Erdungsanlage, Potentialausgleich.....ich verstehe nichts.....

Diskutiere Erdungsanlage, Potentialausgleich.....ich verstehe nichts..... im Blitzschutz, Erdung, Potentialausgleich Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; Habe das Haus meiner Eltern geerbt, die vor vier Jahren bei einem Unfall, viel zu jung, ums Leben kamen. Seitdem wohne ich im Haus (1935 erbaut),...

  1. #1 anjam, 24.06.2017
    Zuletzt bearbeitet: 24.06.2017
    anjam

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    Habe das Haus meiner Eltern geerbt, die vor vier Jahren bei einem Unfall, viel zu jung, ums Leben kamen.
    Seitdem wohne ich im Haus (1935 erbaut), seit einem halben Jahr alleine (also habe niemanden, der sich den Problemen annehmen kann)! Habe keinen Plan von Elektrik, Elektronik,bin handwerklich unbegabt........Mädel halt.....
    Nun hatte ich einen kleinen Wasserschaden im Haus (vor der Wasseruhr), eigentlich nicht der Rede wert!
    Die von den Wasserwerken waren da und meinten , es müsse eine neue Zuleitung gelegt werden und die Kosten würden von ihnen übernommen werden! Soweit , so gut, aber leider kommt es nun.....
    Erhielt ein Schreiben.....darin stand folgendes:
    Das mit den Arbeiten evtl. noch vorhandene Verbindungen meiner Elektroinstallation mit der Trinkwasserleitung entfernt werden und der neue Anschluss nicht als Erdungsleiter in Betracht kommt, was seit Jahrzehnten zudem nicht mehr erlaubt sind!
    Die bisherige Zuleitung ist, wenigstens das weiß ich, ein Kunststoff-Schlauch, also kann er eh nicht als Erdungsleiter verwendet worden sein!
    Die schreiben weiter, dass zur Überprüfung der Erdungsanlage ein Elektrofachbetrieb hinzugezogen werden sollte...., ggf. auch Maßnahmen zur Herstellung des Potentialausgleiches durchgeführt werden müssen
    Mein Problem:
    Ich weiß nicht, ob das Haus überhaupt geerdet ist, Potentialausgleichschiene (nie gehört, gegoogelt) ist nicht zu finden!
    Soll ich eine Firma beauftragen, eine Messung durchzuführen? Was kostet das (nichts im Netz gefunden)?
    Habe nur gelesen, dass eine nachträgliche Erdung mehrere tausend Euro kosten kann, gar ggf. neue Stromleitungen verlegt werden müssen!
    Oder soll ich gar nichts machen? Ist ja 80 Jahre gut gegangen! Oder ist man verpflichtet, etwas zu ändern?
    Bin wirklich vollkommen überfragt!
    Details zum Haus:
    Wie erwähnt , 1935 erbaut! In den 60er Jahren Anbau, in den 90er Jahren wurden das Erdgeschoß komplett saniert : Neues Bad, Küche , neue Stromleitungen verlegt!
    1. Stock, Speicher und Keller....sehen aus, als sei seit vierzig Jahren so gut, wie nichts gemacht worden!
    Damit ist der Wissensstand von euch , fast der gleiche, den ich habe.......traurig, aber wahr!
    Habe leider keinen, den ih fragen kann! Außer meinem Cousin (Arzt), meinem Onkel (Beamter) und Tante (Hausfrau) habe ich keine Verwandten und meine Freunde sind alles "Büro-Futzis"!
    Danke, für eure Hilfe........ich weiß, ist nicht einfach
     
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  3. #2 Gast001, 24.06.2017
    Gast001

    Gast001 Guest

    Als ich persönlich würde dir dazu raten einen örtlichen elektriker zu beauftragen einmal den gesamten potentialsusgleich prüfen zu lassen. Vor Ort erkennt man es besser und kann die Funktion richtig prüfen. Je nach Grösse tippe ich mal sollte es mit 200€ grob für die prüfung hin kommen. Natürlich auch abhängig von der region. Nach der Prüfung kann dann auch mehr zu den Kosten und Umfang der evtl nötigen arbeiten gemacht werden
     
  4. elo22

    elo22 Freiluftschalter

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    Ja, seit Oktober 1990.

