Sicherungskasten im Altbau

Diskutiere Sicherungskasten im Altbau im Grundlagen der Elektroinstallation Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; Muss man sich als Mieter da Sorgen machen ?

  1. #1 Timo1983, 26.02.2026
    Timo1983

    Timo1983 Strippenzieher

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    Muss man sich als Mieter da Sorgen machen ?
     

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  3. Elektech

    Elektech Strippenzieher

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    war vermutlich zum Zeitpunkt der Errichtung Stand der Technik also zulässig.
    Allerdings würde ich den FI gegen einen 40/0,03 austauschen wegen Personenschutz
     
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  4. Darkness

    Darkness Lüsterklemmer

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    Sieht auf den ersten Blick gut aus.

    Als Mieter sollte dir aber klar sein, dass die Anlage dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Installation entspricht (somit auch zulässig). Der 500mA RCD ist für den Brandschutz, heute sind 30mA für Personenschutz üblich.

    Man könnte die Verteilung mit neuen Automaten und einem 30mA RCD etwas aufbessern, sofern von der Installation an sich nichts dagegen spricht.
     
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  5. Jörg67

    Jörg67 Freiluftschalter

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    Die Übergangsfrist der Nach- / Umrüstpflicht für den FI auf 30mA ist im Jahre 2009 abgelaufen.
    Er ist auszutauschen.

    Die H Automaten wären sinnvollerweise gegen B zu tauschen, das ist aber keine Pflicht.
     
  6. Timo1983

    Timo1983 Strippenzieher

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    Wo kann man erstes lesen ? Ich brauche schon belastbaren Stoff

    Weil
    • Bestandsschutz: Für unveränderte Bestandsanlagen aus der Zeit vor 2009 besteht in der Regel Bestandsschutz, sofern sie den damaligen Normen entsprachen.
     
  7. Jörg67

    Jörg67 Freiluftschalter

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    Der FI bildet da eine Ausnahme.

    Ich habe das aber nicht zur Hand sondern im Kopf gespeichert, vielleicht kommt noch jemand vorbei der dir Entsprechendes verlinkt.
    Oder gehe mit dem Thema mal da hin, die Kollegen können alle Normen auswendig
    https://www.diesteckdose.net/
     
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  8. Timo1983

    Timo1983 Strippenzieher

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  9. Timo1983

    Timo1983 Strippenzieher

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    2009 ist eine Übergangsfrist abgelaufen, was die Anwendung der vorigen Normenversion betrifft. In der betreffenden Norm DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 heißt es:
    Diese Norm gilt ab 2007-06-01.Daneben dürfen DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):1997-01, DIN VDE 0100-410/A1 (VDE 0100-410/A1):2003-06 und DIN VDE 0100-470 (VDE 0100-470):1996-02 noch bis 2009-02-01 angewendet werden.
    Die 2009-Version der Norm gilt also seit Juni 2007. Bis Februar 2009 durfte man aber stattdessen noch die alte Norm anwenden. Darauf bezieht sich die von dir genannte Übergangsfrist. Das ist „nur“ eine Frist, ab der die alte Normen-Version ausgelaufen ist. Das ist keine Frist, nach der eine Anpassung/Umrüstung stattfinden muss.
     
  10. Strippentod

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    Richtig. Die Umrüstpflicht auf 30mA FI greift erst, sobald an der Anlage etwas erweitert wird, also zum Beispiel eine Steckdose oder ein Lichtauslass nachgerüstet wird.
    Sinnvoll wäre es dennoch allemal.
     
  11. Strippentod

    Strippentod Super-Moderator
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    Nö Nöö. Solange da nichts erweitert wird, kann theoretisch alles so bleiben.
     
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