Hauselektrik etwas sonderbar?

Diskutiere Hauselektrik etwas sonderbar? im Allgemeines Forum im Bereich Diverses; Hallo liebe Mitglieder, ich habe ein Problem bei der Anmietung eines Hauses für mich und meine Lebensgefährtin. Beim Renovieren / Tapezieren...

  1. #1 Susel1975, 03.04.2017
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    Hallo liebe Mitglieder,
    ich habe ein Problem bei der Anmietung eines Hauses für mich und meine Lebensgefährtin.

    Beim Renovieren / Tapezieren stellte ich fest, dass in Abzweigdosen stellenweise die gelb-grün kodierte Leitung als Außenleiter benutzt wurde - in Ermangelung einer Mehradrigen (5) Leitung.
    In einer Abzweigdose zur Verteilung auf die Rolladenmotoren sind schwarz, blau und gelb-grün in einer Lüsterklemme zusammen geklemmt, und dann nochmal schwarz und blau in einer anderen.
    An den Leitungsschutzschaltern sind gelb-grüne Brücken zu anderen Schaltern gesetzt (Erweiterung der Installation), manche Schalter sind schon braun-schwarz angeschmort.

    Jetzt kommt ein Elektriker mit dem Beauftragten des Vermieters und soll die 'oberflächlichen Mängel' beseitigen. Also Leitungsschutzschalter austauschen, ggf. Schutzleiter in den Steckdosen anklemmen, 2adrig angeschlossene Steckdosen nullen usw.

    Da das ein Altbau ist und z.B. alle Steckdosen im Haus und alle Lampen an einer Sicherung hängen (bis auf Waschmaschine und Spülmaschine und Herdanschluss - die sind getrennt) ist mir persönlich natürlich an einer Grunderneuerung gelegen. Damit wir auch einen RCD bekommen, den wir noch nicht haben und jeder Raum für sich abgesichert ist.

    Kann ich den Vermieter irgendwie dazu zwingen? Immerhin darf gelb-grün nicht außerhalb seiner Schutzfunktion verwendet werden, dementsprechend ist die E-Installation nicht vorschriftsmäßig. Mir ist natürlich auch klar, dass das viel Dreck bedeutet [​IMG]
     

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  3. #2 Susel1975, 03.04.2017
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    darf ich eigentlich "darauf bestehen", dass z.B. die gelb-grüne Leistung nicht aktiv als Außenleiter genutzt wird? Verboten ist zwar verboten, aber vielleicht sagt das beauftragte Fachunternehmen "naja, is ned richtig aber passieren kann ja nix".

    Zur Historie: Dieses Haus (es ist ein Haus was wir angemietet haben) wurde von einem "angestellten höheren Tier" der Vonovia / ehem. Deutsche Annington an einen alten Studienfreund vermittelt/verkauft. Dieser wollte berufsbedingt dann dort selbst mit seiner Frau einziehen, allerdings klappte das mit dem Job nicht. Somit sitzt der Vermieter in Ostdeutschland (Halle) und wir mitten im Pott :)
    Der Vonovia-Makler schaltet sich nun natürlich bei allen Schäden dazwischen weil er das Objekt ja vermittelt hatte an seinen "Freund" und will nun etliches möglichst günstig beheben. Oder aber gar an den eigentlichen Eigentümern vorbei - hier habt ihr 200 EUR - tausch mal die geschmorten Sicherungen aus und mach hier und da ein bissel und gut is....


    Wie reagiere ich in dem Fall?
     
  4. Zosse

    Zosse Administrator (Ex-Schaltmeister)

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    Wow... was für ein "Elektriker" war das denn? Ohne die Anlage von nahen betrachtet zu haben würde ich auf eine Grundsanierung plädieren.
     
  5. xeno

    xeno Lüsterklemmer

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    Hol dir einen unabhängigen Elektriker, der dir bestätigt, dass die Anlage komplett erneuert werden muss.
     
  6. #5 Strippe-HH, 03.04.2017
    Strippe-HH

    Strippe-HH Freiluftschalter

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    Murks und Pfusch wo man nur hinsieht, da mache man mit dem Tapezieren gar nicht erst weiter.
    Die Anlage gehört komplett erneuert und zwar alles!
    Das man ein Haus überhaupt so vermietet das ist schon eine bodenlose Frechheit.
     
