Muss Kabel- und Antennenverteilung gemeinsam verlegt werden (Wettbewerbsrecht)?

Diskutiere Muss Kabel- und Antennenverteilung gemeinsam verlegt werden (Wettbewerbsrecht)? im Antennentechnik Forum im Bereich GEBÄUDE- UND HAUSTECHNIK; Aus meiner Sicht muss nur das bezahlt werden was bestellt und beauftragt wurde.

  1. Zosse

    Zosse Administrator (Ex-Schaltmeister)
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    Aus meiner Sicht muss nur das bezahlt werden was bestellt und beauftragt wurde.
     
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  3. #12 Hotliner, 17.12.2016
    Hotliner

    Hotliner Hülsenpresser

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    Und vermutlich sind die Kabel "eingemauert", man kann sie dadurch nicht mehr ausziehen, aber der Eli möchte diese ganz "moderat" mitverrechnen.
     
  4. #13 Dipol, 23.12.2016
    Zuletzt bearbeitet: 23.12.2016
    Dipol

    Dipol Spannungstauglich

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    Eine Norm oder gar ein Gesetz, welches die Verlegung von zwei Verteilnetzen vorschreibt, gibt es nicht und ein zweites Overlay-Netz ist auch nur in einem Ausnahmefall sachlich erforderlich. Wer eine so unsinnige Behauptung aufstellt, gehört vermutlich nicht zu den Ausnahme-Elektrikern, die vertragstreu ein VDE-Auswahlabo vorweisen können und die Normenreihe der DIN 18015 kennen.

    Wenn nichts anderes vertraglich vereinbart wurde, ist die DIN 18015 nach meiner Rechtsansicht auch ohne VOB einzuhalten. Danach sind alle Kommunikationsleitungen austauschbar in zugfähigen Leerrohren zu verlegen und zwischen DG und UG als Vorsorgemaßnahme zwei Leerrohre aber keine Leitungen. Zudem ist nach dieser Norm auch wohnungsintern ein Sternverteilsystem gefordert, welches sowohl für den Sat.-Empfang als auch BK-Anschluss Stand der Technik ist.

    Mit zeitgemäßen dämpfungsarmen Sternleitungen mit Schirmdämpfung und Kopplungswiderstand nach Class A+ hat man freie Wahl zwischen Kabelanschluss und Satellitenempfang. Ein zweites Overlay-Netz wäre lediglich bei Vollband-Parallelbetrieb von Sat.-ZF und Kabelanschluss wegen der künftigen BK-Bandbreitenerweiterung auf 1.006 MHz und höher erforderlich und müsste selbstverständlich vertraglich beauftragt sein.

    Falls die Antennenkabel ohne Bedenkenanmeldung eingeputzt wurden, hat diese Koryphäe eines nicht existenten Wettbewerbsrechts auch ohne VOB als Vertragsgrundlage m. E. ein noch größeres Problem, als die eigenmächtige Ausführung einer Zweitverteilung.
     
  5. #14 Micha94, 07.01.2017
    Micha94

    Micha94 Spannungsgeprüft

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    Ganz ehrlich... Ich hätte mich geweigert Kabelfernsehen zu installieren! Warum? Weil es auf lange Sicht einfach teurer und zudem unflexibel ist. Bei Kabel-TV kostet alleine die Nutzung von TV 20€ im Monat. Satellitenfernsehen ist absolut kostenlos, es gibt mehr Sender und man ist flexibler. Internet über Kabel? Lieber Finger weg. Solange es läuft, läuft es. Gibt es Probleme, wirst du nie wieder glücklich damit.
    Jetzt kann man die 20€ monatlich mal mit einmaliger Montage einer Satellitenanlage gegen rechnen.
    Manchmal muss man den Kunden eben zu seinem Glück zwingen.
     
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