Haftung bei nicht durchführen der Prüfungen zu DIN VDE 0100-600

Diskutiere Haftung bei nicht durchführen der Prüfungen zu DIN VDE 0100-600 im DIN / VDE Richtlinien Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; Hallo Liebe Kollegen, ich bin neu hier und wollte Euch mal um Rat bitten. Ich selbst Elektrofachkraft, arbeitend in einem Industrieunternehmen...

  1. #1 paszu92, 09.05.2017
    paszu92

    paszu92 Neues Mitglied

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    Hallo Liebe Kollegen,

    ich bin neu hier und wollte Euch mal um Rat bitten. Ich selbst Elektrofachkraft, arbeitend in einem Industrieunternehmen als Instandhaltungselektroniker, mit un ausreichenden Kenntnissen zur Rechtsgrundlage und Haftbarkeit bei nicht durchführen der Prüfungen nach DIN VDE 0100-600.:thumbsup: Mein "Lebenslauf" deutet ja schon auf meine Frage hin. Wir errichten selbst kleinere Verteilungen oder bauen Steuerungen für Anlagenteile. Bzw erweitern die vorhandenen elektrischen Anlagen. Kleines Beispiel. Heute kam aus der Produktion die Anforderung einen Steckdose zu installieren. Gesagt getan mein Kollege und ich haben die Leitung verlegt, die Steckdose angeschlossen und die Leitung in der Verteilung aufgelegt, zugeschaltet und die Baustelle verlassen. Wir wurden allerdings nicht angewiesen die neue Steckdose nach DIN VDE 0100-600 zu prüfen. Ich Als EFK weis allerdings das, dass zu machen wäre. :whistling: Meine Frage ist nun. Wer ist im Falle eines Sach- oder Personenschadens jetzt verantwortlich? ich als Ersteller und Inbetriebnehmer der Anlage? Mein Meister als Verantwortliche Elektrofachkraft oder vielleicht jemand ganz anderes :confused:?

    Vielen Dank für eure Antworten Liebe Kollegen :hello:
     
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  3. #2 Zosse, 09.05.2017
    Zuletzt bearbeitet: 09.05.2017
    Zosse

    Zosse Administrator (Ex-Schaltmeister)

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    Ich würde sagen klarer Fall du, weil EFK. Deine VEFK wird wahrscheinlich, aber auch eine Schuld erhalten weil er als „Elektrofachkraft, die Fach- und Aufsichtsverantwortung übernimmt und vom Unternehmer dafür beauftragt ist.“

    Andere Frage: Warum prüfst du nicht?
     
  4. #3 Kaffeeruler, 10.05.2017
    Kaffeeruler

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    EFK, dann VEFK und letztlich der Verantwortliche Unternehmer da er selbst wenn er die Aufgaben an die VEFK abgibt nicht völlig aus der "Schusslinie" ist

    Ansonsten gut gefragt: Warum nicht messen ?

    Zumindest ein FI davor?

    Mfg Dierk
     
  5. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    Sicher genau wie bei mir, weil mein Chef keine 1000€ für ein Messgerät ausgeben will.
     
  6. #5 Kaffeeruler, 10.05.2017
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    Das übliche

    Kaufleute und ihre Tabellen für Kalkulierte Risiken :thumbdown:
    Wobei bei den Kosten für ein Messgerät auf 5 Jahre ist das Rechnen + Provision für´s einsparen schon teurer :blink:
    Gerade wenn der blöde Elektriker den kram jedes Jahr wieder beantragt

    Mfg Dierk
     
  7. #6 paszu92, 10.05.2017
    paszu92

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    Das ist eine gute Frage! Es wurde einfach nie gemacht und Nein es mangelt nicht an Geld und was ich leider auch sagen muss wir haben ein solches Prüfgerät sogar im Haus. Habe heute auch mit unserer Fachkraft für Arbeitssicherheit gesprochen und der sagt ich müsse die VEFK daran erinnern dann habe ich nach besten Wissen und Gewissen gehandelt und bin fein raus. Naja ich muss das vermutlich mal in rollen bringen. Ich bedanke mich für eure Infos und wünsche eine schöne Restwoche
     
  8. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    Verstehe ich nun nicht, wenn ein Messgerät da ist, warum hast du es nicht benutzt, dauert keine 5min.
     
  9. #8 Kaffeeruler, 10.05.2017
    Zuletzt bearbeitet: 10.05.2017
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    Ich glaub nicht das es so einfach ist.
    Die Messung gehört normal zu deinem Arbeitsauftrag als EFK ( bezogen auf die Inst der Steckdose ), die VEFK muss dich nur dazu anhalten dies zu machen

    Wenn er die Nutzung net ausdrücklich verbietet sondern es duldet das ihr es nicht nutzt spricht es euch nicht frei

    Das ganze sollte man schriftlich machen evtl sogar über die FASI / SIBE damit es Zeugen gibt.
    Hilft einem zwar net immer dabei etwas zu bekommen aber es gibt dann Protokolle und vermerke darüber wer es bekommen hat.. U.a die GL
    Dann hält man sich den Ar*** frei
    Mails od Papier verschwindet gern
    Mfg Dierk
     
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  10. Zosse

    Zosse Administrator (Ex-Schaltmeister)

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    Du als EFK bist in dem Sinn dafür verantwortlich. Auftrag ist vorhanden von deiner VEFK und deine Ausführung hat Mängel.
     
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