Umrüstpflicht im Altbau ?

Diskutiere Umrüstpflicht im Altbau ? im Grundlagen der Elektroinstallation Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; Hallo, ich hoffe, ich poste das hier im richtigen Forum: Besteht eine Umrüstplicht des Vermieters, wenn im Altbau nur eine Sicherung für Licht...

  1. #1 Masipulami, 24.03.2009
    Zuletzt bearbeitet: 24.03.2009
    Masipulami

    Masipulami Schlitzeklopfer

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    Hallo, ich hoffe, ich poste das hier im richtigen Forum:

    Besteht eine Umrüstplicht des Vermieters, wenn im Altbau nur eine Sicherung für Licht und Steckdosen vorhanden ist ?
    (Wegen Din 18015 und VDE-0100-410)


    Der Elektriker meines Vermieters meint, eine komplette Neuverkabelung und Vereinzelung der Stromkreise für jedes Zimmer mit entspr. FI-Schutz ist nun Pflicht. Waschmaschine und Geschirrspüler müssen einzel abgesichert sein, das Gleiche gilt für Gerätesteckdosen an den Arbeitsplatten. Jedes Zimmer soll für Steckdosen und Licht einen eigenen Kreis bekommen.

    Deshalb sollen hier im bewohnten Zustand die Wände geschlitzt und neue Leitungen gelegt werden.

    Also:

    Besteht eine Umrüstpflicht des Vermieters ? ( oder braucht der Elektriker nur Aufträge ? )

    Ist dies überhaupt zumutbar in einer bewohnten Wohnung ?

    Gibt es Lösungen, die nicht so aufwendig und für den Mieter belastend sind
    ?

    Folgende Kreise sind vorhanden und alle mit Nullleiter: - Nachtrag ( mit Phase und Schutzleiter ) 3 x 1,5 mm²

    1 x Steckdosen und Licht ( Sicherungsautomat 10 A )
    extra:
    1 x Bad-Spiegelschrank ( Sicherungsautomat 10 A )
    1 x Waschmaschine/Geschirrspüler ( Sicherungsautomat 10 A )
    1 x Steckdose im Flur ( Sicherungsautomat 10 A )
    1 x Herd ( 3 x 2,5 mm² ) ( Schmelzsicherung 20 A )

    alles ohne FI natürlich !


    Standort Berlin, 2-Zimmer
     
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  3. #2 Kaffeeruler, 24.03.2009
    Kaffeeruler

    Kaffeeruler Administrator
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    AW: Umrüstpflicht im Altbau ?

    Nö, besteht sicher net wenn keine gefahr von der bestehenden Anlage ausgeht

    Die Din der Art u Mindestausst. lässt sich schwer auf alt Anlagen anwenden.. wäre schön wenn es anders wäre und das gerade in bezug auf FI und Sicherheit aber dann würden die Mietpreise wohl auch nachziehen.

    Klar ist, das wenn i in ein Altbau ziehe auf Luxus oft verzichten muss jedoch ist auch der Mietspiegel kleiner.. wenn net macht man was falsch.

    Und wenn, dann würde auch eine Inst aus den 90ern durchfallen, selbst anfang 2000
     
  4. Schlag

    Schlag Leitungssucher

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    AW: Umrüstpflicht im Altbau ?

    N' Empfelung gibts aber und nach Mietrecht muss die Wohnung ja nutzbar sein.
    Bei den Sicherungen kann das aber schon eng werden.
    Ich hatte das gleiche mit 16A gesichert in einer 2 Zimmer wohnung - 50m²
    Das war nicht so doll.

    Mag sein das der Elektriker Aufträge braucht, aber der Vermiter hat was zum Absetzen von der Steuer, die Installtion gäbe später keinen Grund mehr zur Beschwerde oder gar Mietminderung und eventuelle Schadensersatzansprüche durch elektrische Unfälle wegen einer veralteten Anlage können dann nicht mehr geltend gemacht werden.

    Wir haben eine Finanzkriese, da ivestiert man schonmal lieber in die Elektroinstallation, was den Wert des Hauses steigert, kann das noch von der Steuer absetzen, statt zur Bank zu gehn, um sein Geld zu pokern oder fast keine Zinsen zu bekommen.


