Haftung bei nicht vorhandener Erdung

Diskutiere Haftung bei nicht vorhandener Erdung im Blitzschutz, Erdung, Potentialausgleich Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; Stell doch mal ein Foto ein davon das eine hat mit dem anderen aber nix zu tun, zumindest sollte es nicht so sein Wenn möglich stelle mal...

  1. Melody

    Melody Strippenzieher

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    Hallo Dierk, es ist jetzt alles repariert vom Elektriker und vom Maler, da bringen jetzt keine Bilder mehr was.
    Ich stelle mir nur vor, was passiert wäre, wenn einem meiner Kunden unter Strom gestanden hätte und sein Herz nicht mitgespielt hätte?
    Ich suche hier eben Informationen, oder Anregungen wo ich diese her bekomme. Ich werde auch den Schritt vor einem Richter nicht scheuen.
    Ich unterstelle keinem und erstrecht nicht meinem Vermieter, dass er mich mit Absicht dieser Gefahrenstelle ausgesetzt hat, trotzdem ist es sein Gebäude.

    Ich kann nicht voraus sagen ob der Wasserschlauch von meiner Waschmaschine sich löst, und würde ihn niemals vorsätzlich lösen, trotzdem muss ich dann für die entstanden Wasser - Schäden ( z.B. bei meinem Untermieter) aufkommen oder nicht?
     
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  3. Melody

    Melody Strippenzieher

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    Vielen Dank cyclist,
    Für die vielen Anregungen und Informationen.
    Ich wünsche dir und allen anderen einen besinnlichen 3. Advent
     
  4. #23 cyclist, 16.12.2018
    cyclist

    cyclist Strippenstrolch

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    Hallo Melody,
    Das jetzt "alles repariert ist" heißt ja nun nicht auch, das nun alles sicher ist. Wurde denn eine richtige und komplette Prüfung der Anlage durchgeführt? Gibt es ein Prüfprotokoll?
    Da es sich ja um ein Gewerbeobjekt handelt, wo ja nicht nur du alleine Zutritt hast (--> für Kunden könnte ja potentiell auch eine Gefahr bestehen), fällt die Elektroanlage unter die DGUV Vorschrift 3 und ist demzufolge auch zu prüfen (was und wie kannst z.B. in der DGUV Information 203-072 durchlesen). Wer eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 macht, ist verpflichtet, diese auch wie in der DGUV Information 203-072 (die entsprechenden Infos sind als PDF im Web zu finden) durchzuführen und diese entsprechend zu dokumentieren. Eine Prüfung ohne entsprechendes Prüfprotokoll ist quasi wertlos.

    Eigentlich müsste jeder Elektriker, der irgendwas installiert, dies auch prüfen. Leider ist dies auch bei vielen Fachfirmen, auch im Wohnungsbau, wie auch im gewerblichen und im Industriebereich nicht der Fall.
    Offiziell dürfen die entsprechenden Prüfungen nur durch ausreichend qualifizierte Elektrofachkräfte und für die durchzuführende Prüfung befähigte Person, durchgeführt werden. Siehe hierzu u.a. TRBS 1203 bzw. DGUV Vorschrift 3.
    Die Realität sieht leider in den allermeisten Fällen anders aus...

    Eine Prüfung mit einem Phasenprüfer ("Lügenstift") oder mit einem zweipoligen Spannungsprüfer ("Duspol") bzw. mit einem Multimeter ist Murks!
    Und ein Prüfer der nicht mal einen kleinen Mangel findet (bei ansonsten makelloser Anlage) hat nicht geprüft!

    Du solltest deinem Vermieter fragen, ob er ein Prüfprotokoll von der letzten Prüfung hat, bzw. wann denn das letzte Mal geprüft wurde (nach BGV A3 --> bis Mai 2014, BGV A2 bis Ende 2004, ganz früher nach VBG 4, bzw. nach DIN VDE 0105-100. Ein sogenannter "E-Check" durch einen hierfür lizenzierten Elektro-Innungsbetrieb ist nicht ausreichend!
    Wenn kein aktuelles Protokoll vorgelegt werden kann, solltest du ihn bitten, die Anlage prüfen zu lassen. Wenn bislang noch nie geprüft wurde, sollte er die Kosten tragen, du dann die Kosten der nächsten Prüfung (für die dann meistens ein geringerer Aufwand nötig ist).

    Wäre nett, wenn du uns hier über die weiteren Vorgänge informieren würdest.
     
  5. Melody

    Melody Strippenzieher

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    Guten Morgen cyclist,
    Das macht mir nun wieder Angst, wenn du sagst, dass der Fehler nicht wirklich behoben ist und sowas wieder passieren kann, weil die Restspannung mit einer Erdung abegeleitet wird.

