Kabel unter Putz: Wie tief?

Diskutiere Kabel unter Putz: Wie tief? im Grundlagen der Elektroinstallation Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; AW: Kabel unter Putz: Wie tief? Gibts das irgendwo nachzulesen? DIN VDE 0100-701 (VDE 0100-701):2008-10 Errichten von...

  1. #11 KapitaenIglo, 27.05.2010
    KapitaenIglo

    KapitaenIglo Neues Mitglied

    Dabei seit:
    27.05.2010
    Beiträge:
    2
    Zustimmungen:
    0
    AW: Kabel unter Putz: Wie tief?

    DIN VDE 0100-701 (VDE 0100-701):2008-10


    Errichten von Niederspannungsanlagen; Teil 7-701: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art; Räume mit Badewanne oder Dusche

    Die neu herausgegebene Norm – als Ersatz für DIN VDE 0100-701 (VDE 0100-701):2002-02 und DIN VDE 0100-701/A1 (VDE 0100-701/A1):2004-02 – gilt für das Errichten elektrischer Anlagen in Räumen, die dem Baden oder Duschen von Personen dienen und in denen Bade- oder Duscheinrichtungen fest angeordnet sind.

    Die Norm gilt für Räume mit Dusch- oder Badeeinrichtungen die von Wänden, Böden und Decken umschlossen sind und sich im Gebäude befinden. Einrichtungen zum Duschen oder Baden in Caravans oder Duschcontainern zählen hierzu. Duscheinrichtungen die nur in Notfällen benutzt werden, wie z. B. Notduschen in Laboratorien, sind ausgenommen.

    Personen die sich in diesen Räumen zum Duschen oder Baden aufhalten, sind oftmals Barfuss und die Hautoberfläche ist durch das Wasser aufgeweicht und feucht. Dieses führt zu einer Verringerung des elektrischen Widerstandes des menschlichen Körpers und somit ist mit erhöhter Wahrscheinlichkeit mit dem Auftreten eines gefährlichen Körperstroms beim direkten oder indirektem Berühren zu rechnen.

    Gegenüber der Vorausgabe von 2002 wurden zahlreiche Änderungen und Ergänzungen vorgenommen, von denen die wesentlichen nachstehend angesprochen werden.

    Einteilung der Bereiche

    Die Bereiche in Bade- und Duschräumen können durch Decken, Wände, Fußböden, fest angebrachte Abtrennungen, Fenster, Türen und ähnliches begrenzt werden. Grundsätzlich enden sie wie bisher in einer Höhe von 2,25 m über dem fertigen Fußboden (OKFFB). Neu aufgenommen wurde die Definition von fest angebrachten Abtrennungen, diese lassen sich nur durch bauliche Maßnahmen entfernen, hierunter fallen z. B. im Mauerwerk verankerte Abtrennungen oder Abmauerungen.

    Der Bereich 0 entspricht wie bisher dem Inneren der Bade- und Duschwanne. Wenn keine Wanne vorhanden ist, wie z. B. in Gemeinschaftsduschen, entfällt der Bereich 0.


    Der Bereich 1 schließt sich an den Bereich 0 an und wird nach unten begrenzt:
    • durch den fertigen Fußboden
    und nach oben:
    • durch die waagerechte Fläche in 2,25 m Höhe oder
    • dem höchsten über 2,25 m fest angebrachten Wasserauslass oder Brausekopf.
    Damit wird neuerdings der Bereich 1 in der Höhe ggf. durch den unter der Decke montierten Brausekopf begrenzt. Der Bereich unterhalb von Bade- oder Duschwannen wird dem Bereich 1 zugerechnet. Zu den Seiten wird wie bisher der Bereich 1 abgegrenzt: durch die senkrechte Fläche an
    durch die senkrechte Fläche an
    bei Duschen ohne Wanne in einem aufgehängten Duschkopfes. Der Bereich 2 schließt sich an den Bereich 1 an und endet ebenfalls in 2,25 m Höhe oder je nachdem was höher ist, am höchsten Punkt des fest angebrachten Wasserauslasses oder Brausekopfs. Der Bereich 2 wird durch die senkrechte Fläche in einem Abstand von 0,6 m zum Bereich 1 begrenzt. Bei Duschen ohne Wanne entfällt der Bereich 2, er wird durch den auf 1,2 m erweiterten Bereich 1 eingeschlossen.

