Entfernen der Plomben am HAK

Diskutiere Entfernen der Plomben am HAK im DIN / VDE Richtlinien Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; AW: Entfernen der Plomben am HAK @Zosse EVU (Kraftwerk z. B. Stadtwerk bzw. Kraftwerksbetreiber z. B. RWE) und VNB ist gegenwärtig in der Regel...

  1. #41 Zosse, 24.02.2010
    Zuletzt bearbeitet: 26.02.2010
    Zosse

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    AW: Entfernen der Plomben am HAK

    Ich weiß nicht woher du dein Wissen nimmst. Im Energiewirtschaftsgesetz sind nach dem § 3 Nr. 18 ein EVU folgend definiert: Energieversorgungsunternehmen sind natürliche oder juristische Personen, die Energie an andere liefern, ein Energieversorgungsnetz betreiben oder an einem Energieversorgungsnetz als Eigentümer Verfügungsbefugnis besitzen.

    Hierbei sind dann wieder einige Feinheiten zu beachten. In Deutschland gibt es 4 Spannungsebenen.

    • Das Übertragungsnetz mit der Höchstspannung 220 kV bzw. 380 kV sind zum überregionalen Energieaustausch und Anschluss von Großkraftwerken.
    • Das Hochspannungsnetz mit der Hochspannung 110 kV und 60 kV ist für die Versorgung kleinerer Städte und die Überlandversorgung. Hier sind dann auch kleinere Kraftwerke angeschlossen.
    • Das Mittelspannungsnetz mit der Mittelspannung mit diversen Spannungsebenen von 3 kV, 6 kV, 10 kV, 15 kV, 20 kV und 30 kV. Sie dient dann zur Versorgung von einzelnen Stadtteilen oder mehreren Ortschaften, sowie Großabnehmer (Industriebetrieben).
    • Das Niederspannungsnetz mit 400 V bzw. 230 V werden die Haushalte und Gewerbe versorgt. Diese Leitungen kann man auch als "letzte Meile" bezeichnen.
    Hmm… es würde mich interessieren wo dein Wissen bezüglich der Firma E.ON her kommt.
    Sie verkaufen Ihr Versorgungsnetz?
    Da frage ich mich was die 7 ReVU's (Versorgungsnetzbetreiber) [E.ON Avacon, Bayern, Edis, Hanse, Mitte, Westfalen Weser, Thüringer Energie] noch im Konzern machen. Falls du auf den Verkauf des Übertragungsnetz anspielst, das hängt mit Kartellrechtsentscheidungen in Brüssel zusammen.

    Das von dir angesprochene Die EU-Kommission will seit geraumer Zeit erreichen, dass EVU und VNB nicht mehr zu ein und derselben Firma gehören dürfen – und strickt voneinander getrennt werden sollen. Und das würden die bestimmt nicht machen, wenn es zwischen VNB und EVU einen wirklichen Unterschied geben würde! heißt Unbundling.

    Es ist zu Deutsch Entflechtung und bezeichnet die Herstellung von abgegrenzten Bereichen innerhalb eines Unternehmens. Dies wird von gesetzlicher Seite bzw. durch Regulierungsbehörde vorgegeben. Beim Unbundling werden einzelne Firmenbereiche ausgegliedert. Das sieht dann folgendermaßen aus: Große Netzbetreiber führen dann beispielsweise einen Vertrieb und einen Netzbetrieb ein. Diese werden einzeln geführt und somit aus dem Unternehmen ausgekoppelt und werden zukünftig als Tochtergesellschaften mit dem Hauptunternehmen zusammenarbeiten. Durch diese Vorgaben entstehen für die Unternehmen natürlich hohe Kosten, allerdings müssen sie sich laut geltendem Kartellrecht an diesen gesetzlichen Vorgaben halten. (Bemerkung: Auch wieder ein Grund warum die Strompreise durch den Gesetzgeber reguliert steigen.)

