Arbeiten unter Spannung - Wann erlaubt?

Diskutiere Arbeiten unter Spannung - Wann erlaubt? im Grundlagen der Elektroinstallation Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; AW: Arbeiten unter Spannung - Wann erlaubt? die Stromkreise nach DIN EN 60079-14 (VDE 0165-1) und DIN EN 61241-14 (VDE 0165-2) eigensicher...

  1. #21 Kaffeeruler, 26.04.2010
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    AW: Arbeiten unter Spannung - Wann erlaubt?

    und nochmal ....BGR A3: Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, Inhalt

    da steht fast alles drin.


    Ich hab in meinen über 20 jahren wirklich nur selten unter spannung gearbeitet und auch nur wenn i mir selbst zu 100% sicher war das i sicher bin und net weil es jemand sagt. Zu 99% war ausschalten möglich, wenn nicht sofort dann hald zu einer abgesprochenen Zeit. Faulheit bringt die Quote meisst wohl auf 50% runter

    Meisst knallt es 2x
    Beim ersten mal wenn du an die Phase kommst und
    beim 2tem mal wenn du umfällst ;)

    Und wenn dann nach ein paar jahren die "Brandlöcher" im Körper verschwunden sind sollte man es trotzdem nicht vergessen. Bei mir hatte es ca.3 jahre gedauert,dank eines netten kollegen der auch unter Spannung zu arbeiten Pflegte ;)

    Mfg Dierk
     
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  3. #22 AC DC Master, 27.04.2010
    AC DC Master

    AC DC Master Freiluftschalter

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    AW: Arbeiten unter Spannung - Wann erlaubt?

    also wer schon in betrieben arbeitet / büros wo man nicht einmal mehr weis welche sicherungen wo hingehören, dann wundert es mich nicht, das der TÜV oder die BG noch nichts bemängelt haben.
    da ja deine gesellen offensichtlich grob gegen die 5 sicherheitsregeln in erster sicht verstoßen würde ich noch nicht einmal mich daneben stellen zum zu gucken. angenommen der geselle bleibt am stromführendenende kleben ( muskelverkrampfung ) und als reflex fäßt er dich an und läßt dich nicht mehr los. hier höre ich mal auf das sinario weiter zu spinnen. sonst bekommt der eine oder andere noch schlechte träume heute nacht.

    wie sieht es da bloß versicherungstechnisch aus ? erlischt der versicherungsschutz bei massiven verstoß der sicherheitsregeln ? angenommen, der geselle baut einen so starken kurzschluß das nicht nur ein paar PC´s ausgehen sondern auch einige mit hobs. oder das sogar die sicherungen im HAK kommen und sogar 2/3 des betriebes ausfällt. wer kommt dann im schadensfall auf ? klar, zuerst die versicherung aber die wollen das geld wieder sehen wenn so ein murks im vorfeld geschehen ist.
    - da haben deine gesellen aber ein sehr gutes gewissen und vertrauen bei der arbeit
    - eine gute versicherung die das alles übernehmen wird
    - die gesellen sollten vielleicht mal in eine gruppentherapie gehen
    - frag mal ob die ne gute lebensversicherung haben und ob diese auf deren frauen ausgezahlt wird beim todesfall

    an deiner stelle würde ich mich mal mit der innung in deiner stadt in verbindung setzen und grundlegendes klären wie man sich bei so einem verhalten bei der arbeit verhält. zudem würde ich mal mit dem chef darüber unterhalten. viel glück in dieser firma ! ! ! ! ! ! ! !
     
  4. #23 Bewusstseinsspalter, 27.04.2010
    Bewusstseinsspalter

    Bewusstseinsspalter Lüsterklemmer

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    AW: Arbeiten unter Spannung - Wann erlaubt?

    Kurzschlussfest auf der Erden
    Steht der Meister, wie gebannt.
    Er versucht sich gar zu wehren
    hält die Kabel in der Hand.
    Soll Ihm doch einer mal erklären,
    welche die 5 Regeln denn da wären.
    Doch Gott spricht nur in hohem Ton,
    im Himmel braucht's kein Strom.
     
