Eine Sicherung für gesamte Wohnung (auch Küche)

Diskutiere Eine Sicherung für gesamte Wohnung (auch Küche) im Grundlagen der Elektroinstallation Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; Hallo zusammen, ich bin gerade in eine neue Wohnung (1 ZKB) gezogen und bin momentan etwas irritiert. Bei der Planung der Küche habe ich einen...

  1. luk08

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    Hallo zusammen,

    ich bin gerade in eine neue Wohnung (1 ZKB) gezogen und bin momentan etwas irritiert. Bei der Planung der Küche habe ich einen Blick in den Sicherungskasten geworfen und laut den Beschriftungen (Sicherungskasten ist im Flur für mehrere Wohnungen) scheint zu meiner Wohnung nur eine einzige Sicherung zu gehören. Wenn ich die ausschalte, ist auch der gesamte Strom in Flur, Zimmer, Bad, Küche weg.
    Das Haus ist ca Baujahr 1950er Jahre und zugegebenermaßen nicht so in Stand gehalten, wie es wohl sein sollte.

    Nun frage ich mich aber gerade, ob ich da überhaupt außer zwei Herdplatten und Kühlschrank noch irgendwas an eine Steckdose hängen kann, ohne dass diese eine Sicherung immer sofort fliegt? Und ob das überhaupt so zulässig ist?
    Ich habe schon öfter von älteren Häusern gehört, wo es nur eine Sicherung für die Wohnung gibt PLUS eine Sicherung für Herd/Backofen. Aber eine Sicherung für komplett alles?

    Danke im Voraus für die Meinungen dazu!
    Ich kann bei Gelegenheit heute Abend auch noch ein Foto vom Sicherungskasten machen.
     
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  3. #2 Kaffeeruler, 01.04.2021
    Kaffeeruler

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    dies war in den 50ern völlig ausreichend..

    Heute nicht mehr, aber es gibt hierzu keine vorgaben zum Nachrüsten

    Hier kann man wenn dann nur über Mietrecht usw gehen mit dem Ansatz das die Mietsache nicht nutzbar ist so wie sie nun ist im Normalen Alltag..

    Aber bei 1zkb ..Da wird dies auch eng..

    Das das ganze scheiße ist und Wohnraum der bezahlbar ist rar ist in vielen Regionen macht es nicht besser, aber unterm Strich hilft nur Umziehen
    Mfg Dierk
     
  4. luk08

    luk08 Neues Mitglied

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    Danke für die schnelle Antwort!
    Ich hatte das ja schon befürchtet...

    Müsste ich mir da Sorgen machen, wenn beispielsweise neben dem Kühlschrank, zwei Herdplatten und Licht mal auch noch ein Wasserkocher angeschaltet wird? Normalerweise sollte ja die Sicherung greifen. Ich kann als absoluter Laie aber überhaupt nicht einschätzen, wie zuverlässig das ist und hab wirklich keine Lust auf einen Kabelbrand oder so...

    Und der Wohnungsmarkt stellt hier auch mein Problem dar. In einer Großstadt zahle ich selbst dafür noch unverschämt viel...
     
  5. #4 Kaffeeruler, 01.04.2021
    Kaffeeruler

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    Wasserkocher hat 1500-2500W,
    Dein 2platten Herd hat in etwa das selbe

    Eine Sicherung wenn 16A drauf steht kann 3680W ab.. Also wenn du WK und Herd gleichzeitig anmachen willst musst du auch damit rechnen das das Licht aus geht

    Je nach Type der Sicherung kann dir aber auch passieren das schon den PC alleine die Sicherung raus haut, z.B wenn es ein alter Sicherungsautomat ist vom Typ H.. Die fliegen gern und häufig dabei, ebenso beim Staubsauger usw.

    Ist es ne alte Schmelzsicherung, die sind da ziemlich Pflegeleicht und wenn die kommt hat man es wirklich übertrieben

    Mfg Dierk
     
  6. unkind

    unkind Strippenstrolch

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    Möchtest du uns ein Foto von der Verteilung zeigen?


    Der Vermieter ist durchaus verpflichtet, auch in einer nicht renovierten Altbauwohnung den Betrieb üblicher Haushaltsgeräte zu ermöglichen.

    Es gibt ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH VIII ZR 281-03), in dem der Vermieter verpflichtet wurde, unter anderem die Stromversorgung der Wohnung so zu verändern, daß neben dem Betrieb eines Großverbrauchers wie Wasch- oder Geschirrspülmaschine ein gleichzeitiger weiterer Stromverbrauch möglich ist und im Bad eine Steckdose mit Fehlerstromschutzschalter zu installieren.

    Aus einem anderen Gerichtsurteil (BGH VIII ZR 343/08):

    Der Mieter hat grundsätzlich Anspruch auf eine Elektrizitätsversorgung, die zumindest den Betrieb eines größeren Haushaltsgeräts wie einer Waschmaschine und gleichzeitig weiterer haushaltsüblicher Geräte wie zum Beispiel eines Staubsaugers ermöglicht.

    Ich würde den Vermieter mal freundlich anschreiben, und ihm nicht gleich die Urteile um den Kopf hauen. Viele Vermieter sind einsichtig wenn es um solche Themen geht.
     
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