese richtig oder falsch ist, das ist in erster Linie erstmal egal. Dazu sind wir hier genügend Kollegen die diese falschen Aussagen ggf. korrigieren können. Genau dazu ist das Forum ja auch da.
     
  8. #37 ThorstenD2, 22.02.2010
    ThorstenD2

    ThorstenD2 Strippenzieher

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    AW: Entfernen der Plomben am HAK

    Auch wenn hier schon von dem Supermoderator eine Ermahnung kam möchte ich trotzdem zur Klärung beitragen. So schlecht war anscheinend mein Erinnerung an einem Samstag Abend doch nicht mehr. Ich zitiere jetzt mal

    Quelle: http://www.drewag-netz.de/media/pdf...undsaetze_fuer_die_zusammenarbeit_05_2009.pdf

    Also nichts wie Antares hier von Datenschutz redet etc!

    Natürlich kann man alles Normengerecht wiedergeben, aber dazu hatte ich jetzt an einem Samstag Abend auf dem Sofa auch nicht so mehr die Motivation. An dem Tag wurde mir nämlich ein Mangel an unserem HAK ersichtlich und daher beschäftigte ich mich (& Google) dann damit. Na ja ich werde dann mal weiter berichten
     
  9. #38 Eckhard, 22.02.2010
    Eckhard

    Eckhard Strippenstrolch

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    AW: Entfernen der Plomben am HAK

    @ThorstenD2

    genauso ist es richtig EschtWahr?
     
  10. #39 Antares, 24.02.2010
    Antares

    Antares Schlitzeklopfer

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    AW: Entfernen der Plomben am HAK


    Wir werden sehen!

    Teil 1 (da mein Text über 10000 Zeichen hatte!)


    Da ich hier durchaus noch einige Fakten los werden will, werde ich mich beim Umgangston jetzt halt sehr bemühen. Ich hatte hier übrigens keinerlei Kraftausdrücke benutzt, und bin selber teilweise sehr unschön und persönlich angegangen worden.


    Aber der Super-Moderator hatte mir ja auch explizit noch eine zweite Chance eingeräumt!


    Da mir hier doch einige Leute geantwortet hatten, haben sie natürlich auch eine Antwort von mir verdient. Dann kommen wir mal der Reihe nach direkt zu den Fakten:


    @Eckhard

    Du hattest als Anhang deinen Meisterbrief hier eingestellt, und auf diesem stehen nun mal definitiv weder Einzel- noch Gesamtnoten drauf, kann ja auch jeder hier sehen. Zur Klärung meiner eigentlichen Frage hast du bisher noch nicht wirklich beigetragen – obwohl du es ja eigentlich könntest. Du müsstest dieses Zertifikat ja besitzen, wenn du das Fach VDE-Vorschriften mit 4 bestanden hast. Ich hatte im Dezember 2002 genau 7 Tage nach dem letzten Prüfungsteil, mein Ergebnis vom Prüfungsausschuss mitgeteilt bekommen, und am selben Tag dann noch das Meisterprüfungszeugnis erhalten. Hier stehen wie bereits erwähnt, lediglich vier Gesamtnoten der Teile 1 bis 4 drauf.

    Mitte Januar 2003 war dann Lossprechung, dort erhielten dann alle Meister verschiedener Gewerke ihre Meisterbriefe (also das Zertifikat, was du hier eingestellt hattest). Ein gesondertes Zertifikat über den bestandenen Teilbereich 2 >> VDE-Vorschriften, nebst Noten oder gar Prozenten, erhielt von uns seinerzeit keiner! Da wir damals noch alle Einzelfächer mindestens mit der Note vier bestehen MUSSTEN, gab es hier wie bereits von mir erwähnt, auch keinerlei Unklarheiten diesbezüglich.


