2 x 2 kWp Balkonkraft-Anlage per Umschaltung möglich ?

Diskutiere 2 x 2 kWp Balkonkraft-Anlage per Umschaltung möglich ? im Alternative Energie Forum im Bereich GEBÄUDE- UND HAUSTECHNIK; Du kapierst nicht, Wenn du 20kWp installieren willst, brauchst du Genehmigung und Fachmann, evtl neuen Zählerschrank usw. Verstehe ich jetzt n...

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  1. #11 TschonnRambo, 31.08.2024
    TschonnRambo

    TschonnRambo Strippenstrolch

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    Verstehe ich jetzt n nicht ganz? Lt. Bauamt kann ich so und so viel Module im Garten aufständern - die genaue Fläche wird mir noch
    mit geteilt.
    Wenn ich die PV-Energie im Akku speichere und dann via BKW-WR 800W in das Hausnetz einspeise - was ja jede BKW-Anlage macht -
    ist doch kein Unterschied erkennbar, wenn perma 800 W
    eingespeist werden -
    Der Controller managed den Netzbezug - am Ende wird kein W in das Landstrom-Netz eingespeist, weil der Controller und
    BKW-WR
    die eingespeiste Leistung auf 800 W reduzieren.

    Die 2 kWp/ 2,4 kWp Grenz-Regelung ist ja bekannt - weil mehr darf aktuell nicht installiert werden - Aber der Sinn ist nicht klar,
    welchen
    mir die Bundesnetzagentur auch nicht erklären konnte -

    Vermutlich will man, dass die Konsumenten überteuerte OEM-Anlagen installieren lassen - um später durch Smart-Metering
    ausgebremst zu
    werden.
    Im Brown-, Blackout-Fall hat die PV-Anlage eh keinen nutzen, wenn kein Speicher montiert und nicht not-Strom-fähig -



    Verstehe die Argumentation nicht, weshalb die PV-Modulleistung auf <= 2 kWp reduziert wurde ( sogar die Anker Solix kann
    Eingangsseitig > 2,4 kWp und ist als 100% BKW gelilstet

    ps. finde da im Netz keine Erklärung, weshalb die Modul-Leistung von ehemals 100 kWp auf <= 2 kWp reduziert wurde


    mfg
     
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  3. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    Kannst du nicht lesen Balkonkraftwerk 2kWp max und 800W WR ist doch eindeutig oder nicht?
     
  4. #13 TschonnRambo, 31.08.2024
    TschonnRambo

    TschonnRambo Strippenstrolch

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    das ist schon Alles richtig; aber mir ist immer noch nicht klar, weshalb eine Anlage auf 2 kWp Modulleistung reduziert wurde -
    vor 2024 waren noch 10 kWp möglich, welche ja reduziert wurden.

    Was soll nun eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur bringen, bzw. eine Anmeldung(Genehmigung) beim
    Netzbetreiber, wenn technisch gleiche Bedingungen erfüllt werden?

    Es wird ja nicht mehr oder weniger in das Netz eingespeist, wenn ein BKW + 2 x 600 Wp Modulleistung das Netz
    befeuert, oder
    eine intelligente 0-Einspeise-Regelung + einem 40 kWh-Speicher + 10 kWp im Garten aufgeständert ?

    m.M.n. hat der Gesetzgeber hier nicht differenziert, weil er an nimmt, dass bei Nicht-Eigenverbrauch, vermutlich
    zu viel eingespeist wird - welches aber
    real nicht statt findet, weil der Überschuss in dem Akku landet oder im Heizstab oder Klimagerät verpufft
    ( oder gar in den EV-Akku landet )

    Analog gibt es keine Netzüberlastung, auch wenn das halbe Dorf mit BKW + Speicher am Netz hängt -

    Die Gefahr der Trafo-Überlastung ist nur gegeben, wenn das halbe Dorf an L1 hängt und der ungenutze
    Generator-Strom im Landstrom-Netz landet -
    Ein Standard-Digital, -Ferraris-Zähler ist nicht fernsteuerbar ( So die Argumentation der Gesetzgebung oder
    zumindest
    die Motivation für die Reduktions-Entscheidung auf <= 2 kWp Modulleistung.

    Wenn allerdings ein Speicher als Kompensator genutzt wird, mit einer jeweiligen Regelung - ist eine Überlast
    ausgeschlossen -
    Da müsste eher ein Standard-10 kWp-Modul-Anlagenbetreiber zur Kompensation animiert werden - wird er aber
    nicht -
    wogegen ein BkW-Speicher+10kWp-Modul-Betreiber dann von Technik-Nicht-Verstehern, gemaß-regelt wird.

    Bei aller Liebe. Ich sehe da keine Notwendigkeit zu einem Anmelde-Zirkus und sogar eine Bürokratie-Blockade
    gesetzgeberseitig, damit EEG-Kriterien erfüllt werden - um noch mehr überteuerte OEM-Anlagen instalieren zu
    können.
    ( Nicht mal eine Klimaanlage darf man selber installieren, auch wenn man es kann - es ist ein Zertifizierter
    notwendig -
    Im Ausland juckt es keine Sau - in D wird der Amateur-Monteur mit 50.000 € abgestraft - Horri Dooh

    Auf der anderen Seite werden die Netze schon jetzt überlastet. Zukünftig werden PV-Betreiber, ohne Speicher und
    Lastmanagement-Regeleung " Strafsteuern " bezahlen müssen -
    auch mit Netzbetreiber-Genehmigung, Anmeldung bei der Netzagentur und einem haufen Papier-Kram, der letztendlich
    völlig
    nutzlos ist, wenn angegebene Kriterien erfüllt werden, wie 0-Einspeise-Regelung, WR-800W Einspeise-Begrenzung, Speicher
    als Kompensator, usw.

    Noch mehr Regelungen, noch mehr Bürokratie, im Bürokratie-Jungle - So muss es, anscheinend Förderlich sein
    ( Subventionen und Bürokratie sind haben schon immer eine Bremsfunktion - Der Markt regelt selber )

    mfg
     
  5. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    Und vor 30 Jahren durfte ich mit einer Machete rum laufen, seit 2011 nur noch 12cm Klingenlänge und demnächst 6 cm. An den Messerstecherreien hats nichts geändert. und das gilt auch nur für Balkonanlagen. Niemand verbietet dir 20kWp zu installieren, aber dann mit Meisterbetrieb.
    Nochmal, alles was Netzparallel läuft und Strom erzeugt musst du melden, egal ob Solar,Wasserrad, Windrad oder BHKW, auch die Balkonanlage. Du musst auch Verbraucher >11kW anmelden, Ladestationen usw usw. Willst du dich an die Regaln nicht halten, dann koppel dich vom Versorgungsnetz ab, dann kannst du basteln, was du willst
     
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