    Mit deinen angesprochenen Sozialleistungen kann ich dir widersprechen. Auch bei Ausgliederungen gilt für den vorhandenen Mitarbeiterstamm immer der noch gültige Tarifvertrag. Deinen Text zufolge nehme ich an das du bei einem Stadtwerk arbeiten könntest.

    „Aber nach deiner Logik gibt es ja vor Ort keine EVU! Bei RWE Rhein-Ruhr z. B., werden Zählerantrag und Zählermontage auch von RWE Mitarbeitern bearbeitet bzw. ausgeführt. Getreu dem RWE-Logo, alles aus einer Hand. Als was würdest du denn Firmen wie RWE, EON, ENBW, usw. bezeichnen, wenn diese ihre VN mal definitiv verkaufen müssen?“

    Du mußt dir das ganze Firmengebilde im Einzelnen anschauen. Das neue EnGW hat aus dem vorhandenen dem EVU mehrere von einander unabhängige Firmen geschaffen. Den Vertrieb, den Netzbetrieb (Versorgungsnetzbetreiber) und den Messstellenbetreiber. Dabei gliedert sich der Netzbetrieb auch wieder in DSO (Netzgesellschaft) und TNS (Technischem Netzservice). Daher kann rein rechtlich gesehen nicht alles aus einer Hand sein.
     
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  3. #42 trekmann, 24.02.2010
    trekmann

    trekmann Spannungsgeprüft

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    AW: Entfernen der Plomben am HAK

    Nur um das noch einmal klar zu stellen, ich meinte JEDEN(!) hier der sich daneben benommen hat.

    Solange ihr hier ruhig und ohne irgendwelche Anfeindungen Diskutiert könnt ihr das gern weiter führen. Immerhin ist dies Forum dazu da ;).
     
  4. #43 Kaffeeruler, 24.02.2010
    Kaffeeruler

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    AW: Entfernen der Plomben am HAK

    na, da kenn i aber genügend ausnahmen
    Zum Bleistift :EWE NETZ GmbH - Installateure
    da steht net das ich dann in Bayern ran darf, auch auf den Ausweis der EVU steht z.B nur EWE netze.
    od. eintragungen für bestimmte Anlagen/ Fa. / Bereiche usw.


    mag sein das es net bei allen so ist, bei unseren hier schon


    mfg Dierk
     
  5. #44 Eckhard, 24.02.2010
    Zuletzt bearbeitet: 24.02.2010
    Eckhard

    Eckhard Strippenstrolch

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    AW: Entfernen der Plomben am HAK

    OK, anbei der besagte Sicherheitsschein.

    Ein nichtbestehen dieses Scheines (<50 Punkte) bedeutet NICHT, dass
    die Meisterprüfung nicht bestanden werden kann. Ein Wiederholen
    dieses Scheines ist NICHT möglich. Zum bestehen der Meisterprüfung
    und der Gesamtnote müssen min 30 Punkte erreicht werden, aber
    für die Zulassung beim VNB mussen >=50 Punkte erreicht werden.

    Wie geschrieben der Meister kann auch bei <50 Punkte bestanden
    werden und eine Wiederholung über die Meisterprüfung ist NICHT
    möglich.

    Hat man <50 Punkte und möchte man sich Selbständig machen, bieten
    einige BBZ eigene VDE Lehrgänge an, in dem dieser Schein extra gemacht
    werden kann.

    Im übrigen habe ich AUCH noch ein Meisterprüfungszeugnis mit den
    Gesamtnoten aus den Teilen I bis IV. Das ist wohl das welches
    Du meintest. Hat aber mit diesem hier nix zu tun.

    Möglicherweise hat sich dies seit Deiner Prüfung 2002 zu heute
    geändert und es gab es damal noch nicht.