    Schutz gegen elektrischen Schlag

    In den Bereichen 0, 1 und 2 ist unabhängig von der Nennspannung, also auch in Stromkreisen mit SELV bzw. PELV, grundsätzlich ein Basisschutz (Schutz gegen direktes Berühren) erforderlich.

    Im Bereich 0 ist für elektrische Betriebsmittel mindestens die Schutzart IP X7 (Schutz bei zeitweiligem Untertauchen) anzuwenden. In den Bereichen 1 und 2 ist mindestens die Schutzart IP X4 (Spritzwasser) erforderlich. Werden die Betriebsmittel direkt angestrahlt, z. B. innerhalb von Duschkabinen oder zu Reinigungszwecken, ist eine entsprechend höhere Schutzart notwendig (mindestens Schutzart IP X5).

    Zusätzlicher Schutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs)


    In Räumen mit Badewanne oder Dusche wird als Schutz gegen elektrischen Schlag grundsätzlich für alle Stromkreise eine oder mehrere Fehlerstrom-Schutzeinrichtung mit einem Bemessungsdifferenzstrom IΔN ≤ 30 mA gefordert. Ausnahmen bestehen nur für Stromkreise die mit
    • Schutzkleinspannung (SELV, PELV) oder
    • Schutztrennung für ein einzelnes Verbrauchsmittel oder einzelne Steckdose (Rasiersteckdose) betrieben werden sowie
    • für Stromkreise, die der Versorgung von fest angeschlossenen Wassererwärmern dienen.
    Zusätzlicher Schutzpotentialausgleich

    Es wurden generell die neuen Begriffe aus DIN VDE 0100-410 und DIN VDE 0100-540 übernommen, so dass der frühere Begriff Potentialausgleich durch den Begriff Schutzpotentialausgleich abgelöst wurde.

    Der zusätzliche Schutzpotentialausgleich wird künftig nicht mehr gefordert, wenn der Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene (früher: Hauptpotentialausgleich) für das gesamte Gebäude vorhanden und wirksam ist. Bei bestehenden elektrischen Anlagen ist die niederohmige Verbindung zur Haupterdungsschiene und zum Hauptschutzleiter messtechnisch nachzuweisen. Bei älteren Gebäuden, wo der Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene nicht vorhanden ist, sollte dieser nachgerüstet werden.

    Alternativ besteht weiterhin die Möglichkeit, bei nicht vorhandenen Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene oder nicht durchgängigen leitfähigen Verbindungen, alle fremden leitfähigen Teile, die in Räume mit Badewanne oder Dusche eingeführt werden, wie metallische Wasser- und Abwasserleitungen, Heizungs- und Klimasysteme und Gasleitungen, in den zusätzlichen Schutzpotentialausgleich einzubeziehen und mit einem Leiter mit einem Mindestquerschnitt von 2,5 mm² bei geschützter oder 4 mm² bei ungeschützter Verlegung, untereinander und mit dem Schutzleiter im Installationsverteiler oder der Haupterdungsschiene zu verbinden.

    Nicht mehr erforderlich ist seit 2002 die Einbeziehung von metallenen Bade- und Duschwannen. Neu formuliert wurde die Einbeziehung von kunststoffummantelten Metallrohren, diese müssen nicht einbezogen werden, wenn sie nicht berührt werden können und nicht mit leitfähigen, berührbaren Teilen verbunden sind, welche selbst in den zusätzlichen Schutzpotentialausgleich einbezogen werden müssen.

