Haftung bei nicht vorhandener Erdung

Diskutiere Haftung bei nicht vorhandener Erdung im Blitzschutz, Erdung, Potentialausgleich Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; Hallo, ich habe es jetzt nur überflogen. Wenn, dass ein Gewerbe ist, ist der Unternehmer (nicht Vermieter) zu regelmäßigen Prüfungen verpflichtet....

  1. #61 Elektro, 23.04.2023
    Elektro

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    Hallo,
    ich habe es jetzt nur überflogen.
    Wenn, dass ein Gewerbe ist, ist der Unternehmer (nicht Vermieter) zu regelmäßigen Prüfungen verpflichtet.
    Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung ...
    Bist du selber der Unternehmer oder ein Angestellter?

    Edit
    Frage deinen Anwalt mal danach.


     
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  3. Melody

    Melody Strippenzieher

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    Danke dir Lasttrennschalter
     
  4. Melody

    Melody Strippenzieher

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    Hallo,
    ich habe es jetzt nur überflogen.
    Wenn, dass ein Gewerbe ist, ist der Unternehmer (nicht Vermieter) zu regelmäßigen Prüfungen verpflichtet.
    Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung ...
    Bist du selber der Unternehmer oder ein Angestellter?


    Guten Morgen,
    Ich bin Selbstständig/ Einzelunternehmer ohne Mitarbeiter (kein Arbeitgeber) und ohne BG-Mitgliedschaft.

    Habe / hatte 2010 einen Gewerberaummietvertrag für eine Boutique (Verkauf von Business- und Freizeitkleidung für Damen) hierzu einen Nähservice angeboten, den ich mit meinen gewerbliche Nähmaschinen durchgeführt habe.
    Wie du aus dem Gerichtsbeschluss entnehmen kannst, vertritt der Richter die Meinung, dass der Vermieter nicht zur regelmäßigen Prüfung verpflichtet ist und zieht hierzu ein Gerichtsbeschluss hinzu der für Wohnungsvermietung gilt.

    Der Vermieter ist Beamter, sein Ehepartner ist offiziell als Verwalter tätig für mind. 2 Immobilien mit jeweils Gewerberaumvermietung im Erdgeschoß und Wohnraumvermietung ab 1. Etage.
    Lieben Gruß
    Melody
     
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