    Die heutigen Meisterschüler müssen „nur“ noch bei der Gesamtnote mindestens die Note 4 erreichen. Man kann ab MVL Anmeldung Oktober 2002 sogar ein Einzelfach der genannten Teile in den Sand setzen, wenn die anderen Noten dieses dann ausgleichen – wäre zu meiner Zeit absolut tödlich gewesen. Ich gehe mal davon aus, dass diese Meisterprüfungsverordnung (MPV) derzeit noch Gültigkeit hat – ich hatte sie damals nach erscheinen im Jahr 2002 mal durchgelesen. Vielleicht muss gerade deswegen mittlerweile das VDE-Zertifikat gesondert ausgestellt werden – weil die Gesamtnote keinerlei Rückschlüsse mehr auf eine mindestens ausreichende Note in den Einzelfächern zulässt. Dies wäre zumindest für mich, die einzige nachvollziehbares Erklärung hierfür!


    Das besagte und gesonderte VDE-Zertifikat nebst Text, Noten, und Prozenten, würde mich mal sehr interessieren! Wenn es so etwas in jedem Bundesland mittlerweile wirklich gibt, kannst du es ja mal als Anhang hier posten!? Du müsstest dieses Zertifikat ja als frisch gebackener Elektrotechniker-Meister bekommen haben – also ziere dich nicht. Meine nächste Antwort dürfte dich in diesem Zusammenhang wohl auch interessieren.
     
  11. #40 Antares, 24.02.2010
    Zuletzt bearbeitet: 24.02.2010
    Antares

    Antares Schlitzeklopfer

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    AW: Entfernen der Plomben am HAK

    Teil 2


    @Kaffeeruler
    Man kann mit bestandener Meisterprüfung nebst Handwerksrolleneintrag, in JEDEM Bundesland und bei JEDEM EVU aktiv werden!

    Das erforderliche Zertifikat ist dann z. B. wie folgt gestaltet:

    B E S T Ä T I G U N G

    DIE EINTRAGUNG IN DAS INSTALLATEUERSVERZEICHNIS…………

    Gemäß der „Grundsätze der Zusammenarbeit…………Unternehmen in unser Elektroinstallateurverzeichnis eingetragen“.

    Firma

    Eintragungsnummer

    Verantwortliche Elektrofachkraft

    Die Eintragung gilt bis zum

    Und jetzt kommt der eigentlich wichtige Textteil für dich:

    Die Eintragung berechtigt das vorgenannte Unternehmen zur Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung von elektrischen Anlagen im Anschluss an das Niederspannungsnetz eines Verteilungsnetzbetreibers.

    Entscheidend sind in dem Zusammenhang die letzten beiden Worte des Satzes!
    Hier wird nicht umsonst kein spezielles EVU benannt.

    Originales Zitat zum Thema:
    Für eine Tätigkeit im gesamten Geltungsbereich der NAV genügt es, dass ein Installations- unternehmen in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist. Zuständig für die Eintragung in das Installateurverzeichnis ist der Netzbetreiber, in dessen Gebiet sich die gewerbliche Niederlassung des einzutragenden Installationsunternehmens befindet.

    Jetzt noch den ausgefüllten Zählerantrag dazu legen, und vorher natürlich die Richtlinien des jeweiligen EVU beachten, und schon kann die Anlage einige Zeit später durch das EVU und den Meisterbetrieb in Betrieb genommen werden. Mit Prahlerei haben die von mir aufgezeigten Fakten eigentlich eher weniger zu tun.

    Wie würdest du denn jetzt deine eigene Info bzw. „Richtigstellung“ diesbezüglich bezeichnen >>>? ;)


    Ach ja, ein gesondertes VDE-Zertifikat hatte ich bis heute noch NIE vorlegen müssen beim EVU! Warum die mich danach wohl noch nie gefragt haben? – eigentlich echt merkwürdig das ganze.



    @Zosse
    EVU (Kraftwerk z. B. Stadtwerk bzw. Kraftwerksbetreiber z. B. RWE) und VNB ist gegenwärtig in der Regel noch immer ein und die selbe Firma. Manches EVU lässt sein VNB auch als hundertprozentiges Tochterunternehmen laufen. Die Mitarbeiter dort sind dann bei den Sozialleistungen schlechter gestellt, und verfügen z. B. nicht über einen gestaffelten freien Strombezug, der sich in der Regel nach Familienstand und Kinderanzahl bemisst.

    Die EU-Kommission will seit geraumer Zeit erreichen, dass EVU und VNB nicht mehr zu ein und der selben Firma gehören dürfen – und strickt voneinander getrennt werden sollen. Und das würden die bestimmt nicht machen, wenn es zwischen VNB und EVU einen wirklichen Unterschied geben würde!