    Kabel- und Leitungsanlagen

    Alle Kabel und Leitungen im Bereich von Räumen mit Badewanne oder Dusche müssen einen Schutzleiter enthalten, diese Forderung wurde aus der DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410) übernommen. Die Leitungsführung im Bereich 1 sollte Vorzugsweise senkrecht auf der Rückseite der Wand erfolgen. Bei der Verlegung im Raum mit Badewanne oder Dusche ist bei Verbrauchsmitteln oberhalb der Wanne die Leitungsführung senkrecht nach oben und unterhalb der Wanne senkrecht nach unten zu wählen.

    Alle anderen Kabel und Leitungen sind mindestens 6 cm tief zu verlegen. Wenn diese Forderung nicht erfüllt werden kann, werden für „raumfremde Kabel- und Leitungsanlagen“ jetzt neue Alternativen, wie z. B. zusätzlicher Schutz der Stromkreise durch Fehlerstromschutzeinrichtungen oder mechanische Schutzmaßnahmen gegen Anbohren, zugelassen.

    In diesen Räumen dürfen Stegleitungen (NYIF), unabhängig von der Bereichseinteilung, in einer Verlegetiefe von bis zu 6 cm nicht mehr verwendet werden.

    Installationsgeräte

    Im Bereich 0 dürfen keine Schalt-, Steuer- oder Installationsgeräte angeordnet werden. In dem Bereich 1 sind Abzweig- und Anschlussdosen nur für die dort zulässigen Verbrauchsmittel zulässig. Installationsgeräte neuerdings einschließlich Steckdosen mit einer Kleinspannung von ≤ 25 V AC bzw. ≤ 60 V DC in SELV- und PELV-Stromkreisen sind ebenfalls zulässig.


    Im Bereich 2 dürfen
    • Installationsgeräte, ausgenommen Steckdosen,
    • Installationsgeräte von Kleinspannungsstromkreisen mit SELV oder PELV,
    • Installationsgeräte für die Signal- und Kommunikationstechnik wenn diese durch Kleinspannungsstromkreise mit SELV oder PELV versorgt werden, bfe-TIB GmbH Oldenburg
    • Rasiersteckdosen-Einheiten (mit Trenntransformator)
    montiert werden.

    Verbrauchsmittel


    Im Bereich 0 dürfen nur solche Verbrauchsmittel errichtet und betrieben werden,
    • die vom Hersteller ausdrücklich dafür zugelassen sind,
    • die fest montiert und angeschlossen sind und
    • mit einer Kleinspannung mittels SELV von ≤ 12 V AC oder ≤ 30 V DC versorgt werden.
    Im Bereich 1 sind neben den dort bisher bereits zugelassenen, fest angeschlossenen Wassererwärmern jetzt zusätzlich folgende Verbrauchsmittel ausdrücklich zugelassen:
    • Whirlpooleinrichtungen,
    • Duschpumpen,
    • Verbrauchsmittel, wie z. B. Leuchten, die aus Kleinspannungsstromkreisen mit SELV oder PELV mit Nennspannungen  25 V AC bzw. 60 V DC versorgt werden. Die Stromquelle muss aufjeden Fall außerhalb der Bereiche 0 und 1 installiert werden;
    • Lüftungseinrichtungen und
    • Handtuchtrockner.
    Für den Bereich 2 gibt es keine Einschränkungen für die Montage von Verbrauchsmitteln.

    Fußboden-Flächenheizungen


    Für Fußboden-Flächenheizungen dürfen nur Heizleitungen und Flächenheizelemente mit
    • einem metallenen Mantel oder
    • einer metallenen Umhüllung oder
    • Abdeckung durch feinmaschiges Metallgitter
    angewendet werden. Die metallenen Teile, mit Ausnahme solcher Systeme die mit Schutzkleinspannung SELV betrieben werden, sind mit dem Schutzleiter zu verbinden. Die vorgenannten Fußbodenheizungen müssen über einen Stromkreis mit einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung mit einem Bemessungsdifferenzstrom von 30 mA versorgt werden. Genauere Einzelheiten können der DIN VDE 0100-753 (VDE 0100- 753) für Fußboden- und Decken-Flächenheizungen entnommen werden.

