DSGVO und BDSG

Diskutiere DSGVO und BDSG im DIN / VDE Richtlinien Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; Hallo Forum Wie handhabt ihr das mit dem Prüfprotokoll bei der Prüfung einer neuen Gebäudeelektrik beim Kunden: Behaltet ihr einen...

  1. #1 G-Tech, 10.05.2020
    Zuletzt bearbeitet: 10.05.2020
    G-Tech

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    Hallo Forum

    Wie handhabt ihr das mit dem Prüfprotokoll bei der Prüfung einer neuen Gebäudeelektrik beim Kunden:
    • Behaltet ihr einen Durchschlag/Kopie des Prüfprotokolls?
    • In Papierform oder digital?
    • Habt Ihr den Kunden davon in Kenntnis gesetzt, dass seine Daten bei euch gespeichert werden?
    • Habt ihr euch eine Datenschutzerklärung/Klausel unterschreiben lassen?
    Wenn nach der Prüfung der Elektroinstallation, aufgrund einer fremden Änderung an der Anlage, etwas passieren sollte, muss man doch in der Lage sein, auf Sicherungen seiner eigenen Arbeit zurück greifen zu können. Habe ich keine Einwilligung vom Kunden, die Anlagen- und Kundendaten zu speichern, könnten diese Sicherungen vor Gericht sogar abgelehnt werden - da ohne Einverständnis des Kunden archiviert wurde...

    Die DSGVO (Daten-Schutz-Grund-Ver-Ordnung) regelt die Art und Weise, wie personenbezogene Daten zu handhaben sind. Wie beispielsweise Schutz vor unbefugtem Zugriff, Sicherheitsstandart bei der Übertragung (Verschlüsselung) usw. ...

    Das BDSG (Bundes-Daten-Schutz-Gesetz) regelt meines Wissens den Umgang mit personenbezogenen Daten zwischen Ämtern, Behörden und Gerichten.

    Wenn ich das richtig sehe, müsste also auf so ein Prüfprotokoll ein Hinweis zum Datenschutz gegeben werden.
    Am besten lässt man sich eine Kenntnisnahme und Einwilligung über die Speicherung der Daten des Protokolls Unterschreiben.

    Ich habe mir mal das Protokoll von ZVEH angesehen - ich kann da keinen Hinweis zum DSG erblicken...

    Was meint Ihr dazu und wie sehen eure Protokolle aus?

    Gruss G-Tech
     
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  3. #2 Elektro, 11.05.2020
    Zuletzt bearbeitet: 11.05.2020
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  4. #3 Elektro, 11.05.2020
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  5. #4 Elektro, 11.05.2020
    Zuletzt bearbeitet: 11.05.2020
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    https://www.infra-fuerth.de/fileadm...inbetriebsetzungsprotokoll_mittelspannung.pdf
    Ist vergleichbar mit einem Prüfprotokoll. Da werden sich die Ersteller schon Gedanken gemacht haben
    Da gibt es einen Hinweis zur DSGVO
    Wenn ich so die verschiedenen Angaben mit Namen lese, müssten da mehr als 2 Unterschreiben.
    Also alle 4
    Anschlussnehmer, Anlagenbetreiber, Betriebsverantwortlicher und Anlagenerrichter.
    Dann bekomme die mal alle zum Unterschreiben zusammen.
     
  6. #5 G-Tech, 19.05.2020
    Zuletzt bearbeitet: 19.05.2020
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    Hallihallo

    Sorry für die späte Rückantwort - bin beruflich gerade stark eingespannt...
    Ja, Elektro, die Frage ist in der Tat, wie viele dann noch Unterschreiben müssten.

    Man könnte aber doch alternativ auch den Auftraggeber mit...
    • ...seiner 1. Unterschrift bestätigen lassen, dass er die Berechtigung besitzt, um die Prüfung der Anlage zu veranlassen - mit allen in diesem Zusammenhang stehenden Informationserhebungen...
    • ...und mit der 2. Unterschrift lässt man sich das Einverständnis zur einfachen Archivierung des Prüfprotokolls (Fotokopie und Ablage im Ordner) für Beweiszwecke zusichern.
    Damit sollte doch dem DSGVO und dem BDSG genüge getan sein.

    Womit ich Schwierigkeiten habe, ist die Löschfrist. Das DSGVO fragt nach dem "Wann" der Löschung. Die Gesetze meist nach der "Dauer", bzw. wie lange muss mindestens aufbewahrt werden. Dies wiederum führt mich zur Frage: "Wie lange bin ich beispielsweise als "Zertifizierter Sachverständiger für elektrotechnische Anlagen" mit meinem Prüfprotokoll haftbar?

