Erweiterung Sicherungskasten (Platz)

Diskutiere Erweiterung Sicherungskasten (Platz) im Allgemeines Forum im Bereich Diverses; Moin Leutz, da ich schon etwas länger nicht mehr in dem Bereich der Elektrotechnik tätig bin, bin ich nicht auf dem aktullen Stand bzgl. VDEs und...

  1. #1 Sazzazar, 11.11.2021
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    Moin Leutz,
    da ich schon etwas länger nicht mehr in dem Bereich der Elektrotechnik tätig bin, bin ich nicht auf dem aktullen Stand bzgl. VDEs und gegebener physischer Möglichkeiten (nutzbarerer Methoden/Gerätschaften - neutral beschrieben).
    Im Grunde geht es um eine Erweiterung der Küche im Altbau. Ja es handelt sich um einen Altbau und der ein oder andere LS wird leer liegen, jedoch habe ich kein weiteres Interesse daran dem auf den Grund zu gehen um Platz zu schaffen. Da ich die Installtion selbst jedoch ordnungsgemäß durchführen möchte: Gibt es laut aktueller DIN VDE X0815 Möglichkeiten den Sicherungskasten fachgerecht zu erweitern, auch wenn dieser selbst keinen weiteren Platz anbietet, bin ich notgedrungen dazu gezwungen diesen auszutauschen?

    Urprünglich: eine Backofen-Herd-Einheit.
    Diese soll getrennt werden, neues Ceranfeld 2.5mm² wird mit B16A LS abgesichert und würde diese gerne auch per RCD absichern. Da Altbau leider bisher nur ein FI. Genaurere Info bzgl. dessen, was an diesem wirklich dranhängt, habe ich nicht. will mich auch lediglich auf die Erweiterung konzentrieren.
    Habe nicht vor alles zu erneuern oder .... oder...
    Trotzdem habe ich eben den Anspruch an mich solche Erweiterungen "ordnungsgemäß" durchzuführen, auch wenn ich nicht auf bereits bestehendes eingehen werde.

    Also die eigetliche Frage: Muss ich im Sicherungskasten platz schaffen durch "Nachforschung" oder gibt es aktuell DIN_VDE_X entsprechende Alternativen?
    #ich möchte ungern den ganzen Kasten erneuer....
     
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  3. #2 Rockylangohr, 11.11.2021
    Rockylangohr

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    Hallo zusammen,

    also grundsätzlich besteht, soweit ich weiß, keine
    Verpflichtung den alten UV Kasten zu erneuern, soweit
    der keine relevanten Sicherheitsmängel aufweist, z.B.
    Beschädigung etc.
    Allerdings gibt's gerade bei sehr alten UVs das Problem,
    dass neue LSS, RCDs etc. nicht mehr passen.

    Desweiteren ist es so, dass wenn erweitert bzw. erneuert
    wird, die gesamte Installation an die aktuell geltenden
    DIN VDE Normen und Richtlinien angepasst werden muss.

    Davon abgesehen sollte nahezu alles, was mehr als 40 Jahre
    und mehr auf dem Buckel hat möglichst ausgetauscht werden.

    Stell mal Bilder von UV, Zählerkasten etc. hier rein..

    Gruß Rockylangohr
     
  4. #3 Elektro, 11.11.2021
    Elektro

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    Steht wo?
    Ja Bilder sind gut
     
  5. elo22

    elo22 Freiluftschalter

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    Du brauchst Reserve für die Wärmeabfuhr, ergo neu.

    Lutz
     
  6. #5 Rockylangohr, 11.11.2021
    Rockylangohr

    Rockylangohr Hülsenpresser

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  7. #6 Elektro, 11.11.2021
    Elektro

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    Es steht nirgends das, wenn ich einen Stromkreis hinzufüge, dass der ganze Verteiler geändert werden muss.

    Natürlich sind Anlagen >40 Jahre genauer zu prüfen ...
    L und H Leitungsschutzschalter sind nach aktuellen Beiträgen der Fachzeitschriften nicht Zwingend umzurüsten.
    Es gibt hier von mir die dringende Empfehlung zu wechseln ... jedoch kein Zwang nach den Normen.
     
  8. gert

    gert Freiluftschalter

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    Ich hab jetzt nicht verstanden, was der Tenor des TE ist, aber für neu geschaffene Anlagen oder Anlagenteile gelten die aktuellen Normen und "Vorschriften".
    Am Bestand muß man aber nix ändern.

    Gruß Gert
     
  9. toshi

    toshi Lüsterklemmer

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    Das glaube ich auch zu wissen.
    Kann mir jemand sagen, wo genau das steht?
     
  10. #9 Rockylangohr, 15.11.2021
    Rockylangohr

    Rockylangohr Hülsenpresser

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    ..das was Gert sagte, kann man eigentlich so stehen lassen.

    Bei Änderungen sprich Erweiterung oder Erneuerung in einer elektrischen Anlage,
    sollte der geänderte Teil den aktuellen DIN VDE Normen und Richtlinien entsprechen.

    Die DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100) fordert, dass elektrische Anlagen den Errichtungsnormen
    entsprechend in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten sind. Bei Änderung der Betriebs- oder
    Nutzungsbedingungen müssen die bestehenden davon betroffenen Anlagenteile den jeweils gültigen
    Errichtungsnormen angepasst werden.

    Gründe dafür können sein:

    - eine Erweiterung der elektrischen Anlage z.B. durch Nutzung von zusätzlichen Elektrohaushaltsgroßgeräten
    - zusätzliche Funktionen in der elektrischen Anlage z.B. Telekommunikationsgeräte, Multimediageräte und/oder Computer-Netzwerke
    - Nutzungsänderungen einzelner Räume oder Bereiche
    - steigende Strombelastbarkeiten der elektrischen Leitungen oder
    - die Neuaufteilung der bestehenden Stromkreise.

    So gelesen auf einer DKE Seite..

    Letzendlich entscheidet ja die Fachkraft vor Ort, ob der bestehende Teil so bleiben kann oder
    ob hier z.B. aufgrund des Alters oder aufgefallenen Mängeln die Anlage oder auch Teilbereiche
    erneuert werden sollten.

    Natürlich macht es Sinn, auch wenn nur ein kleiner Teil einer älteren Anlage erneuert wird, bei der
    gesamten Anlage mal einen Elektrocheck durchzuführen..

    Gruß Rockylangohr
     
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