    Ob das zumutbar ist, ist eine recht Subjektive Frage, das sehn viele Leute so und so...
    Da ich sowas schonmal mitgemacht habe, von mir ein Klares "NEIN"

    Es müssten mindestens alle Möbel in die Raummitte gestellt und 100% abgedeckt werden. trotzt Staubabsaugung fliegt immernoch feiner Staub durch die Gegend, der sich überall absetzt.

    Gleichzeitig da wohnen? eher nicht.
    Selbst wenn alle Arbeiten an einem Tag erledigt sind, geht ein Tag vorher für die die Rumräumerei drauf, ein Tag danach für die Maler und dann noch einer für die Rumräumerei.

    Mindestens 4 Tage an denen man am besten nicht zu Hause ist.
    Das man seine Wohnung nicht gerne Fremden übergibt ist klar, aber da zu hocken ist grausam.
    Wenn du ausziehen willst, mach es vorher.

    Wenn du während den Arbeiten dabei bist kann es gut sein, das du später keine Lust mehr hast da zu wohnen.
    Das ging mir und meinen Nachbarn nicht anders.
    Dieses Gefühl das jemand einem Termine diktiert, wo die Wändeaufgerissen werden und eimerweise Dreck in der eigenen Wohnung rumfliegt ist garnicht schön.
     
  5. Zosse

    Zosse Administrator (Ex-Schaltmeister)

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    AW: Umrüstpflicht im Altbau ?

    Ein klares nein.


    Wahrscheinlich ja oder dein Vermieter möchte dich aus der Wohnung haben.

    Sehr schwer bei 2 Zimmern

    Ich kenne keine.


     
  6. #5 Masipulami, 24.03.2009
    Masipulami

    Masipulami Schlitzeklopfer

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    AW: Umrüstpflicht im Altbau ?

    Vielen Dank für die Antworten !!!

    Worum geht es nun wirklich ?

    Geht es darum, dass alle Steckdosen mit einem FI-Schutz versehen sind und bei Störungen man nicht im Dunkeln sitzt ?

    Könnte man das nicht mit Steckdosen, die einen FI-Schalter integriert haben, lösen ?

    Am Leitungsqquerschnitt ( überall bei mir 3 x 1,5 mm² außer Herd ) kann es doch wohl eher nicht liegen...

    Die Frage drängt sich auf: "Kann ich mich wehren?"

    Sicherlich wäre es hilfreich den einen oder anderen Auszug aus der DIN bzw. der VDE-Richtlinie zitieren zu können. Dies setze voraus, ich hätte Zugang zu den doch leider kostenpflichtigen Unterlagen !

    Gibt es Passagen wie zum Beispiel ?

    - "Betsandsschutz"
    - "die Pflicht zur Nach- bzw. Umrüstung im Altbau besteht nicht"


    Ich glaube allerdings gelesen zu haben:


    Es stehe immer im Ermessen des Elektrikers !



    Meinen heutiges Telefonat mit dem Verwalter war eher fruchtlos.

    Meine Frage war:

    Auf welcher Grundlage diese Maßnahme eingeleitet wurde ?


    Zitat: Man hätte in einem Gremium aus Vorstandsmitgliedern, Technikern und Fachleuten von Elektro-Betrieben dieses Problem genauestens beleuchtet. Und da nun die Elektro-Anlagen in den Wohnungen nicht dem Stand der Bestimmungen entsprechen, müsse jetzt gehandelt werden. Er hätte den Auftrag dieses umzusetzen, da ihnen nun bekannt ist, in welchem Zustand die Anlagen sind ...

    Wenn ich damit ein Problem hätte, solle ich das doch schriftlich machen ...

    ( Was da so mitklang, war: " Was habe ich mich als dummer Mieter überhaupt dafür zu intressieren, das wird jetzt gemacht und damit basta! Wie könne ich etwas besser wissen, als dieses Gremium!" )

    Dem Voraus, ging eine Prüfung durch einen Elektriker, der Anfang des Jahres auch in meiner Wohnung war. Allerdings wurde hier nur die Anzahl der Steckdosen und der Sicherungen aufgenommen, ein Blick auf die Sicherungstafel geworfen.

    Es wurde weder eine Steckdose geöffnet, geschweige denn, der Deckel des Sicherungskastens entfernt. Bei der Frage der Leitungsbeschaffenheit genügte wohl meine Aussage.

    Wie aussagefähig ist so eine Begutachtung ?

    Das es nicht den neuesten Bestimmungen entsprechend ist, hätte wahrscheinlich auch mein technisch interessierter Frisör gewusst.
     
