Blitzschutz für Neubau

Diskutiere Blitzschutz für Neubau im Blitzschutz, Erdung, Potentialausgleich Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; Firefox ist mir zu systemlastig, bin auf die abgespeckte Version von MyPal umgestiegen, da ging das auch noch bis vor paar Monaten oder Wochen,...

  1. #31 E-Franz, 27.04.2024
    E-Franz

    E-Franz Hülsenpresser

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    Firefox ist mir zu systemlastig, bin auf die abgespeckte Version von MyPal umgestiegen, da ging das auch noch bis vor paar Monaten oder Wochen, nun nicht mehr.
    Aber es ist schon so zu erkennen in einem Ausbaugebiet am Stadtrand u.in der Nachbarschaft sicherlich weitere Baustellen?
    Und wie schaut da eigentlich die Breitbandversorgung dann aus, gibt es da gleich vom Start weg der GF-Anschluß in den Erschließungskosten mit drin?
    Und wer ist der Netzbetreiber dieser Internet-Versorgung, mit dem EVU wird es ja keine Fragen geben, bis auf die "Größe" des Anschlusses.
     
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  3. #32 kletterbuxe, 27.04.2024
    kletterbuxe

    kletterbuxe Schlitzeklopfer

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    Nein, unser Haus ist das Letzte. Die anderen stehen schon 2-5 Jahre. Bei uns sind nur wegfallende KfW-Finanzierung und dann die Baukosten dazwischen gekommen...
    Nein. Der Erschließungsträger (Ein-Mann-Firma) meinte wörtlich "In der Straße liegt 5G". Da wusste ich, dass weiters Fragen Zeitverschwendung ist. 100 MBit Kupfer reichen mir aber völlig.
    Der Landkreis hat vor 4 Jahren alles mit GF versorgt, wer keine 30 MBit hat, mehr ist erstmal nicht absehbar. Brauch aber auch nicht mehr, und ich weiß, wovon ich spreche.
    Telekom
    In dem Teil der Straße (4 Häuser) liegt NAYY 4x70, mein Hausanschluss sind NAYY 4x35.
     
  4. #33 E-Franz, 28.04.2024
    E-Franz

    E-Franz Hülsenpresser

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    Ein Neubau mit CuDA-TAL u. alle anderen haben dann sicher GF? Das mit den 100 MBit ist schon sicher u. geprüft?
    Weil nach aktuellen Möglichkeiten schon Förderungen möglich wären wenn nicht merh als 150 MBit anliegen, also in dem Zuge vllt. mal die Stadtverwaltung kontaktieren? 100 MBit ist nämlich gar nichts wenn man im HO u. mit Familie die Zukunft plant.
    Reichen würden auch schon 50, nur wenn man gerade in der Phase ist wo gebaut u. verändert wird wüde ich das mal ansprechen. Das Erdkabel ist sicher auch nur Alu, aber die Größe des Anschlusses wird damit limitiert, u. für die ganze Straße nur 70 mm2? Nur gut dass ihr oder die anderen keine E-Auto´s mit Wallboxen habt?
    Gas wird sicherlich auch nicht anliegen u. PVA ist auch kein Thema, obwohl doch glaube ich PT (Photo-Thermie) schon länger Pflicht ist bei Neubauten in Sachsen?
     
  5. #34 kletterbuxe, 28.04.2024
    kletterbuxe

    kletterbuxe Schlitzeklopfer

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    Nein. Weder GF noch sicher GF. Der Erschließungsträger war nicht nur ahnungslos, sondern auch noch dämlich. Neue Straße und kein Leerrohr. Ich lege mein Leerrohr für GF mit in den Graben, aber dann endets halt an der Bordsteinkante.
    es ist sicher, dass zumindest 100 anliegen. Kann auch sein, dass es mehr sind...ist mir schlicht wurscht.
    Sehe ich komplett anders.
    Wie gesagt: In dem Teil der Straße (4 Häuser) liegt NAYY 4x70, mein Hausanschluss sind NAYY 4x35.
    Die ganze Straße (8 Häuser + 3 Straßenlaternen) werden mit 2x NAYY 4x150 angefahren
    Richtig. Dafür aber Fernwärme.
    Falsch und Falsch.
     
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  6. #35 kletterbuxe, 26.05.2024
    kletterbuxe

    kletterbuxe Schlitzeklopfer

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    Zurück zum Thema: Ich hab mich mal durch die 71 Seiten DIN 18014:2023-06 gearbeitet. Wen die 71 Seiten abschrecken: es sind viele Abbildungen dabei :-D
    Ich hätte mal von hinten anfangen sollen, im Anhang D findet sich quasi ein Flussdiagramm, das ich für mein Bauvorhaben ≤ 20m x 20m so werte, dass ein Fundamenterder reicht.
    Die DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) konnte ich leider noch nicht einsehen.

    Der VDE stellt aber noch eine kleine Hilfestellung bereit. Da ich leider keine Links posten darf muss es sich der Interessent selber zusammenbauen:
    www vde com/de/blitzschutz/infos/erdungsanlagen
     
  7. Dipol

    Dipol Spannungstauglich

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    Selbst die DIN 18014:2007-09 ist noch zu neu um schon allen Baubeteiligten bekannt zu sein. Der Hinweis wird nicht bewirken, dass es um die Kenntnis der Neuausgabe weniger desolat als um die beiden Vorgänger bestellt sein wird.

    Wenn du nach der Lektüre normkundiger als alle deine Auftragnehmer bist, wäre das nicht verwunderlich. ;)
    Nur weil inzwischen "technologieoffen" auch Erder vom Typ A zugelassen wurden, sind normkonforme Fundamenterder in Beton wie auch "Fundamenterder in Erde" selbstredend weiter erlaubt. Die so m. E. kurios bezeichneten zweitgenannten Ringerder müssen aber wie schon nach Vorgängernormausgabe mit LPS max. 10 m x 10 m Maschenweite einhalten.
    Ein der aktuellen DIN 18014:2023-06 entsprechender Fundamenterder in frostfreier Tiefe und mit Maschenweite von max. 20 m x 20 m ist mit Anschlussfahnen auch für ein Blitzschutzsystem geeignet, da seit dieser Normausgabe die Verbinder auch ohne LPS nach den Prüfnormen blitzstromtragfähig zertifiziert sein müssen.

    Hilfestellungen gibt es außer vom VDE auch in den Leitfäden des ZVEH, von Elektro+ und den Blitzschutzherstellern. Auch solche online kostenlos verfügbaren Informationsquellen nutzt nicht jeder.
     
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