  5. #24 kabelmafia, 27.04.2010
    kabelmafia

    kabelmafia Lüsterklemmer

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    AW: Arbeiten unter Spannung - Wann erlaubt?

    Moin,

    Arbeiten unter Spannung ist IMMER schriftlich zu regeln. Es hat sich in den letzten Jahren einiges geändert. Die von Zosse genannten grundsätzlichen Anforderungen gelten immer, jedoch...
    Die Einteilung der Arbeiten unter Spannung nach DIN VDE 0105-100 6.3 in drei Kategorien (Messen & Prüfen, Störungssuche, sonstige Arbeiten) gibt es so nicht mehr.
    Der Unternehmer muss für alle Arbeiten unter Spannung eine Arbeitsanweisung und Gefährdungsbeurteilung erstellen. Die Arbeit muss so gestalltet werden, dass es kein deutlich höheres Risiko für die an der Arbeit beteiligten Personen gibt, als im Spannungsfreien Zustand.
    *** Das können auch generelle Arbeitsanweisungen sein, wenn die Tätigkeit gleichartig und wiederkehrend ist. ***
    Der Unternehmer (oder sein Beauftragter) ist insoweit für die Arbeiten verantwortlich. Passiert etwas (worst case), liegt ein Straftatbestand vor. Wenn es keine saubere Organisation gibt und der Mitarbeiter ohne PSA und ohne Arbeitsanweisung / ggf. Freigabe verunfallt ist, geht man von Vorsatz seitens des Arbeitgebers aus. Das ist dann nicht mehr "Körperverletzung" sondern "versuchte Tötung".
    In dem Zusammenhang gab es schon einiges in der Justiz, leider liegt kein Urteil dazu öffentlich vor.
    Die BGR A3 wird in den näcsten Monaten überarbeitet und an die DIN VDE 0105-100 Abschnitt 6.3 angepasst.
     
  6. Zosse

    Zosse Administrator (Ex-Schaltmeister)
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    AW: Arbeiten unter Spannung - Wann erlaubt?

    Naja unwissenheit schützt eben nicht vor Strafe...
     
  7. #26 homer092, 27.04.2010
    homer092

    homer092 Spannungsgeprüft

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    AW: Arbeiten unter Spannung - Wann erlaubt?

    dann versteh ich wirklich nicht warum das bei uns so locker gehandhabt wird als wäre das so selbstverständlich :-) werde mal bei Gelegenheit nen Gesellen oder mal den Meister fragen wieso und weshalb das so gehandhabt wird.
     
  8. brue

    brue Lasteinschalter

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    AW: Arbeiten unter Spannung - Wann erlaubt?

    Naja...


    Diese Regelungen beziehen sich auf alle Arbeiten unter Spannung, sind nicht speziell gemuenzt auf einen Lichtschalter wechseln im Hausgebrauch. Deshalb erscheint es vllt auch etwas uebertrieben auf den ersten Blick. Wenn man aber weiss das auch bei sehr hoch abgesicherten teilen (zb Hauptstromschine nach einem Niederspannungstrafo) manchmal unter Spannung gearbeitet werden muss bekommt es einen etwas anderen Blickwinkel.

    gruss
     
  9. Zosse

    Zosse Administrator (Ex-Schaltmeister)
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    AW: Arbeiten unter Spannung - Wann erlaubt?

    Komisch und ich dachte immer 230 Volt sind 230 Volt bzw. 50 Hertz... Was ist denn in der Hausinstallation da der Unterschied...? Oder macht da ein Staatsanwalt Unterschiede...? Der liebe Gott nämlich nicht... Tod ist Tod...
     
  10. brue

    brue Lasteinschalter

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    AW: Arbeiten unter Spannung - Wann erlaubt?

    Fuer mich machts schon nen unterschied ob ich im Haus einen Kurzschluss mach bei 10A und FI, oder im Trafohaeusschen - Sekundaer nicht abgesichert
     
  11. Zosse

    Zosse Administrator (Ex-Schaltmeister)
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    AW: Arbeiten unter Spannung - Wann erlaubt?

    Hmm... bei uns sind dort Sicherungen. Wäre mir auch neu das Sekundärseitig keine Sicherungen vorhanden sein sollten. Selbst auf der Primärseite sind Sicherungen.
     
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