Fragen über Absicherungen

Diskutiere Fragen über Absicherungen im Grundlagen der Elektroinstallation Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; Hallo aktive Kollegen, hab jetzt endlich angefangen zusätzliche RCD`s (4- polig 40 A / 0,03 A) in meinem UV einzubauen, da bisher nur ein Stk....

  1. #1 Schlitzeklopfer, 08.06.2020
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    Hallo aktive Kollegen,

    hab jetzt endlich angefangen zusätzliche RCD`s (4- polig 40 A / 0,03 A) in meinem UV einzubauen, da bisher nur ein Stk. für das gesamte Haus (OG,EG und KG) vorhanden war.

    Währenddessen haben sich aber erstmal zwei Fragen für mich resultiert, wo ich auf Eurem Fachwissen angewiesen bin um es aufzuklären.

    Die vorhandene Vorsicherung, nach Stromzähler und vor dem RCD sind lediglich 35 A ( Neozed).
    Da ja der RCD bis 40 A ausgelegt ist, sollte den die Vorsicherung nicht etwas höher sein?

    Zweite Frage wäre, wie ist die übliche Absicherung der Heizungsanlage oder wie macht ihr es beim Kundschaft.
    Wird die vor dem RCD oder nach dem RCD abgesichert.
    Bei mir war es bis jetzt nach dem RCD, aber irgendwie bin ich mir jetzt unsicher ob es doch nicht besser wäre, vor dem RCD abzusichern, um unnötigen Ausfall zu vermeiden.

    Danke und Gruß
    Schlitzeklopfer
     
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  3. #2 BrunoKreisky, 08.06.2020
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    Datenblatt des RCD lesen, ob er ausdrücklich als Betriebsstromfest ausgewiesen ist. Wenn ja, kannst Du bis 40A gG absichern.

    Ist er es nicht oder nicht angegeben, kannst Du ihn bis 25A gG absichern.

    Alternativ, da die Verdrahtung als Stichleitung zählt, kannst Du auch die Nennströme der abgesicherten LSS je Phase addieren und den Wert mit 1.45 multiplizieren. Ist das Ergebnis jeweils kleiner als 40A, brauchst Du keine zusätzliche Versicherung.

    Mögliche einfache Lösungen: 63A RCDs (nicht Betriebsstromfest bis 35A gG absicherbar, in der Praxis auch 40A gG kein Problem). Oder ausrechnen, ob es, wo sinnvoll möglich, mit reduzierten LSS gelöst werden kann.

    Hängt von der Art der Heizung ab, im Zweifelsfall gibt das Datenblatt der Heizung darüber Auskunft. Für Wärmepumpen wünscht oder fordert der Hersteller meist Typ B, bei einer Ölheizung lohnt es sich, es nicht mit anderen kritischen Verbrauchern gemeinsam an einem RCD zu betreiben, auf den RCD zu verzichten beim üblichen Festanschluss oder einen RCBO zu nutzen (verschlissene Elektroden haben gelegentlich hohe Fehlerströme). Andere Heizungssysteme sind da weniger anspruchsvoll, z.B. Gastherme mit traditioneller Wechselstromumwälzpumpe. Daher: Einzelfall anhand des Datenblattes bewerten.
     
  4. #3 G-Tech, 08.06.2020
    Zuletzt bearbeitet: 08.06.2020
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    Hallo Schlitzeklopfer

    Nein, in keinem Fall! Der RCD ist ein Fehlerstromschutzschalter und erkennt "verloren" gegangene Elektronen (Summendifferenzschalter).
    Er ist kein Überstromschutzorgan (wie eine Sicherung)!

    Folglich müsste er vorgesichert werden - außer er ist bauartbedingt dazu geeignet den über ihn fließenden Strom zu führen. D. h. die Sicherung in der Zuleitung, welche vor deinem RCD sitzt muss kleiner sein, als der Bemessungsstrom des RCD's.