    Ist doch Kinderkram ;)
    Hoffe geholfen zu haben.
     
  2. Anzeige

    Schau mal hier: Kabel unter Putz: Wie tief?. Dort wird jeder fündig!
    Registrieren bzw. einloggen, um diese und auch andere Anzeigen zu deaktivieren
  3. #12 Jörg67, 27.05.2010
    Jörg67

    Jörg67 Freiluftschalter

    Dabei seit:
    04.09.2009
    Beiträge:
    3.025
    Zustimmungen:
    7
    AW: Kabel unter Putz: Wie tief?

    Ich meinte eigentlich ob man den vorliegenden Fall nachlesen kann, aber vielen Dank für's Einstellen!

    Da steht ja tatsächlich was.. nicht 4 sondern 6cm.

    Da wird zwar manch einer immer noch treffen, aber in der Tat gibt's doch eine Vorgabe.
     
  4. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

    Dabei seit:
    30.04.2009
    Beiträge:
    21.196
    Zustimmungen:
    817
    AW: Kabel unter Putz: Wie tief?

    Gilt aber nur in Zone 1, wenn ich richtig gelesen habe.
     
  5. #14 Jörg67, 27.05.2010
    Jörg67

    Jörg67 Freiluftschalter

    Dabei seit:
    04.09.2009
    Beiträge:
    3.025
    Zustimmungen:
    7
    AW: Kabel unter Putz: Wie tief?

    Hab ich anders verstanden und zwar

    alles außer Zone 1 6cm tief und

    Zone 1 wenn möglich auf der Rückseite der Wand.

    Und wenn nicht möglich.. dann wohl auch 6, aber das muß man sich mal wieder zurechtkombinieren.
     
  6. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

    Dabei seit:
    30.04.2009
    Beiträge:
    21.196
    Zustimmungen:
    817
    AW: Kabel unter Putz: Wie tief?

    Na dann werden wohl demnächst alle Häuser einfallen, wenn du alle Leitungen 6cm tief legen willst. Mit einer normalen Schlitzfräse geht das auch gar nicht.
     
  7. #16 Jörg67, 27.05.2010
    Jörg67

    Jörg67 Freiluftschalter

    Dabei seit:
    04.09.2009
    Beiträge:
    3.025
    Zustimmungen:
    7
    AW: Kabel unter Putz: Wie tief?

    Das ich das will möchte ich hiermit weit von mir weisen :p

    Ich sag ja es ist praxisfremd. Selbst wenn der Eli das jetzt macht, hoffentlich weiß Vattern daß er im Bad nur 5cm tief bohren darf.

    Aber die Ausgangsfrage war ja ob es irgendwo steht.. und siehe da.
    Dann kann es ja sein daß man den Eli in zitiertem Fall deswegen lang gemacht hat.
     
  8. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

    Dabei seit:
    30.04.2009
    Beiträge:
    21.196
    Zustimmungen:
    817
    AW: Kabel unter Putz: Wie tief?

    Scheiß Beamtendeutsch. Wenn ich mir den Satz aber zerpflücke, kann ich Stegleitung bei mehr als 6cm Tiefe verwenden und bis zu 6cm demnach auch andere Leitungen z.B. NYM. Und bis zu ist evtl. auch 1 oder 2 cm.
     
  9. #18 Jörg67, 27.05.2010
    Jörg67

    Jörg67 Freiluftschalter

    Dabei seit:
    04.09.2009
    Beiträge:
    3.025
    Zustimmungen:
    7
    AW: Kabel unter Putz: Wie tief?

