Im TN-C-S Netz Fundamenterder Ja oder nein?

Diskutiere Im TN-C-S Netz Fundamenterder Ja oder nein? im Blitzschutz, Erdung, Potentialausgleich Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; Das sieht ein Autor des Kabelnetzhandbuchs anders: Ein vermutlich anderer Mitautor meint hingegen: Okay, danke. Die Autoren sollten dringend...

  1. #11 Strippentod, 21.02.2025
    Strippentod

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    Okay, danke. Die Autoren sollten dringend miteinander reden. ^^

    Was sie ja über die HES auch wären, am PE oder PEN des Versorgers.(Betriebserder)
    Oder meinst du lokal geerdet ? (Hauserder)
     
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  3. Dipol

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    2014 hatte ich vor der Ausgabe der 7. Edition des Kabelnetzhandbuchs eine Fehlerliste zusammengestellt. Wegen dem bevorstehenden Redaktionsschluss konnten vom Mitautor Klaus Lohse nur wenige noch berücksichtigt werden. 8 Jahre später war die Fehlermeldung - wie u. a. zu den "älteren" Gebäude und Geräten" - in Vergessenheit geraten und steht in der letzten Ausgabe weiter drin.
    Da der PEN ebenso wie Hauswasserleitungen als notwendiger Gebäudeerder tabu ist, ergibt sich die Antwort eigentlich von selbst.

    In der relativ neuen VDE-Schriftenreihe # 35, heißt es zur Netzebene 4:
    Selbstredend sind alle eingeführten Kabelschirme und nicht nur geerdete in den Schutz-PA einzubeziehen.

    Einer der beiden Autoren hatte sich vor Jahren in einem Praxisproblem einer Fachzeitschrift am m. E. normabweichenden Handout eines KNB orientiert und den PEN im TN-C-System für BK-Anlagen als ausreichend bezeichnet. ;)
     
  4. #13 Strippentod, 21.02.2025
    Strippentod

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    Das heißt, eine Forderung nach "einem geerdeten Potentialausgleich" impliziert automatisch die Forderung nach einem Gebäudeerder, und verbietet die Erdung an dem Betriebserder des VNB (PE,PEN) ?

    Wenn ja, dann hab ich wohl all die Jahre meines Berufslebens was falsch verstanden, und gefühlt 90 % aller Altanlagen (ohne Gebäudeerder) mit geerdeten SPA über den PEN wären somit unzulässig.

    Das müsste ich erstmal verdauen.
     
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  5. #14 Dipol, 21.02.2025
    Zuletzt bearbeitet: 21.02.2025
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    Na wie ein PEN oder auch metallische Hauswasserleitungen trotz Nutzungsverbot als (alleinige) Gebäudeerder in den früher Hauptpotentialausgleich genannten Schutzpotentialausgleich einzubeziehen waren oder noch immer sind, weißt du doch bestimmt.

    Die in der abgelösten DIN VDE 0100-540:2012-06 noch unter Abs. 542.1.2 ohne Ausklammerung für TT enthaltene pauschale Anmerkung "Eine elektrische Anlage benötigt keinen eigenen Erder" ist mir ebenso wie die Publikationen des b.v.s und seines federführenden Herrn Schauer bekannt. Auch hat sich zu mir als Erdungsfan herumgesprochen, dass entgegen dem was z. B. Enno Hering als Fachautor gepredigt hat, für nach DIN VDE 0100-443 und -534 zu erstellenden Überspannungsschutz bei Gebäuden ohne Blitzschutzsystem kein eigener Gebäudeerder gefordert ist.

    Dass bei den gefühlt 90 % der Altanlagen zum Fertigstellungszeitpunkt keine Forderung nach einem Fundamenterder vorgelegen haben soll und auch kein Breitbandkabel- oder Telekom-Anschluss (Fernmeldeleitung) und ebenso keine erdungspflichtige Dachantenne oder eine Blitzschutzanlage vorhanden war, fällt schwer zu glauben.
     
  6. ego

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    Fragt man sich am Ende des Tages, wie die ganzen Leute in den vielen abertausenden Gebäuden ohne eigenen Erder bis dato überlebt haben.
    Und noch viel wichtiger: Wo die ganzen Unfälle sind, welche eine "ordnungsgemäße Erdungsanlage nach DIN 18014" denn verhindert hätte?

    Nicht falsch verstehen, ich habe nichts dagegen,eine Erdungsanlage zu errichten.
    Die Sinnhaftigkeit in einem einfachem Wohnhaus ohne Antennenmast/äußerem Blitzschutz hat sich mir allerdings bis heute nicht ganz erschlossen.

