Streitigkeit zwischen Elektrikern

Diskutiere Streitigkeit zwischen Elektrikern im DIN / VDE Richtlinien Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; Hallo liebe Leute. Ich habe ein Problem mit meiner neuen Wohnung. Der Haushandwerker meiner Verwaltung hat meine neue Wohnung vor Bezug saniert...

  1. Andi09

    Andi09 Schlitzeklopfer

    Dabei seit:
    22.10.2017
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Hallo liebe Leute.
    Ich habe ein Problem mit meiner neuen Wohnung.
    Der Haushandwerker meiner Verwaltung hat meine neue Wohnung vor Bezug saniert und renoviert.
    Dabei hat er auch die Wohnung komplett neu verkabelt. Er ist wohl gelernter Elektriker.
    Im Bad wurde ein 5x4mm2 Kabel für den Durchlauferhitzer unter Putz verlegt. Es sind normale verputzte Wände, keine Wärmedämmung oder ähnliches.Als er fertig war kam ein vom Vermieter besteller Elektriker und montierte den Verteilerkasten, samt neuem digitalen Zähler und Sicherungen.
    Jetzt begann das Problem:
    Er sicherte die 4mm2 mit 3x25A Sicherungschaltern ab. Die Hausverwaltung stellt einen einfachen elektronischen Durchlauferhitzer mit 2 Stufen.Dieser hätte 18kw.
    Ich wollte nun gerne einen vollelektronischen Durchlauferhitzer mit stufenloser Temperatureinstellung montieren lassen, der mit 18,21 oder24 kw geschaltet werden kann. .In der Anleitung steht 4mm2 mit 3x35A Absicherung, bei 18 oder 21 kw. Ich bat nun den Elektriker ihn zu montieren. Er meinte, dafür hätten 6mm2 verlegt werden müssen, er darf eine 4mm2 Leitung nur mit 25 A Sicherungen versehen, da die Belastung bei 4mm max. 26 A sei und somit nur 25A gingen.Mein Einwand, dass alle im Haus 18kw Durchlauferhitzer hätten und diese sicherlich auch mit 3x35A oder zumindest 3x32A abgesichert sein müssten, weil sonst ja bei Vollast die Sicherungen fliegen müssten, ließ ihn unbeeindruckt. Ich müsse die Verwaltung bitten neues 6mm2 Kabel zu verlegen. Dafür müsste das frisch geflieste Bad aufgerissen werden. Nun meine Frage, wer hat Recht. Der Haushandwerker sagt das sei Unsinn, alle Wohnungen wären so verkabelt und es sei erlaubt so einen Durchlauferhitzer anzuschließen, sonst stünde es nicht so in der Montageanleitung. Der Elektriker sagt die Montageanleitung sei falsch, es gehe um VDE und Vorschriften und die besagten 4mm2 max. 25A Absicherung.
    Ich habe schon viel im Internet gesucht, und für beide Meinungen Begründungen gefunden :-(
    Ich bin schon Nahe dran auf meinen schönen DLH zu verzichten und den der Hausverwaltung zu nehmen, dann sollten die sich mit dem Problem rumärgern.Wäre aber zu schade um meinen gekauften.
    Ich weiß nun nicht ob die Montageanleitung bindend für den Elektriker ist oder ob ich ihm irgendwie Beweisen kann, dass der DEL trotz 4mm2 mit 3x32,bzw 3x35A abgesichert wenn darf.
    Könnt ihr mir helfen und mir sagen ob ich nun ein neues Kabel brauche oder dem Elektriker begründen kann, dass er mit 3x32 absichern darf?

    Vielen Andi
     
  2. Anzeige

  3. DB1VT

    DB1VT Leitungssucher

    Dabei seit:
    26.04.2015
    Beiträge:
    245
    Zustimmungen:
    65
    das hängt von der verlegeart ab, jeh nach verlegeart sind die 25A schon zuviel, den elektriker interessieren die vorgaben der VDE vorschriften vorrangig
     
  4. gert

    gert Freiluftschalter

    Dabei seit:
    28.09.2007
    Beiträge:
    7.436
    Zustimmungen:
    394
    Viele " Knallköppe" verstehen die gültigen Normen der VDE überhaupt nicht.
    Dies ist wieder ein "Paradebeispiel":

    Die " Strombelastsbarkeitstabellen" sowie andere Berechnungsprogramme rechnen auf 100 % Dauerlast.
    Ein DLE, wie hier im Beispiel, 24 kW elektronisch, bildet im Extremfall eine Bürde von 8kW /Aussenleiter.
    Das sind 34 A/ Aussenleiter.