  7. elo22

    elo22 Freiluftschalter

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    siehe auch nebenan


    Lutz
     
  8. G-Tech

    G-Tech Guest

    Hi Susel1975

    Bei uns in der Gegend (Süddeutschland) wird spätestens bei Mieterwechsel bei vielen städtischen Wohnbau-Gesellschaften ein E-Check gemacht. Fällt der negativ auf, darf nicht vermietet werden bis die Anlage in Ordnung gebracht wurde. Ein Kollege von mir arbeitet bei einer Firma, die diese Checks für die Wohnbaugesellschaften durchführt. Prüfungszyklen darf er selber festlegen, je nach dem, welche Werte er bei Messungen erhält. Bei Mieterwechsel wird aber obligatorisch geprüft - weil man ja nie weiss, woran der letzte Mieter "herumgeschraubt" hat.

    Zu deiner Anlage: :eek:

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein gelernter Elektriker - selbst mit 4 ‰ Alkoholwert - so etwas produziert! :93:

    Gruss und Bye

    G-Tech
     
  9. #8 Kaffeeruler, 03.04.2017
    Kaffeeruler

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    Vielleicht war er aber auch zu nüchtern ;)

    Wenn ich teilweise sehe was als neuinst verkauft wird, da wundert mich dies wenig.
    ebenso die Protokolle die wohl mit strg+C und strg+V geschrieben werden..

    Gutachter holen und VM verständigen.
    Besser noch gleich ne andere Whng, es sei denn du liebt Baustellen feeling
    Das kann u.u länger dauern, wer weiß ob die anderen Handwerker besser drauf waren

    Mfg Dierk
     
  10. #9 Susel1975, 07.04.2017
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    Ich hab ihm gezeigt was ich gesehen hatte und er meinte:

    Eine akute Gefahr besteht nicht - OK, sehe ich auch so, bis auf die fehlende Nullung.

    Die Steckdosen mit 2adriger Leitung will er Nullen, darauf ist seiner Aussage nach Bestandsschutz.

    schrögelige Autoamten werden ausgetauscht.

    Die Verkabelung bleibt, insbesondere auch die Weiternutzung der gelb-grünen Leitungen, die Wände werden nicht geöffnet.

    Jetzt meine Frage an euch:

    Bestandsschutz, wo ist das wie geregelt. Ich hatte irgendwo gelesen, dass der nach 40 Jahren erlischt. Wo wäre das nachzulesen?

    Darf der Elektriker jetzt tatsächlich sagen, dass die nicht normgerechte Verkabelung so bleibt?
     
  11. #10 Kaffeeruler, 07.04.2017
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    in der E-Technik gibt es keinen Bestandsschutz, wohl aber ein belassen einer Normgerechten Anlage wenn es keine Pflicht zur Nachrüstung gibt.
    Da die Anlage aber nicht Normgerecht ist greift hier nur: Neu machen bzw auf einen Normgerechten Stand umbauen was wohl unterm strich das selbe sein dürfte

    Das bei den Steckdosen eine Brücke zur Nullung nachgerüstet wird ist auch nicht ganz zulässig da ich dann zunächst einmal den Nachweis erbringen muss das hier jemals eine Klassische nullung war wenn man es genau nimmt.
    Früher gab es auch 2pol Steckdosen, auch Radiosteckdosen genannt ohne PE Kontakt oder auch Schutz durch isolierten Raum (genauen Norm Begriff ist mir entfallen) wo dann kein Schutzleiter vorhanden sein durfte

    Er kann dies tun, aber wenn dann schriftlich und mit Messprotokoll.
    Ich glaube nicht das er dies dann unterschreibt und wenn nur zähneknirschend da er sich auf dünnes Eis begibt in Sachen Haftung
    Aber selbst dann ist die Anlage nicht Normgerecht, zumindest ist aber dokumentiert das du außen vor Bist

    Ich würde die Mängel auflisten, ein Angebot dazu legen und ansonsten nicht dabei gehen

    Mfg Dierk
     
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