  7. brue

    brue Lasteinschalter

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    AW: Umrüstpflicht im Altbau ?

    Du kannst von den Besagten sachen die sich der Elektriker mal angeschaut hat ja Fotos machen dann koennen wir dir sagen was wir davon halten ;)

    Also das mit den FI steckdosen halte ich fuer unsinn, besser ist es eben schon wenn man gleich die ganze Installation schuetzt und nicht nur die Verbraucher. Es gibt ja auch leute die sich Lampen selber montieren etc. Eine 10 A Sicherung fuer 2 Zimmer? Naja wuerde ich sagen kann man so lassen, aber ist am unteren Limit.

    Normalerweise hab ich es eher mit Kunden zu tun die so wenig wie moeglich machen lassen wollen Haeh.

    Sind denn die Kabel nicht in Rohre verlegt?

    gruss brue
     
  8. #7 Matze001, 24.03.2009
    Matze001

    Matze001 Lizenz zum Löten

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    AW: Umrüstpflicht im Altbau ?

    Hallo,

    es gibt viele Leute die darum kämpfen ne neue Installation zu bekommen.
    Aber ich sehe auch deine Gründe warum du es nicht willst, und selbst würde ich es
    auch nicht wollen.

    Über das Verhalten des Elektrikers lässt sich nicht auf dessen Arbeit schließen, vielleicht ist er bei dir in Wohnung 3124 und hat in 300 davon mal ne Steckdose oder Verteilung aufgemacht, und in allen ungefähr das gleiche (schlechte) gesehen. Dann muss er nicht bei allen alles öffnen.

    Das die Wohnung für ne gute Woche unnutzbar ist... ggf. von der Miete abziehen und in der Zeit auf nen Hotel ausweichen?

    Was ich sehe ist das nach der ganzen Aktion die Mieten steigen könnten.

    MfG

    Marcel
     
  9. ego

    ego Freiluftschalter

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    AW: Umrüstpflicht im Altbau ?

    Fotos von ein paar geöffneten Dosen/Abzweigdosen/der Verteilung könnten uns wirklich helfen.

    Deine Beschreibung ist nämlich mehr als widersprüchlich: Erst ist alles noch mit Nulleitern bis zur Steckdose, dann liegt auf einmal doch 3x1,5?Haeh
     
  10. #9 Masipulami, 24.03.2009
    Masipulami

    Masipulami Schlitzeklopfer

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    AW: Umrüstpflicht im Altbau ?

    Die Kabel liegen nicht in Rohren !

    Sorry, alles Nym-Leitungen mit Null, Phase und Schutzleiter. ( Mein Fehler )

    In unserem Hause sind so unterschiedliche Leitungen vorhanden, da hätte er sich vielleicht nicht auf meine Aussage verlassen sollen ...

    Ich wohne nun schon seit mehr als zwanzig Jahren in dieser Wohnung und möchte auch nicht ausziehen. Alleine schon wegen der doch geringen Miete im Vergleich !

    Ich glaube, eine Mieterhöhung kann nur auf eine Modernisierung folgen, welche als solche mindestens 3 Monate vorher angekündigt und eine eventuelle Mieterhöhung begründet wurde. Dies ist hier noch nicht geschehen.

    Natürlich wäre es toll, in jedem Zimmer 2 Kreise mit FI zu haben, Sicherheit geht vor...

    Allerdings sehe ich den Nutzen zum Aufwand nicht.

    Kann man nicht in die Sicherungtafel FI-Schalter einbauen, ohne die Kabel auszutauschen ?

    Ich scheue den Dreck ...

    Ich habe demnächst einen Termin mit dem ausführenden Elektriker und werde gerne berichten, auf was ich mich wirklich einlassen muss.
     
  11. brue

    brue Lasteinschalter

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    AW: Umrüstpflicht im Altbau ?

    Klar kann man die einbauen ohne die leitung zu aendern. Wenn es ein 3* Kabel ist, ist ein FI kein problem, vorraussetzung ist natuerlich das die Leitung vollkommen okay ist. Wie hoch man die absichern kann kommt dann noch auf Querschnit Verlegeart etc an. Aber anscheinend gehts ja primaer um die aufteilung in einzelne Gruppen. Inwiefern dies moeglich ist haengt davon ab die denn alles verkabelt ist. Wenn von der Verteilung nur ein Kabel fuer alles weg geht, kommt man da eben wirklich nicht ohne oeffnen der Waende aus.

    gruss
     
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