    Wie es weiter geht, wird sich nun wohl hinziehen.
    Gestern habe ich eine Vorladung von der Polizei für Ende Januar bekommen zur Vernegmung als Zeugin.
    Die Anzeigen habe ich auf Anraten meines Anwalts gestellt gegen meinem Vermieter und unbekannt. Dazu soll neben den ärztlichen Befunden, den Mietvertrag und die Unterlagen zu den festgestellten Baumängel mitbringen. Zu den Baumängel habe ich nichts schriftliches.... schreibe ich nun den Elektriker an oder den Vermieter und frage da nach?
     
  6. #25 Allstromer, 17.12.2018
    Allstromer

    Allstromer Lüsterklemmer

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    Hallo @Melody, nachdem du jetzt den (längst überfälligen) Rechtsweg beschritten hast, ist jetzt Zeit, einen unabhängigen
    Elektro-Anlagen
    Sachverständigen hinzu zuziehen. Sprich mit deinem Anwalt darüber.
    Bei der zuständigen Handwerkskammer erhält man Adressen von diesen.
    @cyclist hat zwar umfangreiche Beiträge geschrieben. Für einen Laien aber wenig hilfreich.
    Hier geht es um einen schweren Unfall und da ist nur der am Anfang beschriebene Weg zielführend!!!
    Das Forum kann da jetzt nicht mehr wirklich weiterhelfen.

    MfG
    Allstromer
     
  7. #26 cyclist, 17.12.2018
    cyclist

    cyclist Strippenstrolch

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    Hallo Melody,
    naja..., du hattest geschrieben, das "nach der Behebung des Fehlers die Spannung fast weg war" und "erst nach Anlegen der Erdung auf 0 zurück ging". Insofern könnte es sein, das da noch ein (weiterer?) Fehler besteht. Das kann man aus der Ferne nicht ausschließen.
    Wie schon von mir und von @Allstromer geschrieben, solltest du - in Absprache mit deinem Anwalt - einen Sachverständigen hinzu ziehen und die Anlage diesbezüglich überprüfen lassen.

    Der Elektriker sollte als Zeuge geladen werden.

    Schönen Gruß
    Markus
     
    Dipol gefällt das.
  8. Melody

    Melody Strippenzieher

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    Vielen Dank für den gut gemeinten Rat, ich werde ihn befolgen :-))
    Wünsche besinnliche Feiertage
     
  9. Melody

    Melody Strippenzieher

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    Auch dir lieben Dank Markus :-)
    und besinnliche Feiertage, hast mir sehr geholfen.
     
  10. Melody

    Melody Strippenzieher

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    Hallo cyclist,
    Gern informiere ich weiter, bin ja so dankbar, wenn ich Hilfe/ Rat und auch etwas Zuspruch bekomme.
    Zunächst habe ich gleich Anfang des Jahres die Kündigung meines Gewerberaums bekommen. Mein Anwalt fragte mich, ob ich dagegen angehen möchte, habe mich entschieden zu gehen. Entweder finde ich einen neuen Gewerberaum oder einen Job auf dem 1. Arbeitsmarkt für die letzten 9 Jahre.
    Hatte nun die Aussage ( war wohl die 1.) bei der Polizei gemacht und das ausgebaute Kabel übergeben. Der Polizist sagte dazu, dass ein 5 poliges Kabel da nicht in die Wand gehört. Als ich ihn fragte warum, sagte er da gehört ein 3 poliges Kabel rein und nix anderes.
    Wofür werden 5 Police Kabel verwendet?
    Liebe Grüße hier lass
     
  11. Melody

    Melody Strippenzieher

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    Achso, vielleicht sollte ich noch dazu sagen, dass die Spannung von dem ausgewechselten Kabel nicht weg ging. Dann hat der Elektriker die braunen Kabel (von den anderen 5 poligen Kabeln) entfernt und mit den schwarzen angeschlossen und die Spots (jeweils 2) entfernt. Die Spots hatte ich eh nie dazu geschaltet, weil es hell genug war und sie eher blendeten. Dazu schalten hätte ich sie können mit einem doppelten Lichtschalter. Der vordere war für die Neonröhre und der hintere für die Spots.
    Für die Aussage bei der Polizei, habe ich mir die alten Texte nochmal angeschaut, die ich meinen Kindern geschrieben hatte.
    Noch am Unfalltag schrieb ich meinem Sohn, dass mein befreundeter Elektriker A der mir die Lampe angeschlossen hatte schauen soll, woher der Strom kommt, ich hatte noch nicht mal Licht angeschaltet. Mein 1. Gedanke war, dass A die Lampe falsch angeschlossen hat. Das hatte er aber nicht.
     
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