Heizraum

Diskutiere Heizraum im Allgemeines Forum im Bereich Diverses; hey, ich möchte in meinem Heizraum eine Lampe anbringen, darf der schalter hierfür im heizraum sein ?

  1. #1 joheck20, 31.12.2020
    joheck20

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    hey, ich möchte in meinem Heizraum eine Lampe anbringen, darf der schalter hierfür im heizraum sein ?
     
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    Hallo joheck20

    Mit den entsprechenden DIN's kann ich hier auf die "Schnelle" nicht dienlich sein. Aber ich habe einige Dinge im Kopf, die relevant sein könnten.
    Zuerst sollte man sich ein paar Gedanken machen, welche Gefahren auftreten können, und wie diesen begegnet werden kann.

    • Ein Lichtschalter sollte prinzipiell gut erreichbar sein. Wenn ich die Heizungstüre öffne und direkt auf der türdrückerseite innen im Raum den Lichtschalter finde, ist dies für mein Verständnis gegeben.
    • Die Ausführung der Lichtinstallation würde ich immer "feuchtraumgerecht" durchführen, auch wenn der Heizraum kein Feuchtraum sein sollte. Grund: Es sind normalerweise für das Heizungssystem Vor- und Rücklaufleitungen vorhanden. Für das Brauchwasser sind ebenfalls Leitungen vorhanden. Stell dir vor, eine Leitung wird undicht, und das Wasser - egal welches - spritzt durch die Gegend!
    • Auch wenn die Abschaltung der Heizungsanlage im Heizungsraum meines Wissens erst bei Heizungsanlagen >50kW gilt, würde ich als Privatmann die Heizungsanlage dennoch mit einem Heizungsnotschalter inkl. Kontrollleuchte ausführen. Ob in diesem Fall das Heizungskellerlicht mit abgeschaltet werden soll, wäre auch noch interessant zu wissen. Es kann Fälle geben (bei Gasaustritt) da wäre eine Komplettabschaltung gut. Es könnte aber auch Fälle geben, da will man vielleicht nur die Heizung abschalten und den Rettungskräften trotzdem Licht bieten.
    In alten Häusern findet man oft das Schild "Kein offenes Feuer". Da denke ich als Elektriker natürlich auch an Funkenbildung. Ob hier eine EX-Bereich-Regelung zutrifft, glaube ich eher nicht. Wenn doch höchstens Zone 2 oder 22. Da bin ich schon zulange von der Schulbank weg...
    Außerdem haben viele Peripheriegeräte im Heizungskeller ja selbst eine IP-Klasse von unter IP44. (Solarregelelektronik/Pumpenstationen/Rücklaufanhebungen).

    Aber ich denke so:

    Wenn ich eine Ergänzung in den Heizungskeller einbaue und mich mit der Installation über den geforderten Vorschriften bewege, kann mir im Fehler- oder Unglücksfall, keiner einen Strick daraus drehen. Ergo bin ich auf der sicheren Seite und der "Schwarze Peter" trifft mich nicht :D

    Zu deiner Frage:

    Ich kenne keine Vorschrift die dagegen spricht, oder die dies fordert. <- ohne Garantie.
    Vielleicht können ein paar sattelfeste "DIN-ler" oder "VDE-ler" hier ganz konkret was dazu sagen!

    Lieben Gruss

    G-Tech
     
  4. #3 Allstromer, 31.12.2020
    Allstromer

    Allstromer Lüsterklemmer

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  5. #4 Strippe-HH, 31.12.2020
    Strippe-HH

    Strippe-HH Freiluftschalter

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    Auch die Leuchte sollte schon eine iP44 sein.
     
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