Gerätetausch und VDE0100

Diskutiere Gerätetausch und VDE0100 im DIN / VDE Richtlinien Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; Wenn ein alter Nachtspeicherofen getauscht wird und an den bauseitigen Anschlussdosen neu angeschlossen wird, ist da eine Prüfung nach VDE0100...

  1. #1 stromer0412, 30.03.2021
    stromer0412

    stromer0412 Neues Mitglied

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    Wenn ein alter Nachtspeicherofen getauscht wird und an den bauseitigen Anschlussdosen neu angeschlossen wird, ist da eine Prüfung nach VDE0100 erforderlich ? Dies wird vom Auftraggeber verlangt !? Ich kann doch nicht für die ganze bestehende Elektroanlage die Verantwortung übernehmen.
    Danke für eure Informationen.
     
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  3. #2 Kaffeeruler, 30.03.2021
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    Die gesamte Anlage kann ich mir nicht vorstellen, eher die Leitung usw zum Ofen
    Und dies kann der AG verlangen

    Sehe ich auch kein Problem darin, ist auch Eigen Absicherung mal eben ein Messgerät rein zu halten und sich einmal das ganze näher anzusehen

    Mfg Dierk
     
  4. #3 stromer0412, 30.03.2021
    stromer0412

    stromer0412 Neues Mitglied

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    Ja aber wenn ich die alten Leitungen damit messe und den Altverteiler öffne hat es sich meist schon mit VDE0100.
    Ich dachte hier so was wie Bestandsschutz. Da ich ja an einer bestehenden Anschlussdose ein Altgerät abklemme und ein neues Gerät anschließe.
    Ich wollte nur die Prüfungen am neuen Gerät selbst durchführen ? Für die alte Elektroanlage an sich nicht.
     
  5. #4 Lasttrennschalter, 30.03.2021
    Lasttrennschalter

    Lasttrennschalter Lizenz zum Löten

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    Dann Anlage als schrottig deklarieren und erneuern.
    Wenn der Auftraggeber das so haben will ist das doch gut. Warum sollte sonst eine Kontrolle erfolgen?
    Wenn der Auftraggeber möchte das die Altanlage unverändert fortbesteht wird er sich mit Händen und Füßen gegen eine Kontrolle aussprechen
     
  6. #5 Rockylangohr, 30.03.2021
    Rockylangohr

    Rockylangohr Hülsenpresser

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    Hallo zusammen,

    also das Wort Bestandsschutz geistert immer mal wieder durch die Runde.
    Fakt ist, dass es Bestandsschutz in der VDE 0100 eigentlich gar nicht gibt.
    Andersrum gibt es auch keine Forderung, die bestehende Anlage an die
    neuesten VDE Normen anzupassen, wenn diese zum Zeitpunkt des Errichtens
    den damals gültigen Normen entsprach.
    Trotzdem muss aber gewährleistet sein, dass von der Anlage keine Gefahr für Leib
    und Leben ausgeht.
    Ist die Elektroanlage schon Asbach, mind. 40 Jahre alt oder mehr ist ein Elektrocheck und
    Erneuerung der Anlage vermutlich unumgänglich.
    Für den Anschluss der Nachtspeicherheizung bedeutet das, dass die Anschluss-
    steckdose z.B. entsprechend abgesichert ist, hier müssen natürlich spezifische Hersteller-
    angaben beachtet werden.
    Auch eine Absicherung mit FI-Schutzschalter ist zu empfehlen, letztendlich wird wohl
    eine Elektrofachkraft das Ganze begutachten müssen..

    Gruß Rockylangohr
     
    Einsfünfquadrat und Lasttrennschalter gefällt das.
  7. gert

    gert Freiluftschalter

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    Mach mit dem Auftrageber aus, inwieweit die Prüfung erfolgen soll.
    Z.B. für den Anschluss der Geräte, oder z.B. für die (gesamte) Elekro- Anlage.

    Gruß Gert
     
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