Hallo! Frage: Darf ich als gelernter Elektroinstallateur einem Bekannten aus Gefälligkeit eine paar Schalter und Automaten auswechseln? Ohne etwas dafür zu bekommen. Wenn ich etwas dafür bekommen würde und ich würde es bei der Steuererklärung angeben, ist das erlaubt? Ich las irgendwo etwas von einer 800€ Regel pro Jahr steuerfrei.
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Nein, Elektrohandwerk ist in der Regel Meisterpflicht. Siehe auch NVA https://www.gesetze-im-internet.de/nav/__13.html
Es heist zwar immer so schön Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, aber wenn du was für Familienangehörige oder Verwandte oder Bekannte machst (Freundschaftsdienst) dann ist es Legal. Auch wenn dir einer von denen dafür einen Hunderteuroschein in die Hemdtasche steckt, da wird der Mantel (des Schweigens) darüber angezogen. Bei diesen Nebentätigkeiten bewegt man sich in Rahmen einer Grauzone, wenn es sich um geringfügige Tätigkeiten handelt, wenn dessen Erträge unter 450,- € liegen aber warum soll man alles was darüber liegt in der Steuererklärung angeben, das machen nicht mal Unternehmer. Allerdings muss ich dazu erwähnen, das professionelle Schwarzarbeit mit Arbeitskräften auf Großbaustellen wo illegale beschäftigt werden mit den mal "bei Tante Meyer mal eine Lampe anbringen" absolut nichts gemeinsam haben. Ich kenne jedenfalls keinen der nicht schwarze Kassen hat. Ein anderes Beispiel: 1987 installierte ich dem Neubau meines Bruders und das ist eine Mithilfe am Bau des Hauses unter Geschwistern. Wichtig ist nur gewesen dass mein Bruder alle Personen die an der Eigenleistung des Baus mit beteiligt sind bei der Bauherren-Haftpflichtversicherung anmeldet wo auch der Unfallschutz mit drinnen ist. Aber mal Hand aufs Herz, wer macht in seinem Gewerk nicht mal was nebenbei (siehe oben mit den schwarzen Kassen)
Theoretisch darfst Du das. Als Privatperson deinem Bekannten gegenüber. Reparieren und Instandsetzen ist aber Gewerbetreibenden vorbehalten. Sobald Du etwas dafür( bekommst) (verlangst), sei es Geld oder ein Stück Wurst, bist du dann dran, wenn was schief geht. Den dann haftet Deine private Haftpflichtversicherung nicht mehr. Auf den Seiten des www.buhev.de . kannst Du Dich weiter informieren. Gruß Gert
Die Haftung tritt ein, auch wenn kein Geld fließt, wie ein mittlerweile bekanntes Urteil zeigt: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-koblenz-urteil-5-u-311-12-nachbar-handwerken-haftung/ Deswegen sollte man sich aus meiner Sicht nicht davon abhalten lassen, bei einem Nachbarn oder Bekannten mal auszuhelfen. Nur sollte man es mit der anschließenden Prüfung halt immer genau nehmen. Der Fall zeigt übrigens, wie wichtig Messungen auch an Lampenauslässen sind...
Ich stelle jetzt mal die Frage anderst: Ein ausgebildeter Elektriker wechselt bei seinem Nachbar, Verwandten oder auch Freund einen Schalter aus. Die Arbeit wird fachlich korrekt durchgeführt! Hat er damit eine juristisch relevante und verfolgbare Handlung begangen? Tja, man kann auf die NAV, in diesem Fall §13, verweisen? Die Frage bleibt! Die NAV ist eine Verordnung und kein Gesetz! Ganz klar. Bei grober fahrlässiger Handlung trifft es alle die am Gewerk sind. Den Gefälligen wie den Eli aus dem Meisterbetrieb. Zum Thema Gefälligkeitsgabe. Meines Wissens gibt es hier keine Regelung mit der Definition geringfügiger Betrag bei Gefälligkeit. Die €800,-/Jahr sind da wahrscheinlich eher steuerpflichtig. MfG Allstromer
Ob man Gefälligkeitsarbeiten machen darf oder nicht ist nicht die einzige Frage. Ein Bekannter von mir hat für ein befreundetes Ehepaar nach Umzug die neue Küche eingebaut und den E-Herd angeschlossen. Den neuen Herd hat er nicht richtig angeschlossen und war anschließend defekt. Die Freundschaft ist fast daran zerbrochen. Hier stellt sich die Frage wer kommt für den Schaden auf? Der bekannte hat Elektriker gelernt aber Beruf den längere Zeit nicht mehr ausgeübt. MfG Karl Heinrich
Hallo @Karl Heinrich , ich bin kein Jurist. Die Probleme, die aus Gefälligkeitsarbeiten entstehen können sind hier nicht allumfassend zu klären. Vielleicht ist zum einen das zu wenig im Bewusstsein, dass derjenige der eine Gefälligkeit anfordert auch ein Großteil des damit verbunden Risikos trägt. Beispiel: Beim Umzug meines Freundes werfe ich sein TV-Gerät beim Stolpern die Treppen hinunter. Folge Totalschaden. Da keine grobe Fahrlässigkeit kann daraus kaum ein Rechtsanspruch gegen mich gestellt werden. Korrekt betrachtet , ob eine Versicherung greift (evtl. meine Haftpflicht) ist in der Police vermerkt!!! Manche Versicherungspolicen schließen Gefälligkeitsdienste von der generell Regulierung aus. Ähnlich verhält es sich auch bei deinem Beispiel: verkorkster Herdanschluss! In einem möglichen Rechtsstreit wäre durchaus eine evtl. grobe Fahrlässigkeit abzuleiten, weil der Elektriker ohne fachspezifisches Wissen eine elektrischen Herdanschluss gemacht hat. Ergo: Gefälligkeitsdienste sind für beide Seiten nicht ohne Risiko. Das sollte für beide Parteien vor Beginn der Arbeiten auch klar sein!!! MfG Allstromer
Wenn man für andere Gefälligkeiten in der Elektroinstallation macht, dann muss man eben 2x mehr seine Arbeit prüfen als ein mal zu wenig. Und dann passiert hinterher auch nichts.