1,5mm² oder 2,5mm² Leitung zur Garage

Diskutiere 1,5mm² oder 2,5mm² Leitung zur Garage im Materialauswahl Elektroinstallation Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; AW: 1,5mm² oder 2,5mm² Leitung zur Garage Danke. Das sind doch klare Angaben; die hat es früher in der Form nicht gegeben. Da gab es eine Tabelle...

  1. #11 kalledom, 30.07.2007
    Zuletzt bearbeitet: 30.07.2007
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    Danke.
    Das sind doch klare Angaben; die hat es früher in der Form nicht gegeben. Da gab es eine Tabelle mit Strom ... Verlegeart = Querschnitt ... basta.
    Die Häuser stehen aber noch alle und die Fabriken und Bürogebäude sind auch noch nicht abgebrannt :-)

    Bei diesen neuen Formeln, wird da immer auf- oder abgerundet ? :-)

    Jetzt such ich mal nach Elektrikern, die das wissen und anschließend noch Häuser, wo sich dran gehalten wurde. Vielleicht werde ich ja fündig ?
    Wer als Elektriker in der Industrie beschäftigt ist, für den ist das kein Problem, da wird das richtige Material bestellt.
    Der Elektromeister, der ein Angebot für eine Hausinstallation abgibt, der muß sich was einfallen lassen, damit er den Zuschlag bekommt :-(
    Und Kupfer (-Zuschlag) kostet heute richtig Knete ...

    Edit:
    1,25 % = 400 kVA
    1,50 % = 400 kVA
    2 mal die gleiche Leistung, ist das ein Tippfehler ?
     
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  3. #12 Elektro, 30.07.2007
    Zuletzt bearbeitet: 30.07.2007
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  4. #13 Elektro, 30.07.2007
    Zuletzt bearbeitet: 30.07.2007
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    Hallo zusammen,

    so neu ist die Spannungsfall Berechnung nicht. Richtig, in der Praxis wird beim Spannungsfall wenig gerechnet.

    Hier ein Link aus 2001 Fachzeitschrift Elektropraktiker

    http://www.hager.de/e-volution/files/download/0/481_1/0/luk_teil1.pdf

    Auf Seite 2 der PDF ist noch mal ein Bild mit dem Spannungsfall nach den Verschiedenen Normen.

    Hier ist als weitere Quelle für den Spannungsfall HAK bis zum Zähler die NAV
    anzugeben.

    NAV[SIZE=-1] = Niederspannungsverordnung [/SIZE]

    Die AVBEltV gilt nicht mehr.
    mfg Elektro
     
  5. #14 Strommännchen, 30.07.2007
    Strommännchen

    Strommännchen Strippenstrolch

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    Hallo zusammen,
    seit November 2006 ist die AVBEltV durch die NAV (Netzanschlussverordnung) abgelöst worden. Zwischen Messeinrichtung und Endverbraucher ist kein max. zulässiger Spannungsfall festgelegt. Nur wenn zwischen Errichter und Betreiber die Einhaltung der DIN 18015 Teil 3 vertraglich vereinbart wurde, muss der Spannungsfall von 3% eingehalten werden. Sonst sollten 4% Spannungsfall zwischen HAK und Endverbraucher (gemäß DIN VDE 0100 Teil 520) nicht überschritten werden.. Somit wäre bei Ausnutzung des max. Spannungsfall von 0,5 % zwischen HAK und Messeinrichtung, noch 3,5% von der Messeinrichtung bis zum Endverbraucher möglich.
    Gruß Strommännchen
     
  6. #15 Heimwerker, 30.07.2007
    Heimwerker

    Heimwerker Spannungsgeprüft

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    Hallo Karl-Heinz

    Die beiden haben das ja schon gut erklärt.

    übrigens schrieb ich schon:
    Bei den Kabeltrommeln ist ja so ne Sache. Wenn die voll belastet werden, sieht es sehr schlecht aus. Wobei die meisten Geräte das abkönnen, nur der Wirkungsgrad ist nicht mehr so gut.
     
  7. #16 kalledom, 30.07.2007
    kalledom

    kalledom Lichtbogenlöscher

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    Danke Euch Allen,
    ich seh schon, es hat sich alles fürchterlich geändert und wird noch weiter geändert werden.
    Von der Farbe über die Formeln .....
    Da waren mir die Tabellen von früher lieber, da mußte ich nicht falsch rechnen und / oder entscheiden, damit im Ernstfall die Versicherung nicht zahlt.
    Ich bin so froh, daß ich so alt bin, wie ich bin. Das geht mir langsam alles hinten vorbei.
    Der Strom hat sich, bis auf die 10V mehr, nicht geändert. Aber jeder Sesselpupser muß wohl durch neue Verordnungen immer wieder seine Daseinsberechtigung unter Beweis stellen.
    Und die Elektriker dürfen es ausbaden.
     
  8. #17 Elektro, 30.07.2007
    Zuletzt bearbeitet: 30.07.2007
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    Hallo Strommännchen
    Die Antworten sollten der Din und VDE entsprechen.


    Wenn du schon bei der Din einen Vertrag möchtst, kanst du das gleiche auch für die DIN VDE 0100-520 anwenden. Auch die VDE ist kein Gesetz.

    Gute Werbung

    Firma "Billig" wir Arbeiten nach DIN*

    *wenn im Vertrag vereinbart


    mfg Elektro
     
  9. #18 Strommännchen, 31.07.2007
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    Strommännchen Strippenstrolch

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    Hallo Elektro,
    meine Ausführungen entsprechen sehr wohl der VDE. Bevor du übereilige abwertende Beiträge verfasst, solltest Du dich zuerst einmal gründlich informieren.
    Im Juli- Heft der de Elektro- und Gebäudetechnik bei Praxisprobleme Seite 15 kannst Du alles Wissenswerte nachlesen.
    Also, nächstens erst überlegen, dann schreiben. Soll nicht bös gemeint sein, sondern nur eine Anregung.
    Gruß Strommännchen
     
  10. #19 Elektro, 31.07.2007
    Zuletzt bearbeitet: 31.07.2007
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    Hallo Strommännchen,

    da wurde ich Falsch verstanden.

    Ich habe nicht geschrieben, das deine Arbeit nicht nach VDE ist.

    Betonung auf "Kanst du anwenden"

    DIN wie VDE sind Private Regeln. Also beides Normen.

    Quelle

    http://www.dke.de/DKE/Normen+erarbeiten/Normung+was+ist+das.htm

    Firmen die immer die DIN und VDE anwenden, haben bei Aufträgen das nachsehen.
    Firma " Billig" macht das günstiger.

    Der Kunde sollte über nicht einhaltung der DIN und VDE Informiert werden.
    Deshalb das Beispiel von Firma "Billig" mit * ...
    Das kennen wir ja von Versteckten Kosten beim, Handy, Internet ....
    Auf keinen Fall war deine Firma damit angesprochen.


    Leider habe ich die de nicht.

    mfg Elektro
     
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