    Beispiele (bei Markenverteilereinbaugeräten):
    SLS mit 50A -> RCD mit 63A
    Neozed 35A -> RCD mit 40A

    Sollten jetzt beim oberen Beispiel alle LS (Leitungschutzschalter) nach dem RCD zusammen dauerhaft mehr als 50A ziehen, so würde der SLS auslösen und der Strom über den RCD kann somit nicht über 50A ansteigen. Die Kurzschlussgefahr in einem Endstromkreis (ESK) würde jeweils auf die LS übergehen - da diese flinker sind als SLS und Neozed (Selektivität). Bei einem Kurzschluss in deiner Verteilung zwischen RCD und LS sieht die Sache dann wieder etwas anders aus. Bis die träge Sicherung in der Zuleitung reagiert, könnte es für den RCD u. U. für kurze Zeit zu Strömen oberhalb seines Bemessungswertes kommen - mit eventuell daraus resultierendem Schaden für ihn.

    Kurz gesagt: Wenn der RCD keine Vorsicherung hat, muss der Bemessungsstrom des RCD's größer sein, als die Sicherung, welche die Zuleitung absichert!

    Also schon gut so, wie es ist ;-.)

    Gruss G-Tech
     
  5. #4 BrunoKreisky, 08.06.2020
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    Deine Aussage trifft nur unter Bedingungen zu, nämlich:

    Ist der RCD betriebstromfest: Dann richtig
    Ist der RCD nicht betriebstromfest oder nicht einschlägig deklariert: Dann falsch (35 * 1,6 = 56)
    Ist der RCD nicht betriebstromfest aber die Summe der LS-Bemessungsströme je Außenleiter hinter dem RCD übersteigt nicht 27A: Dann richtig
    Ansonsten: Falsch.
     
  6. #5 G-Tech, 08.06.2020
    Zuletzt bearbeitet: 08.06.2020
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    Hallo zusammen

    Es gilt erst einmal die Bedingung:
    • In (RCD) ≥ In (ÜSS) ≥ IB (Verbraucher)

    Legende:
    • In (RCD) Bemessungsstrom der RCD
    • In (ÜSS) Bemessungsstrom der Überstrom-Schutzeinrichtung
    • IB Betriebsstrom Verbraucher
    Wonach meine Grundaussage - dass nämlich der RCD In größer sein muss, als der ÜSS - zutrifft. Auch wenn der ÜSS in Form von Schmelzsicherungen davor sitzt.

    Dann stellt sich noch die Frage nach dem Sachverhalt Bemessungsstrom des RCD's gegen Betriebsstromfestigkeit des RCD's.

    Hier muss ich erst mal Tadel an unserem Ausbildungssystem üben. Während meiner gesamten Ausbildungszeit (früher) und bis heute in allen Sonderlehrgängen hinein, gab es niemals ein Sterbenswörtchen über die Betriebsstromfestigkeit eines RCD's! Es wurde stets der (In) des RCD's als Maxime angesetzt. Hier also ein Danke an Bruno Kreisky :thumbsup:

    Nach Rücksprache mit Hager wurde mir mitgeteilt, dass ihre RCD's wohl wie folgt ausgelegt sind:

    z. B. ein CDA463A (4pol/63A)

    In(Bemessungsstromstärke) = 63A
    In(Betriebsstromfestigkeit)= 50,4A (80% / Faktor 0,8)

    Laut Hager gibt es wohl irgendwo eine Vorschrift/Verordnung/Regelwerk, wonach RCD's mind. 80% des aufgedruckten Bemessungstromes auf Dauer bewältigen können müssen.
    (Ich habe diese Vorschrift bis jetzt noch nicht gefunden...)

    Resümee: Der RCD vom TE sollte 32A Dauerhaft vertragen (40A*0,8). Weshalb ich persönlich die 35A in der Zuleitung nicht erhöhen würde...

