neuer Zählerschrank nach Leerstand zwingend?

Diskutiere neuer Zählerschrank nach Leerstand zwingend? im Grundlagen der Elektroinstallation Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; Dieser Umstand war aber doch beim Kauf des Hauses bekannt? Nein - bzw. ich hatte darin keine Erfahrung (kaufe ja nicht ständig Häuser) - ich ging...

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  1. #11 Heidelbeere, 20.06.2021
    Heidelbeere

    Heidelbeere Schlitzeklopfer

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    Nein - bzw. ich hatte darin keine Erfahrung (kaufe ja nicht ständig Häuser) - ich ging davon aus, dass der Strom einfach "wieder angemeldet" werden kann, dass hier der Betreiber einen juristischen Neuanschluss skizziert, der dann die Auflage hat, dass funktionierende Teile weg müssen und durch neue ersetzt werden, war mir nicht klar
     
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  3. ego

    ego Freiluftschalter

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    Ich denke, den umstand das es kein Strom im Haus gibt weil der Stromanschluß vor dem Haus gekappt wurde (wahscheinlich aufgrund nicht gezahlter Rechnung und verweigerung des Zugangs zum Objekt) hätte dir der Verkäufer mitteilen müssen.

    Üblicherweise ist es so, das der VNB eine Anlage welche länger als 6 Monate nicht versorgt wurde, erst nach freigabe durch einen elektriker wieder in Betrieb setzt.
     
  4. #13 Kabelkeber, 20.06.2021
    Kabelkeber

    Kabelkeber Strippenzieher

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    Fakt ist, daß der VNB bestimmen kann, in welchen Schrank er seinen Zähler setzen will. Verlangt der vNB einen neuen, haste Pech.
    Ich würde alleine aus dem Umstand der veralteten Anlage dringend erneuern.
     
  5. #14 Heidelbeere, 20.06.2021
    Heidelbeere

    Heidelbeere Schlitzeklopfer

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    ja der Betreiber verlangt einen neuen Zählerschrank - ja ich musste jetzt einen Eli beauftragen - ja ich hatte es nicht vom Verkäufer erfahren, dass das so sein wird, es hieß einfach, der STrom "ist drin" - was ja auch stimmt - aber eben nur physisch ist er drin, aber faktisch aus Gründen der Gesetze und Verordnungen nicht mehr nutzbar
     
  6. ego

    ego Freiluftschalter

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    Nein, das stimmt eben nicht, und genau das ist nun dein Problem!

    Wenn der Vornutzer immer brav seine Rechnungen bezahlt hätte, wäre das Problem nicht dar.
     
  7. #16 Kabelkeber, 20.06.2021
    Kabelkeber

    Kabelkeber Strippenzieher

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    Puh, das riecht nach Hilfe vom Rechtsverdreher. Vermutlich geht es so aus:#
    - Vergleich

    oder

    - Der Käufer hatte Zeit zum Kontrollieren
     
  8. #17 Lasttrennschalter, 20.06.2021
    Lasttrennschalter

    Lasttrennschalter Spannungstauglich

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    Jetzt ehrlich, wer kennt als Laie schon die TAB´s? Für den Verkäufer ist das Haus elektrifiziert, aber halt vom Netz getrennt (vermutlich wegen offener Rechnungen).
    Für den Käufer ist es auch so, da kommt der Netz-Betreiber, knotet die Leitung wieder zusammen, bekommt die 500 auf die Hand und die Leuchten leuchten wieder.
    Für mich sehe ich dort keinerlei Arglist, alles andere war bekannt.
    Jetzt kommt natürlich der böse VNB und sagt mit dem alten Krempel gibst von uns keinen Strom.... Wieder eine Fallgrube mehr die sich dem Hauskäufer auftut, aber das ist halt mit gebrauchten Sachen immer eine riesen Wundertüte. Nun dann muss man halt mal den Kreditrahmen aufstocken und den Hering unter der Decke höher hängen, aber dafür freut man sich anschließend über eine neue und sichere Elektroversorgung:wink:
     
  9. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    In dem Moment, wo du die Anlage außer Betrieb nimmst, ist das aber nicht mehr so.
     
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