Erweiterung in Pension

Diskutiere Erweiterung in Pension im DIN / VDE Richtlinien Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; Hallo ich habe die Bürde ein Pension geerbt zu haben. Diese besteht aus zwei Objektteilen einem Neubau (Baujahr 2012) mit Fi-Schutzschaltung für...

  1. #1 kurzschlusstechnik, 01.01.2018
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    Hallo ich habe die Bürde ein Pension geerbt zu haben.
    Diese besteht aus zwei Objektteilen einem Neubau (Baujahr 2012) mit Fi-Schutzschaltung für jedes Zimmer, wobei Licht und Steckdosen sowie Bad extra abgesichert /überwacht sind und einem Altbau mit klassischer Nullung (Baujahr 1970 mit 2x2,5mm² Alu-Leitungen) abgesichert mit jeweils 10A Schmelzsicherungen E27.
    Meine Oma hat in den Bädern im Altbau vor 5 Jahren RCD-Steckdosen einbauen lassen, über die auch das Badlicht läuft .
    In den nächsten Jahren ist eine komplette Modernisierung der alten E-Anlage geplant.
    Alle Zimmer haben eine oder zwei Einspeiseverteilerdosen unter Putz im Zimmer
    Da die Gäste ja heut zu Tage viel Bequemlichkeit wollen soll vorab eine kleine Erweiterung erfolgen.
    Sprich an jedem Nachttisch eine zusätzliche Steckdose mit Dauerstrom und Kindersicherung für die Handyladegeräte und von dort neue LED-Wandlampen eingespeist werden die am Bett auf Putz montiert werden . Diese Doppelaufputzdose soll so etwa 10 cm über den Nachttischen montiert werden, damit da drin die Zusammenschaltung erfolgen kann und der Lichtschalter auch noch Platz findet.
    Ich habe mir 4 Angebote von 4 verschiedenen Elektroinstallationsfirmen der Elektroinnung eingeholt und habe zwei Ergebnisse aus den Angebotsgruppenn gelesen und bin daher verunsichert.
    2 Firmen schreiben es ist notwendig eine RCD-Steckdose zu setzen und von dort aus die zweite Steckdose und die Lampen 3-adrig zu versorgen .
    Die anderen 2 Firmen sagen da kann man von der alten Anlage einfach 2-adrig weiterarbeiten, da für die alte Anlage Bestandsschutz besteht und dies nur eine unwesentliche Erneuerung wäre.
    Hier meine Fragen:
    1. besteht noch der Bestandsschutz nach der Erweiterung auf 2-Drahtbasis (wäre natürlich für mich die
    kostengünstigste Variante)
    2. Ich selber bevorzuge die RCD Variante , wegen der zusätzlichen Sicherheit mit der 3-adrigen
    Weiterreichung und dem RCD.
    3. Dürfen Steckdosen so dicht über Nachttische montiert werden ? Sprich falls ein Glas Wasser ungünstig
    umkippt oder eine kohlensäurehaltige Flasche beim öffnen spritzt.

    Was sagen da die Normen aus in Bezug auf das ganze Problem?
    Vielen Dank für Eure Hilfe vorab.
     
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  3. #2 Kaffeeruler, 01.01.2018
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    Alles was ich neu mache muss den aktuellen Normen entsprechen, also genereller FI Schutz und 3 Adrig was sich von selbst versteht. Bestandschutz gibt es in der E-Technik zumindest nicht

    Ob hier aufgrund der Gegebenheiten ( Pension ) weitere Normen greifen außer dem RCD weiß ich jedoch nicht, ist absolut nicht meine Baustelle ;)

    Mfg Dierk
     
  4. #3 kurzschlusstechnik, 01.01.2018
    kurzschlusstechnik

    kurzschlusstechnik Neues Mitglied

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    Danke für die schnelle Info. Mir geht es auch um den dazugehörigen Versicherungs- / Brandschutz. Wäre gut wenn da jemand mit den entsprechenden Vorschriften weiterhelfen kann.
     
  5. #4 Strippe-HH, 01.01.2018
    Zuletzt bearbeitet: 01.01.2018
    Strippe-HH

    Strippe-HH Freiluftschalter

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    Wenn ohnehin in der nächsten zeit eine komplette Erneuerung der E-Anlage geplant ist, dann würde ich auf solch eine Investition erst einmal verzichten.
    Auch ein Pensionsgast muss ja nicht immer gleich alles haben was er auch eventuell zu Hause hat.
    Ich weis ja nun nicht wie viele Etagen und Zimmer der Altbau hat, aber einen schrittweisen Umbau in saisonarmen Zeiten der Etagenweise oder Zimmerweise vorgenommen werden könnte wäre vielleicht besser als überall jetzt Zwischenlösungen zu suchen die dann doch später in ein paar Jahren wieder hinfällig sind. Ohnehin wäre das herausgeworfenes Geld wenn man in einigen Jahren wieder anfängt.
     
  6. #5 kurzschlusstechnik, 01.01.2018
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    Das würde ich auch gerne , es gibt jedoch die DeHoGa und die Reiseveranstalter mit denen man zusammenarbeitet.
    Die Einstufung bei der Klassifizierung ist für das anwendbare Preisgefüge entscheidend dafür gibt es im Kriterienkatalog gibt es diverse Vorgaben , z.B. auch für die Ausstattung an Steckdosen, Licht und TV pro Zimmer, Bad u.s.w.
    Auch wenn erst einmal ein Betrag investiert werden muss um die Klassifizierung zu halten oder eine Stufe höher rutschen zu können, es sind halt die DeHoGA-Vorgaben dafür.
    Denn das Geld für die große Sanierung muss auch erst einmal verdient sein.
     
  7. #6 Strippe-HH, 02.01.2018
    Strippe-HH

    Strippe-HH Freiluftschalter

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    Ja dann hast du ein Haus mit 3 Sternen und das andere hat nur zwei.
    Aber wenn du da Aufputzlösungen machst, dadurch wird es mit der Klassifizierung auch nicht besser.
    Und die Reiseveranstalter die drücken ohnehin gerne den Zimmerpreis.
     
  8. gert

    gert Freiluftschalter

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    Da musst Du halt selber gucken, welche Repressionen gelten. VDS 2056, 2082, 3547, etc...

    Für das Elektrische gilt:

    Jede Änderung und (oder) Erweiterung muss den zum Zeitpunkt der Änderung gültigen Vorschriften und Normen entsprechen.

    Das heisst in Deinem Fall:
    Jede neu errichtete Steckdose muss mit einem RCD 0.03A geschützt sein.

    Gruß Gert
     
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