Fragen zur DGUV V3

Diskutiere Fragen zur DGUV V3 im DIN / VDE Richtlinien Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; Kaffeeruler (dierk), ich kann Dir ja keine private Nachricht schreiben...? gelöscht.....hier einige Sachen nachträglich. Danke für Eure Hilfe...

  1. #1 Blitz009, 24.01.2017
    Zuletzt bearbeitet: 24.01.2017
    Blitz009

    Blitz009 Lüsterklemmer

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    Kaffeeruler (dierk),
    ich kann Dir ja keine private Nachricht schreiben...?

    gelöscht.....hier einige Sachen nachträglich.

    Danke für Eure Hilfe und Tipps!
    Gru
     
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  3. #2 Kaffeeruler, 24.01.2017
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    Fehler Nr1.
    Schreiben, E-Mail ausdrucken und mit nach hause nehmen.
    Habe gesagt mit blabla hilft nichts.. Normal haben Slipträger wenn es drauf ankommt gemeinschaftlichen Gehirnschwund
    Und Mails verschwinden auch gern ;)

    Stimmt, es gibt nur Empfehlungen in den einschlägigen Normen die dem Prüfer/ Slipträger/Anwender eine grobe Richtung geben sollen

    Warum sollte es so sein ?
    Du hast beim Kleben der Plakette und erstellen des Protokolls anhand der Messwerte einer Beurteilung des gesamt Zustandes vom Gerät und Einsatzort etwas festgelegt.
    Traust du dir selbst nicht ?

    Nein,der Prüfer legt diese fest. el cheffe kann evtl seine Meinung dazu geben aber der Prüfer hat das sagen und ist Weisungsfrei in seinem Auftrag der Prüfung.
    Ansonsten würden Unternehmen sicher noch weniger Prüfen

    Schreiben schreiben schreiben.. wenn nichts passiert und du keine Zeit bekommst die notwendigen Prüfungen zu machen kannst du dich zumindest bedingt zurück lehnen.
    Bei Gefährdungen solltest du jedoch handeln

    Ich Lege auch hin u wieder was Still, völlig egal wer da Brüllt..
    Dann bekommt er das Gerät wieder od den Schlüssel für den Hauptschalter wenn er vorab eine Erklärung unterschreibt die dann den BR, GL und Meister zugeht..

    Bis dato war da dann immer ruhe


    wenn du messen sollst, dann muss man dich auch freistellen dafür. Ansonsten bist du nur ein Bauernopfer für das Papier und es wird Zeit sich zu streuben.

    Meine Meinung dazu

    Mfg Dierk
     
    Dark-Jedi gefällt das.
  4. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    Naja dazu gibt es ja halbwegs klare Regeln. Wenn bei der letzten Prüfung nur ein gewisser kleiner Prozentsatz fehlerhaft war, dann kann man die prüffrist verlängern bis max. 2 Jahre. Umgekehrt gilt das aber auch, wenn ein hoher Prozentsatz durchfällt, musst du das Prüfintervall verkürzen. Dann kann man Bereiche auch aufteilen. Bei uns z.B. wird halbjährlich in der Produktion geprüft und alle 2 Jahre in den Büros. Bei der BG hat man mir erzählt, das die auch schon mal einer Frist von 3 Jahren zugestimmt haben, bei PCs, die fest am Schreibtisch montiert wurden. Die Teile waren geleast und wurden alle 3 Jahre gewechselt.
     
  5. #4 Kaffeeruler, 24.01.2017
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    Du beziehst dich auf eine Antwort ohne wirklich die Frage zu berücksichtigen

    Da steht nicht das er als Prüfer evtl die Prüffristen anheben will sondern der Auftraggeber mehr od minder wie es ihm passt und zeit ist.
    Ich kann die Prüffristen nur ausweiten wenn ich einen Vergleich habe über z.B 2-3 Prüfungen im Betrieb...
    Pauschal würde ich es nie Unterschreiben
    Außerdem ist die 2%Klausel auch nicht so einfach.
    Habe ich viele Neugeräte darunter und nur wenig alte kann dies schnell täuschen

    Versuche ich auch noch zu erreichen...

    Bei vielen wegwerf Artikeln lohnt es sich, man bekommst sie Inventarisiert und geprüft geliefert und wenn man z.B den EM nutzt auch Digital je nachdem wie man es verhandelt

    Mfg Dierk
     
  6. #5 Kaffeeruler, 24.01.2017
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    Habe es mal vom Herd Thema getrennt.

    Wird man sonst irre bei
     
  7. #6 Blitz009, 24.01.2017
    Blitz009

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    Hallo
    Auf jeden Fall vielen Dank für Eure Hilfe!
    Ist so ein wenig skuril, das man dort Prüfsigel aufklebt, mit einen Ablaufdatum (wir schneiden mit der Schere die Plakete ein), und dann gilt dieses Siegel quasi nicht mehr, sondern, weil ich ja der "Prüfer" bin, kann ich die Prüfung dann bis ins 3 Jahr verschieben;( oder sonst wohin.
    Dieses Tagesseminar, auch workshop genannt, war eine Lachnummer! Das war so derartig Oberflächlich. Gut! die meisten Leute hatten diese Geräte, die die Auswertung selber vornehmen, ich hatte noch ein altes, wo ich die Auswertung vornehmen musste.
    Ich muss mich da mal mehr einlesen.

    Bin müde!
    Bis die Tage!
    Gruß
     
  8. #7 Kaffeeruler, 24.01.2017
    Kaffeeruler

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    Dafür gibt es preiswerte Lochzangen

    Na, davon bin ich nicht überzeugt
    Ohne die angesprochene Basis mit Erfahrungswerten ( Prüfungen sind gemeint ) und nur anhand nicht vorhandener Brandspuren eine Prüffrist zu erweitern halte ich für gewagt.

    Und wenn das 3te Jahr abgelaufen ist wird sich wohl nix geändert haben und um 12 Monate verlängert..

    Mfg Dierk
     
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