    Von @Dipol (den ich grundsätzlich sehr Schätze!) erwarte ich für diese ketzerische Frage übrigens kein Verständniss:D
     
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  7. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    Das ist ja das eigentliche Problem, man schreibt einen Fundamenterder vor, aber nirgends ist vorgeschrieben, das man beim EFH auch die 2 Anschlüsse für den äußeren Blitzschutz mit vorsieht. 10 Jahre nach Fertigstellung merkt man dann, das das Wertvollste, das man hat direkt unterm Dach schläft und will man dann den Blitzschutz nachrüsten wird es zumindest doppelt bis 3-fach so teuer, weil man beim Bau 100€ gespart hat.
     
  8. Dipol

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    Ich verstehe zwar nicht wie man als Elektrofachkraft nur machen kann, was man schon immer gemacht hat, aber für Missachtungen anerkannter Regeln der Technik gibt es keine Inquisition. ;)

    Auch wo es mir schwerfällt meine Privatmeinung Regelwerken unterzuordnen, ordne ich die auch dann unter, wenn eine gegenteilige Eingabe von mir im Einspruchsverfahren nicht angenommen wurde.
    Die Normengeber trauen Planern und Installateuren so viel eigenen Grips zu, dass sie wissen, was in einigen Jahren noch gebraucht wird. Das gilt auch für nicht behördlich geforderten Blitzschutzsystemen wie vermutlich bei deinem. Noch ist das Führerprinzip nicht wieder eingeführt und eigenes Nachdenken gefordert.

    Meine Änträge im Einspruchsverfahren hatte ich im Forum nebenan schon publiziert und wer die aktuelle DIN 18014 kennt wird einiges wie auch deinen Wunsch in abgeschwächter Formulierung wiederfinden. Leider nicht angenommen wurde, dass für den in Fundamenten bzw. Sohlplatten mit erhöhtem Erdübergangswiderstand geforderten FPAL ein Max.-Abstand nach außen festgelegt wird, was zwei Gremien-Mitarbeiter schon als Fehler zugegeben haben.

    Den größten Mangel sehe ich aber nicht darin oder den fehlerhaften Erdausbreitungswiderständen im Anhang sondern, dass für Altbauten keine den Mehrfacherdern gleichwertige Einzelerder festgelegt wurden. Das obwohl die Neuausgabe nicht mehr nur für Neubauten anwendbar sein will und im Entwurf von VDE-AR-N 4100:2024-10 verbindlich wird.

    Wie schon in den VDEW-RL seit 1966 und den Ausgaben aller DIN 18014 sind auch dort Gebäudeerder unabhängig von der Netzform gefordert und wo er fehlt in den Zeilen 1154 und 1155 dessen Nachrüstung gemäß aktueller DIN 18014 gefordert, was - siehe oben - problematisch ist.

    Siehe auch die Zeilen 2749 bis 2754. Der PEN von VNB ist ausdücklich nicht nur als Erdungsleiter für Blitzschutzanlagen und blitzstrombeaufschlagte Antennenanlagen tabu, sondern entsprechend meiner Normauslegung und entgegen einem KNB-Partnerhandouts auch für BK- und Kommunikations-Netze und auch für Erzeugeranlagen oder Speicher.

    Wem der Klartext nicht gefällt, der hatte Gelegenheit das im Einspruchsverfahren kundzutun.
     
  9. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    Komisch, aber Leitung bis zum Stromkreisverteiler für 63A, die keiner braucht, schreibt man vor, ebenso Überspannungsschutz, min 2 Fi Schutzschalter usw. usw. Und die Gemeinde schreibt dann Satteldach und rote Dachziegel vor und auch wie der Zaun auszusehen hat.
    Aber die 2 oder 4 zusätzlichen Anschlüsse sind unwichtig, an einer Stelle, wo man nie wieder etwas ändern kann.
     
  10. Dipol

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    Damit hast du ja recht und das betrifft auch nicht nur Anschlussfahnen für Blitzschutzsysteme.

    Wo ich involviert bin, werden von vorneweg Anschlussfahnen wo es sinnvoll ist auch in Aufzugsschächten oder Heizräumen berücksichtigt. Dass du mit deiner Forderung bei mir eine offene Tür einrennst, solltest du eigentlich wissen.

    Versuch dich mal in die Haut der NABau-Mitarbeiter zu versetzen, die mit hunderten bei Schauer abgeschriebenen Sätzen bombardiert wurden und in der Einspruchssitzung, zu der ich als Einsprecher eingeladen aber verhindert war, soll es auch recht lautstark zugegangen sein. Bei dem Szenario mit der Flut von Einsprüchen ist es ein bescheidener Fortschritt, dass in 4.2 Planung und Errichtung von Erdungsanlagen und anderer Stelle erwähnt wird, dass Antennen- und Telekommunikations-Anlagen nicht nur über die HES sondern auch über eigene "Anschlusspunkte" geerdet werden können.
     
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