    Wenn was passiert nach 5 Jahren, nach 10, oder nach 20 Jahren? Wenn ich unbeschränkt haftbar bin und meine Unschuld mit einer Kopie des Prüfprotokolls beweisen muss, dann kann ich das ja auch nur, wenn ich das Protokoll unbeschränkt aufbewahre?!? Das wiederum dürfte sich mit der DSGVO aber heftigst beißen!

    Gruss G-Tech
     
  7. G-Tech

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    Hallo Forum

    Eine Frage hätte ich dazu dann doch noch:

    Nach den Europäischen Haftungsrichtlinien gelten allgemein Haftungsgrenzen von 10 Jahren (EG-Richtlinie).
    Nach der Produkthaftung gemäß BGB gibt es keine Haftungsbegrenzung in Jahren.

    Das heisst:
    1. Wenn jetzt ein Prüfprotokoll eine Dienstleistung oder vertragliche Zusicherung ist, gilt diese 10 Jahre.
    2. Wenn jetzt ein Prüfprotokoll aber ein Produkt ist (Ich stelle es gegen Gebühr aus), dann hafte ich nach BGB unbegrenzt dafür (bis zu meinem Ableben).

    Somit ist es doch logisch, das ich so ein Protokoll entweder 10 Jahre oder bis zu meinem Tode aufbewahre? Die Haftungsfrage entscheidet über die Aufbewahrungsdauer!

    Zu was zählt ein Prüfprotokoll - Zu "1" oder "2"?

    Gruss G-Tech
     
  8. gert

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    Ein "Prüfprotokoll" stellt den Ist-Zustand einer Anlage dar.
    Insofern ist ein solches gültig bis zur nächsten Prüfung,
    Wenn im Zeitraum keine Änderungen an der Anlage erfolgt sind.

    Gruß Gert
     
  9. G-Tech

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    Hi gert

    Nach 0100-600 fällt doch auch eine Hausinstallation unter den Begriff elektrische Anlage. Häuser unterliegen noch keiner turnusmäßigen Überprüfung. D. h. dass einmal nach Aufbau und einmal nach Zuschaltung des Netzes geprüft wird. Also normalerweise keine Wiederholungsprüfung erfolgt. Wenn also nach IBN nichts mehr an der Anlage geändert wird, bleibt die Haftung bei demjenigen, der das Prüfprotokoll unterzeichnet hat.

    Wie lange gilt dann die Haftung? Also doch eher Punkt 2. von Post #6?

    Gruss G-Tech
     
  10. #9 G-Tech, 07.06.2020
    Zuletzt bearbeitet: 17.03.2021
    G-Tech

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    Abend Forumsleser

    Ich hatte die letzten Wochenenden mal etwas Zeit und ein Prüfprotokoll mit Schwerpunkt "Hausinstallation" erstellt. Wäre schön, wenn ich etwas Feedback hierzu bekommen könnte. Interessieren würde mich eure Meinung zu folgenden Seiten:

    • Blatt 1 zu "Datenschutz-Hinweise"
    • Blatt 3-6 zu den verwendeten VDE-Nummern
    Ich habe so gut wie möglich recherchiert und von den VDE-Nummern müsste alles korrekt zugeordnet sein.
    Die Kopfzeile wird natürlich im Original-Dokument nur einmal ausgefüllt, und ergänzt sich dann auf allen Unterseiten automatisch.

    Hat sich bei den VDE-Nummern irgendwo ein Fehler eingeschlichen?

    Grüsse G-Tech

    PS. Wenn gewünscht kann ich auch die Original .odt-Datei hochladen - dann können interessierte das Formular eigenständig anpassen. Vorab mal das PDF.

    Nachtrag-I:
    ODT-Format lässt sich leider nicht hochladen.

    Nachtrag-II:
    PDF ausgetauscht. Phasenposition im Prüfprotokoll jetzt rechts - da Benning Steckdosentester dies so fordert.

    Nachtrag-III:
    PDF ausgetauscht. RISO-Messungen hinzugefügt. (+65 Aufrufe vor Änderung)
     

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  11. G-Tech

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    PDF ausgetauscht. Symbol-Fehler beim Abschaltvermögen korrigiert (+140 Aufrufe vor Änderung)
     

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