    Die Fa. EON (noch EVU & VNB gleichzeitig) will diesen Schritt sogar freiwillig („und natürlich völlig selbstlos?“) umsetzen, indem sie ihr VN verkauft und der EU-Gesetzgebung so vorgreifen würde! Danach wäre die Firma EON nach meinem Verständnis definitiv nur noch EVU – und logischerweise demnach kein VNB mehr! Mann kann sich auf diese Art und Weise auch sehr elegant, von einem guten Teil seiner Stammbelegschaft trennen, EON hatte erst kürzlich einen knallharten Sparplan vorgelegt. Den Löwenanteil des Strompreises, würden aber nach wie vor die EVU einstreichen.

    Aber nach deiner Logik gibt es ja vor Ort keine EVU! Bei RWE Rhein-Ruhr z. B., werden Zählerantrag und Zählermontage auch von RWE Mitarbeitern bearbeitet bzw. ausgeführt. Getreu dem RWE-Logo, alles aus einer Hand. Als was würdest du denn Firmen wie RWE, EON, ENBW, usw. bezeichnen, wenn diese ihre VN mal definitiv verkaufen müssen?

    Ich hoffe doch, dass du mich und die anderen User hier mal abschließend aufklärst. Wie war das noch mit dem Glashaus?



    @AC DC Master
    Ich hatte mich hier zum Thema Plomben in meinem ersten Beitrag doch gar nicht geäußert!



    @ThorstenD2
    Du hattest in deinem betreffendem Beitrag ja auch von deutlich mehr als 50 % berichtet. Das geht dann ja schon stramm in Richtung Note 3. Deine Ursprungsinfo war halt sehr dünn und schwammig. Meine Kollegen und mich (Anmeldung zum MVL vor Oktober 2002!), trifft diese Regelung definitiv nicht! Weil hier die Note Mangelhaft in einem Einzelfach, die Wiederholung des selbigen nach sich zog – und den Meistertitel nicht zuließ. Und die Fakten von mir zum Thema in eigener Sache, sind somit völlig richtig.



    Also wenn es das VDE-Zertifikat mit Note in allen Bundesländern mittlerweile wirklich gibt, würde ich dies sofort klaglos akzeptieren – und mich bei @ThorstenD2 für meine persönliche Anspielung natürlich auch entschuldigen, weil er hier im Recht gewesen wäre!

    Ich spiele das ganz jetzt mal kurz durch:
    Ein ETM hat nach aktueller MPV die Meisterprüfung bestanden, nur das Einzelfach VDE-Vorschriften nicht (Note 5). Die Meisterprüfung wäre zwar bestanden, aber selbstständig machen dürfte sich der neue Meister definitiv nicht. Dürfte er denn TROTZ bestandener Meisterprüfung den Fachteil VDE-Vorschriften noch zweimal wiederholen? Er hat doch schon bestanden, aber er will sich vielleicht unbedingt selbstständig machen.

    Bei einer ungünstigeren Notenkonstellation im Teil 2 (z. B. Gesamtnote knappe 4, VDE-Vorschriften Note 5, also bestanden), könnte man sich bei einer Wiederholung (halbes Jahr später) des Fachteiles VDE-Vorschriften theoretisch ja auch auf 6 verschlechtern, und die Gesamtnote locker auf 5 drücken. Er will sich halt unbedingt selbstständig machen!!! Dann wäre der betreffende auf einmal im Teil 2 durchgefallen und kein Meister mehr – obwohl er es schon war! Er hatte mit Familie, Freunden, und Kollegen aber ein halbes Jahr vorher schon mächtig abgefeiert. Das wäre ja eine Art Lotteriespiel, und alles sehr widersprüchlich und verwirrend. Da ich hier aber bereits einen ETM kenne der nach der aktuellen MPV abgeprüft wurde, kann dieser hier ja mal für allgemeine Aufklärung sorgen!

    Also @Eckhard, hilf mir: Help

    Ich hoffe das die Resonanz auf meinen aktuellen Beitrag, genau so zahlreich ausfallen wird wie beim ersten Posting. Also Leute, rückt raus mit den Antworten!

    Gruß

    Antares

     
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