    Aber dadrum geht es ja garnicht.
    Es geht ja darum, ob ich an einem 5 mal 4 Quadrat, abgesichert mit 25 A, einen solchen DLE betreiben darf!
    Natürlich darf ich das!
    Da kann ich locker mit 24 kW duschen.

    Gruß Gert
     
  5. DB1VT

    DB1VT Leitungssucher

    Dabei seit:
    26.04.2015
    Beiträge:
    245
    Zustimmungen:
    65
    und trotzdem gibt es vorgaben wie hoch ich welchen querschnitt bei welcher verlegeart absichern darf.....
     
  6. ego

    ego Freiluftschalter

    Dabei seit:
    22.11.2006
    Beiträge:
    4.317
    Zustimmungen:
    457
    Verstehe das Problem nicht. Der DHE muß ja nicht auf Vollast eingestellt sein?
    Und wegen dem einen Ampere mehr geht die welt nicht unter!
     
  7. gert

    gert Freiluftschalter

    Dabei seit:
    28.09.2007
    Beiträge:
    7.436
    Zustimmungen:
    394
    Ja, und? Um auf Nummer Sicher zu gehen, sicherst Du die Leitung mit 25 A ab.
    Was soll passieren? Bei LS 25 A Auslösung nach jenseits 1ner Stunde, bei 25 A ggl. bei nie.

    Also, wo ist das Problem?

    Gruß Gert
     
  8. Andi09

    Andi09 Schlitzeklopfer

    Dabei seit:
    22.10.2017
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Mein Problem ist, dass der eine Elektriker sagt, mit mehr als mit 3x25 A sichert er die Leitung nicht ab, da 4mm2.
    Er sagt er klemmt den DLE nur so an die Leitung an, geht aber davon aus, dass die Sicherung anspringt, wenn er unter Volllast z.B. die Wanne füllt, denn der DLE soll laut Montageanleitung mit 3x35 A abgesichert werden.
    Ich gehe mal davon aus, dass ich durchaus niedriger absichern darf als in der Montageanleitung gefordert aber ich kann auch nachvollziehen, dass dann die Sicherung öfter anspringt. Das will ich natürlich auch nicht. Frage ist nun, darf der DLE mit 18 oder 21kw an einer 4mm2 Leitung von ca. 7m Länge , durchgehend unter normalem Putz verlegt bei normaler Zimmertemperatur mit 3x32 oder 3x35 A abgesichert werden oder eben nur mit max. 3x25 A.
    Ich habe mal beim Nachbarn geschaut, der hat noch alte Kabel aber auch 4mm2, allerdings nur 4x4mm2.
    Dort sind drei Vorsicherungen und dann drei Schraubsicherungen mit je 35 A verbaut.
    Er sagt bei ihm wurde das so vor ca. 20 Jahren eingebaut.
    Ich bin Laie, wundere mich über so viele unterschiedliche Angaben im Internet, in der Montageanleitung und Aussagen von Fachleuten. Deshalb wollte ich hier mal fragen, was ihr zu meinem speziellen Fall meint.
    Würdet ihr auch mit 3x25 oder 3x32 absichern und wie würdet ihr das gegenüber einem Fachmann begründen?
    Ich brauche Argumente entweder gegenüber dem Hauselektriker für ein zwingend erforderliches 6mm2 oder gegenüber dem Elektrikermeister für eine höhere Absicherung der 4mm2 Leitung.
    Vielen Dank
    Andi.
     