    Doch Du solltest im eigenem Interesse sofort handeln und und zumindest die Schutzmassnahme überprüfen lassen. Nicht das dir der Erder fehlt und im Fehlerfall alle mit dem Schutzleiter verbundenen Gehäuse unter Spannung stehen.

    Lutz
     
  5. #4 Horst 155, 16.09.2017
    Horst 155

    Horst 155 Strippenstrolch

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    Bei dem Schreiben vom Versorgungsunternehmen geht es Darum, früher wurde die Wasserzuleitung auch als Erder benutzt . So lange es ein Elektrisch leitendes Metallrohr war funktionierte das auch . Nur durch die heutigen Kunststoff Rohre ist diese Möglichkeit nicht mehr gegeben .Eine Gefahr besteht in einer elektrischen Anlage durch eine Berührungsspannung die bei einem Defekt auftreten kann , weil dann ein Elektrisch leitendes Teil wie ein Stromführender Leiter eventuell Netzspannung führt .Haushaltsgeräte sind heute mit Entstör Filter Kondensatoren ausgerüstet die auch dazu führen eine Spannung auf den Schutzleiterkontakt geben . Zur Begriffserkärung : Schutzleiter sind Leiter die in den Kabel und Leitungen mitgeführte Drähte die Elektrisch leitfähige Teile von Geräten zu dem Sicherungskasten führen und dort miteinander verbunden und Weiter über den Potenzialausgleich zur Betriebserde geführt sind . Die Potenzial ausgleichsschiene ist der Übergang zwischen dem Erder , und allen elektrisch leitfähigen Teilen . Der Grundgedanke ist dahinter , das um einen Strom fließen zu lassen ein Potenzial Unterschied vorhanden sein . Es muss also zwei Pohle geben einen mit Elektronenüberschuss und einen mit Elektronenmangel dazwischen ein Isolator .Wird nun der Isolator z.b. durch einen Menschlichen Körper überbrückt kommt es zu einen Stromfluss der eventuell tödlich sein kann .Deshalb wird ein Potenzial Ausgleich geschaffen in dem alles Elektrisch leitendes mit ein ander verbunden ist . und es nicht zu einem Unterschied kommen kann .

    Es ist ein weit umfassendes Thema und nicht ohne Grund darf solche Arbeit nur von speziellen Fachkräften ausgeführt werden . Ich kann nur empfehlen die Anlage prüfen zu lassen was in der Regel im Abstand von 4 Jahren erfolgen sollte . Zum Beispiel mit einem E-Check weitere Infos dazu http://www.e-check.de/privat/faq.html
     
  6. #5 Dipol, 18.09.2017
    Zuletzt bearbeitet: 18.09.2017
    Dipol

    Dipol Spannungstauglich

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    Die Aussage der Wasserwerker, dass eine Elektrofachkraft beauftragt werden muss, lässt doch keinerlei Interpretationsspielraum zu.

    Bei der Erneuerung der EG-Wohnung galt die DIN VDE 0190:1986-05 und danach war, wie auch schon den Vorgängerausgaben ab dem Jahre 1970, ein Hauptpotenzialausgleich - heute Schutzpotenzialausgleich genannt - auch in Altbauten auszuführen.
    Somit kann niemand einen Persilschein auf "Bestandsschutz" ausstellen.

    Eine Erdung ist abhängig von der Netzform nicht mehr in jedem Fall gefordert. Sollte aber eine Dachantenne vorhanden sein, ist die mit min. 16 mm² Cu, 25 mm² Alu oder 50 mm² St/tZn und blitzstromtragfähig Klasse H = 100 kA zertifizierten Verbindern z. B. an einen normkonformen Tiefenerder mit min. 2,5 m Länge zu erden und mit dem unverzüglich nachzurüstenden Schutzpotenzialausgleich zu verbinden.

    Nachdem jetzt bekannt ist, dass der Haupt-/Schutzpotenzialausgleich bei der Sanierung der EG-Wohnung schon 20 Jahre überfällig war, wäre weitere Verzögerung unverantwortlich oder um es juristisch auszudrücken vorsätzliche Unterlassung.

    Preise nennt dir dein Eli des geringsten Misstrauens nach einem Ortstermin. ;)
     
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