    Eckhard

    schau mal hier SEITE 17

    http://www.vattenfall.de/www/dso/vf...e/DOCUMENT/264535vatt/585961vdew/P0260991.pdf
     

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  6. Zosse

    Zosse Administrator (Ex-Schaltmeister)
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    AW: Entfernen der Plomben am HAK

    Hmm... bin schon am überlegen... habe ich auch so etwas bekommen...? :rolleyes: ist schon länger her... war noch das andere Jahrtausend. :eek:
     
  7. #46 Antares, 25.02.2010
    Antares

    Antares Schlitzeklopfer

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    AW: Entfernen der Plomben am HAK


    [FONT=&quot]Zitat 2 von @trekmann[/FONT]
    [FONT=&quot]Nur um das noch einmal klar zu stellen, ich meinte JEDEN(!) hier der sich daneben benommen hat.[/FONT]

    [FONT=&quot]Also Super-Moderator,[/FONT]
    [FONT=&quot]selbst bei sehr wohlwollender Betrachtung meinerseits, werde ich den Eindruck nicht los, dass du beim ersten Zitat ganz oben (die ersten drei Zeilen!), JEDEN(!) Antares hier im Forum gemeint hattest. :D[/FONT]
    [FONT=&quot]Aber egal: ich hatte die gelbe Karte von dir akzeptiert, und du hast eine zumindest aus meiner Sicht interessante Diskussion weiterlaufen lassen. Damit kann ich sehr gut leben! ;)[/FONT]
    [FONT=&quot]
    Gruß
    [/FONT]
    [FONT=&quot]
    Antares
    [/FONT]

     
  8. #47 Antares, 26.02.2010
    Antares

    Antares Schlitzeklopfer

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    AW: Entfernen der Plomben am HAK



    Hattest dir ja direkt ein Danke von @ThorstenD2 mit obigem Post eingeheimst, frei nach dem Motto: immer kräftig drauf hauen auf den Antares, gib es ihm! Ja nee, ist schon klar! :D

    @ThorstenD2 hat aber ungewollt und indirekt, einen großen Anteil an deiner unvermeidbaren
    „Niederlage“ bei der Thematik. Siehe weiter unten!*

    Du selber machst es mir unfreiwillig auch sehr einfach, da du dir den finalen Todesstoß beim Thema ebenfalls indirekt gleich selbst versetzt hast! Im unteren Teil des Textes deiner Verlinkung (EWE NETZ) wird’s für uns beide (und @ThorstenD2) nämlich wirklich spannend.


    EWE NETZ GmbH - Installateure


    DORT steht dann nachfolgendes geschrieben:


    Ist Ihr Unternehmen bereits bei einem anderen Netzbetreiber ins Installateurverzeichnis eingetragen, schicken Sie bitte den Antrag auf Eintragung (ELEKTRO) sowie die Kopie des gültigen Installateurausweises ihres zuständigen Verteilungsnetzbetreibers an die untenstehend genannten Ansprechpartner bei EWE NETZ.


    Kontakt:


    Ihre Ansprechpartner für die Eintragungen sind:


    Tanja Alexander oder Christian Stern

    – Netzvertrieb –

    Telefon: 0441 4808-1531 oder -1533

    Telefax: 0441 4808-1595
    E-Mail: tanja.alexander@ewe.de oder christian.stern@ewe.de


    Der Meisterbetrieb muss jetzt nur noch die Kopie des Installateurausweises des EVU aus der Heimat einreichen, und den ausgefüllten „Antrag auf Eintragung (ELEKTRO)“ der EWE NETZ GmbH dazu legen. Danach werden dann Tanja, oder Christian für den Rest sorgen. Der Meisterbetrieb bekommt dann einen zeitweiligen Gasteintrag beim EVU. Und danach kann es dann auch schon losgehen.



    Und schau hier mal unter Punkt 4 nach (zeitweiliger Gasteintrag)!


    http://www.ewe-netz.de/data/1_1_4_Installateure_Antrag_Eintragung_in_Verzeichnis_E_NETZ-NEU.pdf




    Nach Lektüre der unten aufgeführten Punkte, muss es dann spätestens bei jedem Zweifler mächtig klingeln.


