E-Herd Anschluss und der Wahnsinn des Vermieters!!

Diskutiere E-Herd Anschluss und der Wahnsinn des Vermieters!! im Grundlagen der Elektroinstallation Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; AW: E-Herd Anschluss und der Wahnsinn des Vermieters!! Nach dem Aussehen des Vermieters, immerhin ein 78jähriger Elektroingenieur, fragt...

  1. #11 der lektro, 06.06.2014
    der lektro

    der lektro Hülsenpresser

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    AW: E-Herd Anschluss und der Wahnsinn des Vermieters!!

    Nach dem Aussehen des Vermieters, immerhin ein 78jähriger Elektroingenieur, fragt niemand... :cool:
     
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  3. Zosse

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    AW: E-Herd Anschluss und der Wahnsinn des Vermieters!!

    In der DIN steht "Für den Anschluss eines Elektroherdes ist ein Drehstromanschluss für eine zulässige Strombelastbarkeit von mindestens 20A vorzusehen ist". Ergo ist 1,5 mm² nicht zulässig.
     
  4. #13 andi2206, 06.06.2014
    andi2206

    andi2206 Spannungstauglich

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    AW: E-Herd Anschluss und der Wahnsinn des Vermieters!!

    Hallo
    Din ist eine Norm, keine Vorschrift!
    Planer benutzen diese Din bei der Planung von Anlagen.
    In diesen DIN steht auch drin, wieviele Steckdosen pro Raum verbaut werden können, nach DIN.
    Man kann aber auch mehr Steckdosen einbauen, oder weniger.
    Wenn allerdings in den Verträgen drinsteht "Ausstattung nach DIN ....." und man baut weniger, ist das schlecht.

    Also, DIN ist keine Vorschrift!

    andi2206
     
  5. #14 Kaffeeruler, 06.06.2014
    Kaffeeruler

    Kaffeeruler Administrator
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    AW: E-Herd Anschluss und der Wahnsinn des Vermieters!!

    Eben, die DIN sagt DS und net WS.

    M.w . ist ein WS Anschluss net mehr berücksichtigt bei der Frage der Absicherung


    Mfg Dierk
     
  6. Zosse

    Zosse Administrator (Ex-Schaltmeister)
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    AW: E-Herd Anschluss und der Wahnsinn des Vermieters!!

    Hmm... es heißt auch DIN-VDE.
     
  7. #16 oberwelle, 06.06.2014
    oberwelle

    oberwelle Guest

    AW: E-Herd Anschluss und der Wahnsinn des Vermieters!!

    Moin..

    Energiewirtschaftsgesetz (AVBEltV)
    § 12 Kundenanlage
    1. Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung, mit Ausnahme der Messeinrichtungen des Elektrizitätsversorgungsunternehmens, ist der Anschlussnehmer verantwortlich. Hat er die Anlage einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so ist er neben diesem verantwortlich.

    2. Die Anlage darf außer durch das Elektrizitätsversorgungsunternehmen nur durch einen in ein Installateurverzeichnis eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens eingetragenen Installateur nach den Vorschriften dieser Verordnung und nach anderen gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden. Das Elektrizitätsversorgungsunternehmen ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen.


    ..

    Wer von den Normen abweicht, wird im Fall der Fälle, den Beweis liefern müssen, daß die Abweichung mindestens genau so "gut" war / ist.
    Viel Spass dabei.. :rolleyes:



    OW
     
  8. #17 Strippe-HH, 06.06.2014
    Strippe-HH

    Strippe-HH Freiluftschalter

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    AW: E-Herd Anschluss und der Wahnsinn des Vermieters!!

    Eine Norm gibt es dafür wohl nicht, aber eine Bestimmung wird es bestimmt dazu geben. Warum sind denn hier in HH. bei älteren Bauten die Herde immer auf 20A abgesichert? Das wird ja wohl seinen Grund haben.
     
  9. #18 Kaffeeruler, 06.06.2014
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    AW: E-Herd Anschluss und der Wahnsinn des Vermieters!!

    Bei uns sind i.d.r 16A oder sogar nur 10A drin , liegt wohl daran das bei uns net so heiß gegessen wird :D


    Letztlich auch egal, warum man noch ein 230V Netz aufbaut wenn man alles neu macht ist eher eine Frage die einem beschäftigen müsste.

    Ein DS Netz wären für mich hier klar die anerkannten Regeln der Technik und nicht die Frage ob 20A oder 16A

    Mfg Dierk
     
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