    Gruss G-Tech
     
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  7. #6 BrunoKreisky, 08.06.2020
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    In Österreich wurde das wegen dem Wirrwarr (und vermutlich hat es irgendwo mal gebrannt) im Rahmen der ÖVE/ÖNORM E 8001-1 ausdrücklich gefordert, das ÖEK pflegt hierzu eine Fachinformation, die alle paar Jahre angepasst wird, auffindbar auf der Website des KfE bei den Fachinformationen unter dem Titel "Überblick über die Anwendung von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in Niederspannungsanlagen gemäß den in Österreich geltenden anerkannten Regeln der Technik".

    In dem Dokument ist auch eine Vorsicherungstabelle, die aufgrund der unterschiedlichen Auslegungen der Hersteller bez. des Nennstromes alle Typen sicher umfasst.

    (Evtl. mach der VDE auch mal was dazu in den Normen, sodass man für die Praxis einen Anhaltspunkt ähnlich wie bei der Leitungsbelastbarkeit hat, das wäre nicht schlecht)

    Ah, danke für die Info, das mit dem 80%-Faktor war mir noch gar nicht bekannt, ich habe mich da immer mit Scheuklappen auf die ÖVE/ÖEK-Richtlinien gestützt.
     
  8. #7 Schlitzeklopfer, 08.06.2020
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    1. Frage wäre geklärt, danke Euch beiden, dann belasse ich es wie gehabt.

    Wie sieht es mit der zweiten Frage aus.
    @ BrunoKreiksy, ich weiß du hast empfohlen, dass ich mir das Datenblatt anschauen soll, aber bis ich mich da jetzt durchwuschle, zieht es sich in die Länge.

    Bei mir ist vorhanden eine Gastherme nagelneu 2019 erst eingebaut.
    Will nur wissen wie es aktuell mit der Absicherung der Heizungsanlage gehandhabt wird.
    Wird die an die RCD mit drangehangen oder nicht?
     
  9. #8 BrunoKreisky, 08.06.2020
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    * Heizung wird über Schuko mit Strom versorgt: auf jeden Fall ein RCD erforderlich
    * Fest angeschlossen: Kenn RCD erforderlich

    Was für eine Umwälzpumpe ist da verbaut?

    * Keine oder Klassische Wechselstromumwälzpumpe ohne besondere Regelung: Kein RCD nötig, aber eigener Typ A (ggf. RCBO) sinnvoll als Zusatzschutz.
    * Umwälzpumpe wird über einen Frequenzumrichter angesteuert: Typ F. Bei modernen Lösungen ggf. Typ B, wenn es der Hersteller so will.

    Schick mal das Typenschild der Pumpe(n), wenn vorhanden.

    Wenn die Heizung einphasig angeschlossen ist aber dreiphasige Pumpen hat, hast du mit Sicherheit einen Frequenzumrichter den du nicht hinter einem Typ A betreiben solltest. Dann lieber kein RCD, oder eben Typ F.

    Hintergrund: Geht der Umrichter der Pumpe kaputt und macht dir damit den Typ A RCD blind, dann kann der schlimmstenfalls auch andere Fehler nicht mehr erkennen, z.B. dass Du gerade irgendwo an einem Stromkreis hinter dem selben RCD auf eine Phase greifst.
     
  10. xeno

    xeno Lüsterklemmer

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    RCDs lösen nach meiner Erfahrung nicht zum Spaß aus, ich würde also bei der Heizung keine Ausnahme machen und generell alles über RCDs laufen lassen. Du kannst ja für die Heizung einen eigenen (2-pol) RCD verwenden, wenn du willst. Für den Außenbereich ist ein eigener RCD auch sinnvoll.
     
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  11. #10 Strippe-HH, 08.06.2020
    Strippe-HH

    Strippe-HH Freiluftschalter

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    Mir ist es nach wie vor noch bekannt:
    Festangeschlossene Geräte wie E-Herde, Durchlauferhitzer und auch Heizthermen benötigen keinen RCD, auch wenn letztgenannte im Bad installiert sind.
    Ausnahme sind jedoch TT-Netze.
     
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