  9. ego

    ego Freiluftschalter

    Dabei seit:
    22.11.2006
    Beiträge:
    4.317
    Zustimmungen:
    457
    Warum kloppen sich da überhaupt 2 Elektrofirmen? Bzw. wenn der eine nicht Mitarbeiter einer konzessionierten Firma ist, was hat er an der Anlage zu Fummeln. Persönlich bin ich der Meinung, das wer heute noch 4mm² für einen Durchlauferhitzer verlegt, Pfuscht, fordert die VDE doch eine Mindestbelastbarkeit.(35A?).

    Warum wird das Ding nicht einfach montiert, auf 18kW gejumpert, und gut ist?
     
    Zosse gefällt das.
  10. Andi09

    Andi09 Schlitzeklopfer

    Dabei seit:
    22.10.2017
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Genau da liegt das Problem, der konzessionierte Elektriker findet es wohl nicht gut dass die Hausverwaltung die Verkabelung von "ihren" Leuten machen lässt.
    Das würde er wohl gerne machen. Deshalb meckert er auch darüber. Nun steht er auf seinem Standpunkt, bei 4mm2 gibt es nur eine 3x25A Absicherung.
    Egal ob der DLE auf 21 oder auf 18kw gejumpert ist. Der Haushandwerker argumentiert mit der Anleitung, in der 4mm2 mit 3x32 A Absicherung für 18 und 21kw und bei 24kw 6mm2 mit 3x35 A angegeben sind. Bei "ihren "DELs", die 18 kW bei 2 Temperaturstufen haben sei das genauso. Ich habe nun das Problem, dass beide durchaus verständlich argumentieren, nur ich als Laie der Dumme bin.Entweder die reißen alles wieder auf um ein neues Kabel zu legen oder ich kriege kein warmes Wasser oder ich kaufe einen DLE der mit 3x25A zufrieden ist oder ich nehme den der von der Hausverwaltung standardmäßig verbaut wird und schaue mir den Streit von außen an, was dann auch dauern kann, oder ich lasse meinen anschließen, auf 18kw, und hoffe dass die Sicherung nicht zu oft rausfliegt :-(
     
  11. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

    Dabei seit:
    30.04.2009
    Beiträge:
    21.152
    Zustimmungen:
    809
    Laut Tabelle in Verlegeart C sind 35 A erlaubt, was soll das also?
     
Thema:

Streitigkeit zwischen Elektrikern

Die Seite wird geladen...

Streitigkeit zwischen Elektrikern - Ähnliche Themen

  1. Verkabelung eines Boilers: Ist die Verbindung zwischen L2 und 6 erforderlich?

    Verkabelung eines Boilers: Ist die Verbindung zwischen L2 und 6 erforderlich?: Sehr geehrte Community-Mitglieder, ich stehe vor der Aufgabe, einen Boiler mit Strom zu verbinden. Gemäß der Anleitung soll die Phase mit L2...
  2. Zwischen L und PE nur 120V

    Zwischen L und PE nur 120V: Hallo! Zwischen L und PE müßte, an einer Steckdose, doch eigentlich eine Spannung von 230 V herrschen. Was bedeutet es, wenn dort nur 120 V...
  3. LED-Streifen zwischendrin dimmen?

    LED-Streifen zwischendrin dimmen?: Servus! Ich plane, mir eine neue Beleuchtung der Arbeitsfläche in der Küche zu installieren. Ich habe mir dafür einen (dimmbaren) COB 12V DC 5m...
  4. Was ist der Unterschied zwischen einem Funktionspotentialausgleich und Schutzpotentialausgleich?

    Was ist der Unterschied zwischen einem Funktionspotentialausgleich und Schutzpotentialausgleich?: [ATTACH] Ich stimme mit dem Diagramm irgendwie nicht überein - ist der PA aus Blitzschutzgründen wirklich nur Funktionspotentialausgleich?? Und...
  5. Gibt es einen Unterschied zwischen einem Sicherungslasttrennschalter, Sicherungstrenner?

    Gibt es einen Unterschied zwischen einem Sicherungslasttrennschalter, Sicherungstrenner?: Hallo, gibt es zwischen einem Sicherungslasttrennschalter und einem Sicherungstrenner? Und gibt es auch einen SIcherungsschalter? MfG