VDE/TÜV-Prüfung bei Kleinproduktion eines Lampenschirmes notwendig?

Diskutiere VDE/TÜV-Prüfung bei Kleinproduktion eines Lampenschirmes notwendig? im DIN / VDE Richtlinien Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; Hallo! Ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann: Ich bin Künstlerin und habe vor einiger Zeit einen Lampenschirm aus hitzebeständigen B1...

  1. Licht

    Licht Neues Mitglied

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    Hallo!
    Ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann:

    Ich bin Künstlerin und habe vor einiger Zeit einen Lampenschirm aus hitzebeständigen B1 Kunststoff entworfen. Ich würde gerne eine kleine Serie dieses Lampenschirmes herstellen lassen und verkaufen (unter 50 Exemplare). Man kann den Schirm gut mit einer Keramik-Fassung inkl. Kabel aus dem Handel kombinieren.

    Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand sagen könnte, welche Schritte bzgl. Prüfung ich vornehmen müsste, wenn:
    - ich verkaufe den Lampenschirm alleine und biete den aus dem Handel erhältliche Lechtenpendel dazu an (bestehend aus Kabel + Fassung)
    - ich verkaufe den Lampenschirm komplett in Kombination mit einer Lampenfassung, die ich selbst aus Kabel und Fassung zusammengeschraubt habe.

    Welche Prüfungen muss ich beachten (VDE, TÜV ... ? ) Welche Anlaufstellen gibt es?
    Dann habe ich mal gehört, dass bei Einzelproduktionen keine Prüfungen notwendig sind, ist das richtig?
    Wie hoch sind die Kosten?
    Kann ich mich rechtlich absichern, wenn ich der Lampe einen Zettel beilege, der darauf hinweist, dass sie Installation nur durch Personen mit einschlägigen elektronischen Kenntnissen durchgeführt werden darf?
    Da die Fassung aus dem Handel ja schon geprüft worden ist, müsste in meinem Fall denke ich nur geprüft werden, dass der Lampenschirm in Kombination mit einer Fassung nicht irgendwann anfängt zu brennen (was nicht passiert) - ist das richtig?

    Freundliche Grüße und vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe,
    Tanja
     
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  3. #2 EltSifa, 06.10.2013
    EltSifa

    EltSifa Leitungssucher

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    AW: VDE/TÜV-Prüfung bei Kleinproduktion eines Lampenschirmes notwendig?

    Hallo Licht,
    als erstes würde ich einmal im Geräte-und Produktsicherheitsgesetz nachlesen. Alle Produkte, die in den Handel kommen müssen den einschlägigen Bestimmungen entsprechen. Für Leuchten gilt die DIN VDE 0711, dort sind die Anforderungen an alle Bauteile geregelt. Alle Produkte, die in Europa gehandelt werden müssen mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden. Der Hersteller bescheinigt damit, dass das Produkt den europäischen Richtlinien entspricht.

    Wenn die Fassung mit Schirmbefestigung schon mit dem CE-Zeichen versehen ist, kann ich mir schwer vorstellen, dass für den Schirm besondere Bedingungen gelten.
    Wichtig ist in der Bedienungsanleitung zu der Leuchte festzuhalten welche Lampen mit welcher Leistung verwendet werden dürfen und in welcher Betriebslage, hängend, liegend, stehend die Leuchte betrieben werden darf. Auch der Abstand zu brennbaren Gegenständen muss angegeben werden.

    Die DIN VDE sagt hierzu bestimmt mehr. Verantwortlich für die Sicherheit des Produktes ist der Hersteller.

    Auch die einschlägigen Prüfinstitute, wie TÜV, beraten die Hersteller in Ihren Pflichten.

    Gruß
     
  4. #3 hansano, 07.10.2013
    hansano

    hansano Leitungssucher

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    AW: VDE/TÜV-Prüfung bei Kleinproduktion eines Lampenschirmes notwendig?

    Hallo,

    das ist ein Thema welches schon öfters besprochen wurde. Ich würde den obrigen Weg gehen.


    Ansonsten hier oder als Suchfunktion Bausatz CE Zeichen oder ähnliches eingeben.

    Viel Erfolg
     
  5. #4 kabelmafia, 08.10.2013
    kabelmafia

    kabelmafia Lüsterklemmer

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    AW: VDE/TÜV-Prüfung bei Kleinproduktion eines Lampenschirmes notwendig?

    Moin,

    zusätzlich zum CE ist auch eine Registrierung nach Elektro- und Elektronikgesetz nötig, zumindest sollte man das tun, wenn man die Sachen im (haupt-)Gewerblichen Stil vertreibt. Geht dabei um Entsorgung und Rücknahme von Produkten, was bei den Leuchten ja eher von theoretischer Bedeutung ist. Aber wir wären ja ncht in Deutschland, wenn es nicht auch sowas geben würde.
    Für ein Volumen unter 30 kg / Jahr an Produkten, die in Verkehr gebracht werden ist die Sache recht unkompliziert.
     
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