    Jain :rolleyes:

    Mich macht das auch wahnsinnig, glaub mal...

    Alles außer Stegleitung darfst Du auch untiefer 6cm verlegen wenn ein FI davor ist. Oder ein Anbohrschutz. Also zieh das NYM durch ein 1/2" Wasserrohr und schmier Putz drüber :D


    Die Stegleitung muß 6cm tief, womit sie ihres Sinnes beraubt ist.
    Naja, ich mag das Zeug eh nicht so.
     
  10. #19 KapitaenIglo, 28.05.2010
    KapitaenIglo

    KapitaenIglo Neues Mitglied

    Dabei seit:
    27.05.2010
    Beiträge:
    2
    Zustimmungen:
    0
    AW: Kabel unter Putz: Wie tief?

    Ich Persönlich habe gerade Probleme mit diesem Abschnitt hier:
    ----------------------------------------------------------
    Im Bereich 2 dürfen
    • Installationsgeräte, ausgenommen Steckdosen,
    • Installationsgeräte von Kleinspannungsstromkreisen mit SELV oder PELV,
    • Installationsgeräte für die Signal- und Kommunikationstechnik wenn diese durch Kleinspannungsstromkreise mit SELV oder PELV versorgt werden, bfe-TIB GmbH Oldenburg
    • Rasiersteckdosen-Einheiten (mit Trenntransformator)
    montiert werden.
    ...........
    ...........
    Für den Bereich 2 gibt es keine Einschränkungen für die Montage von Verbrauchsmitteln.
    ------------------------------------------------------------
    das macht mir momentan wirklich Kopfschmerzen.
     
  11. #20 Jörg67, 28.05.2010
    Jörg67

    Jörg67 Freiluftschalter

    Dabei seit:
    04.09.2009
    Beiträge:
    3.025
    Zustimmungen:
    7
    AW: Kabel unter Putz: Wie tief?

    Ich würde da allenfalls fest montierte Geräte anbringen, die man nicht in die Hand nehmen kann. Aber das scheint nicht weiter definiert zu sein.

    Da gab es mal so lustige Fallbeispiele wie den fest angeschlossenen Fön, dessen Kabel dann möglichst kurz sein müsse und ähnlichen Mumpitz.
     
Thema:

Kabel unter Putz: Wie tief?

Die Seite wird geladen...

Kabel unter Putz: Wie tief? - Ähnliche Themen

  1. Verkabelung im Unterverteiler

    Verkabelung im Unterverteiler: Hallo zusammen Mit meinem ersten Beitrag in diesem Forum, möchte ich euch mein Vorhaben schildern: In meinem Ferienhaus gibt einen...
  2. Kabelplatz in Unterputzdose ausreichend?

    Kabelplatz in Unterputzdose ausreichend?: Guten Tag, ich bin dabei die Steckdosen und Lichtschalter in unsere Einliegerwohnung zu erneuern, damit alles einheitlich wirkt (vorher ein Mix...
  3. Kabel unter der Duschwanne verlegen

    Kabel unter der Duschwanne verlegen: Hallo, in einem Bad sollen Kabel unterhalb der Duschwanne verlegt werden. Diese steht auf Standfüßen ohne Estrich. Es sind Kabel für benachbarte...
  4. Erdkabel unter Erde teilen und schaltbar machen?

    Erdkabel unter Erde teilen und schaltbar machen?: Hallo zusammen, ich bin neu hier und kenne mich der Thematik nicht so gut aus. Ich habe folgendes Problem: In unserem Garten liegt ein Erdkabel,...
  5. Verlegung von Kabeln unter Holzbalkendecke

    Verlegung von Kabeln unter Holzbalkendecke: Hallo miteinander, ist es erlaubt normale NYM-J Kabel mittels Kabelklemmen unter der Dampfbremse einer Holzbalkendecke zu verlegen. Genauer...