Elektroarbeiten in der Firma als Elektroniker für Betriebstechnik

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  1. Roc

    Roc Neues Mitglied

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    Hi.

    Mal angenommen, jemand ist Elektroniker für Betriebstechnik (In der Industrie gelernt).
    Er hat dann einige Jahre in der Industrie gearbeitet: im Schaltschrankbau, als Servicetechniker und als Betriebselektriker.
    Es wurden aber auch komplette Installationsarbeiten bei Kunden durchgeführt: Verlegen von Kabel und Leitungen, Geräte anschließen, und auch komplette Unterverteilungen und KNX Installationen o.ä ohne dass ein Handwerksmeister vorhanden war. Es gab aber Industriemeister und Ingenieure.

    Dann arbeitet er in einer neuen Firma im Dienstleistungssektor. Dort gibt es gar keinen Meister und es hat auch keiner was mit Elektrik zu tun. Darf er dort folgende Arbeiten ausführen:
    -Elektroinstallation in Büros erweitern oder Neuinstallation
    -Erweiterung einer Unterverteilung
    -Durchmessen der Installation mit einem geeignete Messgerät
    -Schwachstromtechnik (EDV/Telefonanage)
    -Steuerungstechnik / KNX
    -Austausch von Leuchten
     
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  3. elo22

    elo22 Freiluftschalter

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    Nö. Wer sagt denn das er das darf?
     
  4. NSHV

    NSHV Leitungssucher

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    Wer sagt denn, dass er es nicht darf?

    Frage für nen Freund...
     
  5. #4 Strippentod, 28.01.2026
    Strippentod

    Strippentod Super-Moderator
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    Ich denke mal, das war eher die Frage.

    Als Elektrofachkraft im Sinne der VDE kann er im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses in dem Unternehmen:

    • Instandhaltungsarbeiten (Fehlersuche, Austausch defekter Betriebsmittel, Sicherungen, Schütze, Motoren) durchführen.

    • Wiederkehrende Prüfungen von elektrischen Arbeitsmitteln und Anlagen übernehmen, wenn er dafür qualifiziert ist (Kenntnis DIN VDE 0105‑100, 0701‑0702 usw.).

    • Kleinere Änderungen und Erweiterungen innerhalb der internen Anlage ausführen, sofern der Arbeitgeber ihn offiziell damit betraut und eine klare Organisation der Elektrosicherheit (z.B. verantwortliche Elektrofachkraft) besteht
    Wo die Grenzen liegen
    • Arbeiten am Netzanschluss selbst (Hausanschluss, Zählerplatz, alles im Verantwortungsbereich des Netzbetreibers) dürfen nur eingetragene Installationsunternehmen mit Konzession des Netzbetreibers ausführen (§ 13 NAV).

    • Wenn der Betrieb gewerblich Elektroinstallationen für Dritte anbieten würde, bräuchte er Eintragung in die Handwerksrolle und ggf. Eintrag im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers (Meisterpflicht, Konzession).

    • Ohne klare Bestellung als verantwortliche Elektrofachkraft und ohne dokumentierte Organisation der Elektrosicherheit (Weisungen, Befugnisse, Unterlagen) kann es im Schadensfall massive Probleme bei Haftung und Versicherung geben
     
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