Neue Unterverteilung im Dachgeschoss erstellen...?

Diskutiere Neue Unterverteilung im Dachgeschoss erstellen...? im DIN / VDE Richtlinien Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; Hallo Unser Haus ist im 1. Stockwerk teilweise ausgebaut. Zu Hälfte! Der Rest ist kalter Dachboden. Daher war die Elektrik auch immer von "unten"...

  1. #1 Blitz009, 22.09.2021
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    Blitz009 Lüsterklemmer

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    Hallo
    Unser Haus ist im 1. Stockwerk teilweise ausgebaut. Zu Hälfte!
    Der Rest ist kalter Dachboden.
    Daher war die Elektrik auch immer von "unten" abgenommen....
    Nun habe ich oben etwas rumrenoviert. Neue Steckdosen gemacht und viele Zuleitungen zu dem Punkt hingezogen, wo die UV hin soll.
    Ich will also oben eine Unterverteilung setzen, mit FI und LS Schalter, dafür will ich mir die Hauptzuleitung vom Zählerkasten holen, also an den Schmelzsicherungen oben ran. Bzw. ein Satz neue Sicherungen setzen, für die Wohnung oben.
    Oben sind die Abdeckungen zu den Schmelzsicherungen verblomt;(
    Ich will das nartürlich selber machen, bekomme das wohl auch hin, bin auch Elektriker.(kein Meister,)..muss mir das alles nartürlich noch mal genauer anschauen, weil lange raus...aus der Materie...
    Wie ist die Sache rechtlich? Muss man diesen neuen "Abgang"...neue Unterverteilung wo angeben?
    bzw. muss man das wohl, ist aber realitätsfern..bzw. eine Grauzone...
    es würde niemanden interressieren...Wie muss man das sehen.....
     
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  3. Amixe

    Amixe Leitungssucher

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    Also verplompt ist meines Wissens nur der ungezählte Bereich, bzw "Nachtstrombereich". Keine Grauzone sondern Finger Weg !
    Was sagen denn TAB und NAV deines Energieversorgers ?
     
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  4. #3 Rockylangohr, 23.09.2021
    Zuletzt bearbeitet: 23.09.2021
    Rockylangohr

    Rockylangohr Hülsenpresser

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    Hallo zusammen,

    mir hat mal vor langer Zeit ein Elektromeister (Industriemeister) gesagt, dass man als Elektrofachkraft an alles darf, was hinter dem Zähler installiert ist.
    Dem ist aber nicht so, denn rein rechtlich gesehen, dürfen laut NAV §13 Arbeiten an der Anlage eines Kunden außer vom EVU nur durch einen in ein Installateurverzeichnis eines NBs eingetragenen Installateur durchgeführt werden.
    Was aber laut NAV §13 von nicht eingetragenen Elektrofachkräften durchgeführt werden darf, sind Instandhaltungsarbeiten hinter den Messeinrichtungen bzw. Verbraucheranlage.
    Dazu gehören z.B. der Austausch eines alten LS Schalters oder auch FI-Schutzschalters etc.

    Bei der genannten Erweiterung der bestehenden Anlage wird es sich vermutlich nicht um einfache Instandhaltungsarbeiten handeln.
    Daher wird es wohl dahinlaufen, dass (wieder rein rechtlich gesehen) nur eine eingetragene EFK die Arbeiten ausführen darf.

    Ich selber hatte vor gut 20 Jahren bei einer Geschossaufstockung mit einem bekannten Elektromeister vereinbart, dass ich die gesamte Elektroinstallation einschließlich UV selber ausführte und er dann die offizielle Abnahme durchführte (bin selber nicht eingetragen).
    Natürlich hatte ich mit ihm die gesamte Installation vorher besprochen, denn bei dem ganzen Wust an Normen und Vorschriften braucht man die Unterstützung eines erfahrenen Installateurs.
    Teilweise hatte ich auch von ihm das Material vergünstigt bekommen (zu den Zeiten gab es noch kein Amazon und bei Ebay waren Elektrohändler auch noch nicht so verbreitet wie das heute der Fall ist).

    Das soll heißen, dass man als Elektrofachkraft schon einiges selber durchführen kann (je nach Wissen und Erfahrung), aber ohne die Abnahme der installierten Anlage durch einen zertifizierten Elektromeister wird man leider nicht drumrum kommen.
    Letztendlich ist ja jede Elektrofachkraft selber dafür verantwortlich, wenn irgendetwas passiert.

    Gruß Rockylangohr
     
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  5. #4 Strippe-HH, 23.09.2021
    Strippe-HH

    Strippe-HH Freiluftschalter

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    Das ist gut möglich wenn du an deinen Haus noch den E-Anschluss über Dachständer hast.
    Von dort aus verläuft die Leitung zu deinem Zähler.
     
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  6. #5 Blitz009, 23.09.2021
    Blitz009

    Blitz009 Lüsterklemmer

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    Hallo
    Danke Euch für die Antworten!
    Bin nun um einiges schon schlauer.
    Die Sache ist ja die! Wenn ich frech sein würde....bin ich echt selten! Blos mal ein Gedankenexperiment.
    Ich könnte das alles selber machen, und dann, soll mir mal irgentjemand nachweisen, das dies nicht schon vorher so war!:rolleyes:
    Weil 100 Jahre altes Haus, Wohnung oben in den 60er Jahren ausgebaut..Wenn ich nun sagen würde, ich habe die Elektrik nur Instandgesetzt, nicht erweitert, die UV war schon immer da! Kabel nur erneuert u.s.w
    Es kann mir keiner nachweisen, oder nur schwer, das dies vorher noch nicht da war!? Es kann mir jemand nur schwer nachweisen, das ich die Elektrik "erweitert" habe?
    Das sehe ich doch so richtig? Deswegen gehen da auch absolute "Nichtelektriker" oder Heimwerker genannt, viel selber bei!
    Weil es so gesehen "geduldet" ist.....
    Ich habe da ein Elektromeister an der Hand, mit den könnte ich reden, und ein Deal machen.......kaufe Material da, dafür hält er mir "rechtlich" den Rücken frei....
    Muss das noch mal überlegen...
    Vielen Dank Euch! Ihr bringt Licht in die ganze Sache, so das ich weiter überlegen kann, wie es weiter geht...
    Danke! Danke!:thumbup:
    Gruß
     
  7. #6 Schlitzeklopfer, 23.09.2021
    Schlitzeklopfer

    Schlitzeklopfer Strippenstrolch

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    Hallo,

    du kannst in deinem Haus tuen und ändern was du willst, egal ob du in dem Fachgebiet ausgelernt hast oder nicht.
    Nur die Verantwortung und Haftung für die Arbeit, liegt dann ganz bei dir.

    Also falls es aufgrund deiner Arbeiten zu einem Schaden kommen sollte, sei es Materielle- oder Personenschaden, dann haftest du ganz alleine dafür!
     
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