    * Wurde von @ThorstenD2 hier eingestellt, und hat mir damit unfreiwillig viel Überzeugungsarbeit
    abgenommen. So gefällt das dem Antares!

    http://www.drewag-netz.de/media/pdf...undsaetze_fuer_die_zusammenarbeit_05_2009.pdf


    1.4
    Um einen diskriminierungsfreien Zugang zum Installateurverzeichnis zu ermöglichen, haben der BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. und der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) die Verfahrensordnung zum „Sachkundenachweis für den Anschluss elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz“ mit den „Technischen Regeln Elektroinstallation“ (TREI) erstellt.

    1.5

    Für eine Tätigkeit im GESAMTEN Geltungsbereich der NAV genügt es, dass ein Installations- unternehmen in das Installateurverzeichnis EINES Netzbetreibers eingetragen ist. Zuständig für die Eintragung in das Installateurverzeichnis ist der Netzbetreiber, in dessen Gebiet sich die gewerbliche Niederlassung des einzutragenden Installationsunternehmens befindet.

    2.6

    Das eingetragene Installationsunternehmen darf Installationsarbeiten im Netzgebiet eines ANDEREN Netzbetreibers ausführen, wenn er diesem seine Eintragung in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers am ORT seiner gewerblichen Niederlassung NACHWEIST. Das eingetragene Installationsunternehmen hat sich in diesem Fall mit dem im Netzgebiet des anderen Netzbetreibers geltenden besonderen Installationsvorschriften und dessen sonstigen, mit seiner Tätigkeit zusammenhängenden Regelungen vertraut zu machen und diese zu beachten.


    Wer lesen kann, ist nicht immer klar im Vorteil. Noch wichtiger ist das Textverständnis!


    Ich hatte dir dies aber schon alles in Kurzform mitgeteilt. Du glaubst mir ja nix!


    Der Prahlhans erwartet nunmehr einen Fahne schwenkenden @Kaffeeruler, eine Fahne in weißer Farbe versteht sich! Bei den Smileys hatte ich schon eine passende für dich gesehen!!! Damit dieser „Nebenkriegsschauplatz“ endlich zu den Akten gelegt werden kann, wenn wir schon dabei sind. ;)

    Gruß


    Antares



    P.S.


    @Zosse & @Eckhard


    Keine Sorge, die Antworten kommen noch!
     
  9. #48 Zosse, 26.02.2010
    Zuletzt bearbeitet: 26.02.2010
    Zosse

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    AW: Entfernen der Plomben am HAK

    Danke schon mal im Voraus, dass du auch an mich denkst... :D



    Oh schade nicht mehr diese Nacht...
     
  10. #49 Kaffeeruler, 26.02.2010
    Kaffeeruler

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    AW: Entfernen der Plomben am HAK

    Wieso weiße Fahne ??

    Gastausweis... hm hört sich net an wie du darfst einfach so....
    Warum gibt es ihn dann ?? weil Taja die 4 schon eingetippt hatte und Christian meint da dann was stehen muss ?


    vor Ort nachweisen, na wo ist denn wohl vor Ort ?auf der baustelle?, im Wagen ? od evtl doch bei der zuständigen EVU ?

    Nu kannste mich noch ne weitere runde anpflaumen, evtl. bekommste dafür ja dann auch ein Danke weil du auf mich draufhaust ;)

    Viel spass dabei :D


    Mfg Dierk
     
  11. #50 Eckhard, 26.02.2010
    Eckhard

    Eckhard Strippenstrolch

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    AW: Entfernen der Plomben am HAK


    Ich glaub echt Du hast ein Problem..... Licht Aus

    Egal... Ich bin jetzt erst mal 6 Wochen in Shanghai und
    schau mir diesen Thread erst gar nicht mehr an, weil
    mittlerweile sinnfrei.....

    Eckhard
     
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