Muss ein "Selbstbauverlängerungskabel" geprüft werden?

Diskutiere Muss ein "Selbstbauverlängerungskabel" geprüft werden? im DIN / VDE Richtlinien Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; AW: Muss ein "Selbstbauverlängerungskabel" geprüft werden? Und das Prüfprotokol und die Plakette wären dann auch firmenextern gültig?

  1. zxr

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    AW: Muss ein "Selbstbauverlängerungskabel" geprüft werden?

    Und das Prüfprotokol und die Plakette wären dann auch firmenextern gültig?
     
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  3. #12 Hektik-Elektrik, 18.08.2009
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    Hektik-Elektrik Lüsterklemmer

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    AW: Muss ein "Selbstbauverlängerungskabel" geprüft werden?

    So ein Protokoll ist nicht nur hilfreich sonder PFLICHT !!!

    MfG
     
  4. #13 Elektro, 18.08.2009
    Zuletzt bearbeitet: 18.08.2009
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  5. #14 Kaffeeruler, 18.08.2009
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    AW: Muss ein "Selbstbauverlängerungskabel" geprüft werden?

    Das alles braucht es nicht, dann würde ich ja auch als Hersteller gelten in meiner Werkstatt wenn ich mal wieder ne Kabeltrommel neu wickle oder eine Verlängerung rep oder mal am einen Gerät das Kabel tausche. Bin ich aber nicht weil die Geräte innerhalb der Fa verbleiben. Anders wenn ich z.B Sonderanfertigungen für Anlagen mache die für Kunden sind. Da muss ich alle erdenklichen nachweise dann mit senden ( zum Glück musste ich mir das nur 1x antun )


    Er ist der Entverbraucher und kein Hersteller für 3te. Solange er sie nicht Herstellt und Verkauft/ verschenkt sondern nur zu seinem eigen nutzen benötigt gibt es da kein Problem.


    Auch denke ich das wenn er nen Stecker/Kupplung die ja eine Kennzeichnung haben mit einem Stück Kabel verbindet nicht gleich eine Sonderanfertigung hat.


    Mfg Dierk
     
  6. #15 Elektro, 18.08.2009
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    AW: Muss ein "Selbstbauverlängerungskabel" geprüft werden?

    Hallo Dierk,
    hast den Link gelesen. Da steht es anders.
     
  7. #16 Kaffeeruler, 18.08.2009
    Zuletzt bearbeitet: 18.08.2009
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    AW: Muss ein "Selbstbauverlängerungskabel" geprüft werden?

    Will er das ?? Nein so wie ich es gelesen habe

    Beides macht er wenn er die Leitung nach VDE prüft und für den bestimmten einsatz die Komponenten aus wählt

    Ich kenne den Artikel sehr gut und ich habe mich auch lange damit beschäftigt aufgrund meiner Stellung da wir ja Tag für Tag Verlängerungen usw Bauen für den eigen bedarf. Auch rückfragen an z.B unseren Beauftragten für Sicherheit, Techniker, Berufsgenossenschaft ergaben nichts anderes. Solange wir diese nicht Verkaufen an 3te, die Messungen machen und damit die VDE einhalten und nur Materialien verwenden die dafür vorgesehen sind und VDE / CE haben gibt es da keine Probleme.

    Ein Typenschild im weitesten sinne haben wir ja automatisch in dem ich das Protokoll mache.
    -Dort vergebe ich für diese Verlängerung eine Inventar Nr die ebenfalls auf der Verlängerung auftaucht z.B V-100
    - Prüfstempel und Prüfprokoll in dem der Hersteller, InventarNr, Typ vermerkt sind.
    Z.B Fa.xyz Schuko Verlängerung 16A/ H07RN-f 3x2,5mm² 25m (ABL/LAPP) Nr. V-100
    Name des Prüfers, Datum Prüfung/ Nächste Prüfung, FA, Messdaten, Unterschrift

    Bevor jemand mosert wg dem Protokoll
    Mal eine gegenfrage, wann hast du das letzte mal für deine Verlängerung ein Typenschild gemacht und eine Kennzeichnung ? oder wann für die letzte Installation. Machen wir nicht jeden Tag eine Einzelanfertigung bei unserem Kunden vor Ort ?? Wenn wir bei Kunde xyz. an seiner Lampe ein neues Kabel anklemmen welches nicht vom Hersteller ist, was haben wir dan gemacht ??
    Die von uns verwendete Leitung hast du natürlich selbst angefertigt und die Lampe hat ja ein CE zeichen gehabt mit der alten Leitung. Bist du nun ein Hersteller geworden ?

    Ich glaube bei diesem Thema könnten wir so manchen Abend füllen bei einer Tasse Bier.

    Mfg Dierk
     
  8. Zosse

    Zosse Administrator (Ex-Schaltmeister)
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    AW: Muss ein "Selbstbauverlängerungskabel" geprüft werden?

    Hmm... ist alles schön zu lesen...

    Vorschriften und deutsche Gründlichkeit, die dann daraus resultiert...
     
  9. #18 kabelmafia, 19.08.2009
    kabelmafia

    kabelmafia Lüsterklemmer

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    AW: Muss ein "Selbstbauverlängerungskabel" geprüft werden?

    Moin,

    Das kommt jetzt ganz daruf an!
    Bewickelst du die Kabeltrommel mit einer gleichwertigen Leitung, ist alles in Ordnung. Nimmst du einen anderen Leitungstypen, dann ist das eine wesentliche Änderung, ergo bist du Hersteller.

    Selbst wenn die Geräte nach wesentlicher Änderung in er Firma verbleiben ist es innerhalb der Firma in Verkehr gebracht.

    Ein sehr bekanntes Ing-Büro für Sonderbauten hat neulich eine Ausschreibung gemacht u.A. für die Verkabelung für die Baucontainer einer neuen Baustelle. Explizit wurde dort auch die CE_Konformitätserklärung für die Verbindungskabel der Container gefordert (32-A-Verlängerung, ca 1 m lang).

    Das Anbringen eines Typenschildes kann sich bei einer einfachen Verlängerung gernau auf eine Seriennummer (Inventarnummer, Prüfprotokollnummer) o.Ä. beschränken.

    Im Grunde schon. Doch eigentlich -wie im Artikel beschrieben- wäre sogar eine Risikoanalyse erforderlich. Ganz unter den Tisch fallen lassen kann man diesen Punkt auch nicht - trotzdem er selbstverständlich nach dem GMV scheint.

    Das ist in der Tat etwas unpräzise formuliert. Es müsste richtig heißen:
    "Das CE Kennzeichen ist der "Freifahrtschein" um das Produkt in Verkehr bringen zu können."

    Gerne. PN mir doch mal eine Telefonnummer von dir.
     
  10. #19 Kaffeeruler, 19.08.2009
    Kaffeeruler

    Kaffeeruler Administrator
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    AW: Muss ein "Selbstbauverlängerungskabel" geprüft werden?

    Klingt verlockend, bin etwas angeschlagen in der Stimme also werden wir unser Date bis nächste Woche schieben müssen...
    Aber ich werde darauf zurück kommen, freue mich schon :)

    Mfg Dierk
     
  11. #20 Elektro, 19.08.2009
    Elektro

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    AW: Muss ein "Selbstbauverlängerungskabel" geprüft werden?

    Hallo ihr 2,
    bitte das Ergebnis auch hier einstellen.
    Wir wollen ja alle Bescheid wissen.
     
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Muss ein "Selbstbauverlängerungskabel" geprüft werden?

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