Anschluss Ceranfeld und Backofen separat

Diskutiere Anschluss Ceranfeld und Backofen separat im Grundlagen der Elektroinstallation Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; In der Regel gab und gibt es für jede Forderung eine Ausnahme. Kann gut sein, das damals für kleine Wohnungen z.B. Einzimmer Wohnungen es damals...

  1. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    In der Regel gab und gibt es für jede Forderung eine Ausnahme. Kann gut sein, das damals für kleine Wohnungen z.B. Einzimmer Wohnungen es damals noch Ausnahmen gab. Kann auch sein, als die gebaut wurden gab es einen Gasanschluss und der ist später weg gefallen.
     
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  3. #32 friedrich2702, 14.05.2021
    friedrich2702

    friedrich2702 Strippenzieher

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    Danke ist ne 3 Zimmer Wohnung mit 80 - 90 m². Wurde oben schon mal gefragt und beantwortet. Gasanschluss meinst Du in diesem Fall wohl für den Herd. Sicher nicht es ist ja eine Herdanschlussdose und eine extra Absicherung vorhanden, halt nur als Wechselstrom. Es ist aber auch die Frage welches Kabel hier verbaut wurde. Als Laie kann ich nicht die Kabelstärken unterscheiden. Muss ich dann beim nächsten Besuch mal messen.

    Danke Friedrich
     
  4. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    Trotz Gasanschluss kann eine Herddose vorhanden sein, Gab auch Herde mit Gaskochfeld und Elektro Backofen und gibt auch heute bei fast allen Gaskochfeldern noch Elektrische Zündung, die Strom braucht.
     
  5. #34 friedrich2702, 14.05.2021
    friedrich2702

    friedrich2702 Strippenzieher

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    Nein, es gab keinen Gasanschluss für den Herd. Der Sinn erschließt sich mir auch nicht. In einer neu gebauten Wohnanlage (25 Jahre alt) in 170 Wohneinheiten Gas zu verlegen ist wohl eher unwirtschaftlich. Ist aber auch jetzt kein Thema mehr da ich nach langem suchen doch herausgefunden habe, dass es hierfür eine Vorschrift gibt. Ich habe einen sehr sympathischen, kooperativen Kontakt zum VDE bekommen. Der wird mir am Montag wenn er wieder im Büro ist heraussuchen seit wann es diese Vorschrift gibt. Ja und auch 95 gab es schon Herde mit Heißluft, Grill, Ceran Feld usw. Ich bin der Meinung, die Elektriker betonen immer wieder, zu recht, wie gefährlich ihr Handwerk in Laien Hand ist. Dann haben diese aber auch eine besonders hohe Verantwortung was das beachten von Vorschriften angeht. Da haben solche Schwammaussagen wie, jaaaa das geht wenn man das und das beachtet, eigentlich keinen Raum. Wenn ich dann weiß ob die damals bei der Errichtung der Wohnanlage gegen die Vorschriften gearbeitet haben ist es dann Part 2 was ich mit diesem Wissen mache und sicherlich nicht mehr Thema dieses Forums.
    Ich möchte mich besonders bei Rockylangohr, Pavel und Amixe bedanken die gute Beiträge geleistet haben und mich etwas schlauer gemacht haben.
     
  6. bigdie

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    Die Aussage der VDE nützt dir nichts. Die Tab ist Sache vom Energieversorger. Unsere Stadtwerke z.B. haben bis vor 2 Jahren die Tab von 2007 oder 2009 verlangt. obwohl es dazwischen schon 2 oder 3 Nachfolgemodelle gab. Wenn bei so einer Wohnanlage der Versorger das schon zur Zeit der Erbauung in seiner Tab gehabt hätte, dann hätte der garantiert dort nie einen Zähler eingebaut.
     
  7. #36 friedrich2702, 14.05.2021
    friedrich2702

    friedrich2702 Strippenzieher

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    Ja richtig, dass ist ja der Part 2. Ich muss erstmal wissen ob diese Vorschrift 1995 bestanden hat. Dann ist zu klären warum in der Wohnung diese Installation anders gemacht wurde. Übrigens ein zugelassener Elektroinstallationsbetrieb kann sich def. nicht auf die TAB seines Stromversorgers stützen. Er muss nach der ar-n 4100 arbeiten egal was in der TAB des Stromversorgers steht.

    Die Technischen Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb (VDE-AR-N 4100, TAR Niederspannung) [2] sind seit April 2019 verbindlich anzuwenden.

    Ich glaube auch nicht, dass diese Regel durch Herstellervorschrift aus Kraft gesetzt werden kann. Bei anderen Produkten ist es ja so, dass die Verarbeitung des Produktes durchaus der DIN oder EU Norm widersprechen kann wenn das Produkt so zugelassen wurde.

    Es geht eben einzig und alleine darum ob diese Regel 1995 schon bestand, dann wird man sehen.

    Gruß Friedrich
     
  8. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    Die AR-N und Tar gab es damals noch gar nicht.
     
  9. #38 friedrich2702, 14.05.2021
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    friedrich2702 Strippenzieher

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    Okay mag so sein, ich habe davon keine Ahnung. Werde ich am Montag vom VDE erfahren. Es kann ja auch andere verbindliche Regeln gegeben haben. Wenn nicht, schau mer mal.

    Gruß Friedrich
     
  10. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    Die Einzige Regel, die mir da einfällt, wäre evtl die Din 18015, welche Mindestausstattung von Wohnungen regelt. Aber ob es die damals schon gab und was da drin stand, keine Ahnung. Mit dem Euro ist das gesamte Normensystem mehr oder minder umgekrempelt worden. Nannte sich Harmonisierung. Das Ganze ging ende der 90er los und zog sich bis weit nach dem Euro hin.
    Außerdem gilt da auch nicht unbedingt die Fertigstellung eines Baus, sondern der Baubeginn oder auch der Beginn der Planung. In der DDR war Wechselstrom z.B. Standard. Ein Plattenbau, der evtl halb fertig war und dann 3 Jahre später nach der Wende fertig gestellt wurde, kann also durchaus Teilweise nach DDR Norm gebaut worden sein. Außerdem wird dir das Ganze als Mieter heut nichts nützen. Selbst wenn die damalige Elektrofirma etwas falsch gemacht hat, Klagen kann nur der Eigentümer und sicher nicht mehr fast 30 Jahre später.
     
  11. #40 friedrich2702, 14.05.2021
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    Okay, das ist sicherlich auch ein Hinweis. Es ist def. kein Plattenbau aber sicherlich nach dem Goldgräbermotto der Westbaufirmen in Ostdeutschland gebaut worden. Es ist def. so, dass es nicht um den Handwerker geht, es sind 170 Wohnungen und da wird er nicht in einer Wohnung was falsch gemacht haben. Das wurde dann vom Erbauer so bestellt. Das Problem ist die verkürzte Verjährung, nach alter Frist wären wir noch in den 30 Jahren. Auch die fehlende Nachrüstpflicht ist ein Problem. Allerdings habe ich als Mieter schon einen Anspruch eine nutzbare Wohnung zu bekommen, da gibt es auch eine Gewährleistung. Ein Vermieter muss schon eine Wohnung zur Verfügung stellen in der gekocht und gebacken werden kann. Da kann keiner sich darauf herausreden, dass es mal zu Kaiserszeiten Herde gegeben hat die weniger Anschlusswert hatten. Es geht auch hier nicht um eine Klage sondern um Argumente gegenüber der Hausverwaltung.

    Gruß Friedrich
     
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