Prüffristen Landwirtschaftliche Betriebe

Diskutiere Prüffristen Landwirtschaftliche Betriebe im DIN / VDE Richtlinien Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; AW: Prüffristen Landwirtschaftliche Betriebe PS. Bei meinem Auto würde ich mir das auch wünschen, das ich selbst die Frist der Hauptuntersuchung...

  1. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    AW: Prüffristen Landwirtschaftliche Betriebe

    PS. Bei meinem Auto würde ich mir das auch wünschen, das ich selbst die Frist der Hauptuntersuchung festlege. Da das ja von mir ständig beaufsichtigt ist, wären 15Jahre wohl angemessen.:D und prüfen darf dann eine unterwiesene Person.
     
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  3. gert

    gert Freiluftschalter

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    AW: Prüffristen Landwirtschaftliche Betriebe

    Nach BGV A3 gibt es keine festgelegten Prüffristen, weder für ortsfeste, noch für ortsveränderliche Betriebsmittel.

    Der Betreiber muß die Fristen so festlegen, daß Mängel rechtzeitig erkannt werden.
    Das ist ganz klar eine Verantwortung für den GF, aber wenn der seine Leute instruiert, jedes beschädigte Gerät sofort zur Reparatur zu geben,
    gibt es keine schadhaften Geräte mehr in diesem Betrieb. Dann kann er die Prüffrist (übertrieben) gegen unendlich setzen.

    Es gibt aber auch Betriebe, wo das sch..ssegal ist, da werden auch mal Leitungsabroller mit Lüsterklemmen geflickt.

    Und zwischen diesen beiden Extremen liegt der Sinn der Prüfungen und eben auch der Spielraum.
    Den Betrieb und die Geräte kennst Du. Dann schreib doch 2 DIN A4 Seiten, weshalb der Betrieb wann die Prüfungen haben muss.

    Und wo bitte sind die "Prüffristen für Anlagen besonderer Art" festgeschrieben? Möglicherweise schreibt das die Versicherung vor?

    Gruß Gert
     
  4. #13 rothmans, 10.10.2013
    rothmans

    rothmans Schlitzeklopfer

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    AW: Prüffristen Landwirtschaftliche Betriebe

    Fristen gelten sowieso, Empfehlungen kann ich also nur abgeben, wenn mir die Prüflinge so erscheinen, dass sie die normgültige Frist nicht mehr durchstehen, aber das ist eigentlich Offtopic.
    Womit ich wiederum am Anfang der Fragestellung wäre, da es mir so scheint, als ob niemand meine Frage beantworten kann werde ich wohl in den Sauren Apfel beissen müssen und mir die entsprechende Norm für ca. 50 € vom VDE Verlag zukommen lassen. Dies wird wohl nicht mehr vor Montag passieren.
     
  5. #14 rothmans, 10.10.2013
    rothmans

    rothmans Schlitzeklopfer

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    AW: Prüffristen Landwirtschaftliche Betriebe

    @ gert

    wie anfangs beschrieben sind die Fristen in 0100 Teil 700 festgelegt.
     
  6. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    AW: Prüffristen Landwirtschaftliche Betriebe

    Wie ich schon sagte Blabla oder heiße Luft.
    Zu DDR Zeiten war die Prüffrist 6 Monate aus und fertig egal wo das Gerät stand. Und wenn der Mann der Technischen Überwachung durch deinen Laden ging und ein Gerät ohne gültige Plombe gefunden hat, hast du als Verantwortlicher 50 Mark bezahlt und er hat den Seitenschneider aus der Tasche geholt und den Stecker des Gerätes abgeschnitten. Und das durfte der Mann auch, weil die TÜ eine Behörde mit entsprechenden Befugnissen war.
    Anders herum konnte dich aber auch niemand dafür Verantwortlich machen, wenn du deine Geräte geprüft hast und trotzdem 1Monat später damit ein Unfall passiert ist.
     
  7. #16 rothmans, 10.10.2013
    rothmans

    rothmans Schlitzeklopfer

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    AW: Prüffristen Landwirtschaftliche Betriebe

    1. Die DDR war vor 23 Jahren
    2. Die Prüffristen sind in der Norm verankert

    edit: Man kann dich auch heute nicht verantwortlich machen, wenn die Werte am Tag der Prüfung i.O. sind.
     
  8. gert

    gert Freiluftschalter

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    AW: Prüffristen Landwirtschaftliche Betriebe

    Welche Fristen, bitte?

    Eine "Empfehlung" sollte sich nicht auf das ein oder andere Betriebsmittel im Detail erschöpfen, sondern eine "Empfehlung" für den ganzen Betrieb sein, z.B. " die Geräte in eurer Verwaltung sind tiptop, aber ... Oder: bei der letzten Prüfung mussten wir mehr als 2% der Geräte beanstanden, davon waren allein 112 Geräte in der Schlosserei....

    die Norm hilft da nicht unbedingt weiter...


    Gruß Gert
     
  9. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    AW: Prüffristen Landwirtschaftliche Betriebe

    Ist doch schon alles gesagt, die Prüffrist ist max. 2 Jahre. steht aber glaub ich nicht in der VDE sondern in der BGV
    Du musst aber als Betreiber selber ein Intervall festlegen je nach Gefährdung.
    Mein Chef hat z.B. festgelegt:
    Produktion 6 Monate, Verwaltung 2 Jahre. Wenn du z.B. auf dem Bauernhof Geräte hast, die ständig in der Gülle liegen oder wo auch mal eine Kuh drüber läuft, können auch 6 Monate zu lang sein.
     
  10. #19 gert, 10.10.2013
    Zuletzt bearbeitet: 10.10.2013
    gert

    gert Freiluftschalter

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    AW: Prüffristen Landwirtschaftliche Betriebe

    Keine Ahnung! Aber ich brauche 2 DIN A4- Seiten.


    Gruß Gert
     
  11. #20 rothmans, 10.10.2013
    rothmans

    rothmans Schlitzeklopfer

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    AW: Prüffristen Landwirtschaftliche Betriebe

    Fristen sind z.B. im E-Check Handbuch von ABB und auch im Merkbuch Prüfungen von Gossen-Metrawatt in der aktualisierten Fassung beschrieben in Anlehnung an die BGV, die ihrerseits die Anforderungen der DIN übernimmt, die auch jedes Gericht als Grundlage für Urteile annimmt, falls etwas passiert. Da dieser Topic mir nicht weiterhilft kann er meinetwegen von einem Mod geschlossen werden, danke für eure Bemühungen.
     
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