Bestandsschutz bei 2-adrigen Leitungen

Diskutiere Bestandsschutz bei 2-adrigen Leitungen im Grundlagen der Elektroinstallation Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; Verstehe jetzt den zusammenhang zum Bestandschutz hier nicht ganz. Ihr habt eine Wohnung mit alter Elektroinstallation. Die darf solange...

  1. ego

    ego Freiluftschalter

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    Verstehe jetzt den zusammenhang zum Bestandschutz hier nicht ganz.

    Ihr habt eine Wohnung mit alter Elektroinstallation. Die darf solange weiterbetrieben werden, wie sie Mangelfrei ist, und den Vorschriften zum Zeitpunkt ihrer Errichtung enstspricht. Eine Anpassungsforderung gibt es nicht. Reparaturen und Betriebsmittelaustausch sind natürlich möglich.
    Der Bestandschutz gilt für den entsprechenden Anlagenteil nicht mehr, wenn eine wesentliche Änderung stattfindet. Eine wesentliche Änderung könnte z.B.:
    Umnutzung einer Wohnung in eine Arztpraxis, umnutzung eines Raums in ein Badezimmer, komplett neue Raumaufteilung etc. sein.
    Betrifft dann aber immer nur den Bereich selber, nur weil z.B. ein Raum/Anlagenteil in der Wohnung (üblicherweise Küche oder Bad) saniert/umgenutzt wird, muss nicht in alle anderen Räume auch angepasst werden. Genauso wenn eine Wohnung im Haus erneuet wid, können die anderen auch verbleiben.
    Selbst wenn in dem Zuge das Hauptstromsystem bin in die Wohnungen.erneuert wird.

    Nun habt ihr die Installtion durch weitere Stronkreise/Leitungen erweitert. Diese weiteren Stromkreise/Leitungen/Betriebsmittel müssen den zum zeitpunkt der Errichtung geltenen Vorschriften entsprechen. Der Rest der Anlage darf so bleiben.
    Nur weil der Herdanschluss verlängert wird, bedeutet das nicht, das der berstehende Teil verworfen werden muss.

    Natülich kann der Vermieter verlangen, das ihr eure ohne zustimmung errichteten Sachen vor Ausszug vollständig zurückbaut.
     
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  3. gert

    gert Freiluftschalter

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    Ich sehe das etwas kritischer:

    Wenn die Änderungen, also Einbau der 2 Sicherungsautomaten, Unterputz- Installation der Leitungen, ggf noch Montage von zusätzlichen (UP- ) Steckdosen
    ohne Zustimmung des Vermieters und obendrein noch schwarz erfolgt sind, hat der Vermieter meiner Meinung nach
    Anspruch auf sofortigen Rückbau und ggf. sogar ein Sonder- Kündigungsrecht.
    Aber ich bin kein Anwalt, man könnte auch einen Mieterbund befragen.

    Möglicherweise hilft es, die Angst vor dem Begehungstermin zu nehmen, und gegenüber den Vermietern zu argumentieren, wenn man die Anlagenerweiterung noch vor dem Termin von einem eingetragenen Elektrounternehmen eine ( Erst- ) prüfung nach DIN- VDE 0100-600 ( nicht E- Check! ) machen läßt.

    Gruß Gert
     
  4. MJG

    MJG Schlitzeklopfer

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    Wir sind zwar auch keine Juristen, nach unserer Recherche müsste aber zunächst eine Abmahnung mit angemessener Fristsetzung für den Rückbau erfolgen, erst wenn der Rückbau unterbleibt, dürfte gekündigt werden. Primär geht es uns aber eher darum: Was hätte Priorität ... ein evtl. Rückbauverlangen oder eine Verpflichtung die Stromleitungen auf den aktuellen Stand zu bringen (denn eigentlich könnten wir beim alten Zustand in der Küche noch nicht einmal den Backofen betreiben).
     
  5. gert

    gert Freiluftschalter

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    Ich würd das nicht so schwarz malen.

    Wie gesagt, ich würde den von euch errichteten Anlagenteil prüfen lassen.
    Wenn das in 2008 gemacht wurde, dürfte das soweit i.O. sein, denn RCD- Pflicht (Fehlerstrom- Schutzschalter) besteht erst seit 2009.

    Zu Bemängeln wäre ( auf den ersten Blick ) die beiden losen Klemmen im Verteiler, das wäre zu Ändern. Für 2 feste Klemmen scheint aber noch Platz zu sein.

    Der alte Anlagenbestand wurde von euch ja nicht verändert, sodaß für den VM keine Moderniesierungspflicht besteht.

    Gruß Gert
     
  6. #15 Strippentod, 11.01.2026
    Strippentod

    Strippentod Super-Moderator
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    Die Allergie scheint aber in die falsche Richtung zu gehen. Aber wenn's innerhalb der Familie ist, sollte man sich doch einigen können ? Oder habt ihr das "Kriegsbeil ausgegraben" ?

    Lassen wir mal die "Bestandsschutzgeschichte" beiseite. Das ist mir zu krampfhaft.

    Am Ende des Tages steht doch die Frage im Raum, ob euer Eingriff
    zu einem besseren oder schlechteren Zustand geführt hat ?
    Wie würden denn alle Beteiligten diese Frage beantworten ?

    Zustand vorher:
    -> Überlastung der bestehenden Installation,
    -> ständiges Auslösen der Sicherungen,
    -> Betrieb einer modernen Küche mit entsprechenden Geräten nicht möglich

    Zustand nachher:
    -> Keine Überlastung der vorhandenen Leitungen mehr
    -> neue Anschlüsse wurden fachgerecht verlegt und nach VDE 0600 geprüft und inbetriebgenommen
    -> Betrieb einer modernen Küche möglich

    Zur Umverlegung der HAD (Herdanschlussdose):
    Auch wenn die Leitung Unterputz verlegt wurde, wird ja die Originaldose noch vorhanden sein, und nur als Klemmdose blind gemacht worden sein. Sprich, auch diese kann man bei Auzug wieder reaktivieren und die "Verlängerung" wieder tot legen.

    Ich nehme mal an, mit dem 5x2,5 habt ihr den PEN in der Originaldose aufgetrennt, und keinen PEN mehr weitergeführt, denn das wäre dann tatsächlich eine unzulässige Erweiterung gewesen.

    Dann steht da noch die Frage im Raum, wann das Ganze gemacht worden ist, wie @gert schon erwähnte. Hier geht es um eine ewetuelle FI Pflicht, wenn aus dem Herdanschluss notwenigerweise eine Schukokupplung per Splitter für den Backofen hergestellt worden ist. Die FI Pflicht liesse sich dann nicht (zumindest nicht ortsfest) realisieren, da es in der Zuleitung nur einen PEN gibt, und dieser nicht geschaltet werden darf.
    Immerhin könnte man zur eigenen Sicherheit einen PRCD dazwischen stecken.
     
  7. #16 Strippentod, 11.01.2026
    Strippentod

    Strippentod Super-Moderator
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    Okay. Hatte die Videoeinbettung nicht gesehen. Der ganze Google Kram wird bei mir blockiert, muss immer erst meine Filter ausschalten.
     
    Lasttrennschalter gefällt das.
  8. #17 Hemapri, 18.01.2026
    Hemapri

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    Die Pflicht zur Installation eines FI in Steckdosenstromkreisen bis 20A gilt seit 2009. Sollten die neuen Stromkreise noch 2008 installiert worden sein, geht das in Ordnung. Später wäre es so unzulässig und die beiden Stromkreise hätten dann ohne FI nicht betrieben werden dürfen.
     
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