Verantwortlichkeiten

Diskutiere Verantwortlichkeiten im DIN / VDE Richtlinien Forum im Bereich ELEKTROINSTALLATION; AW: Verantwortlichkeiten Hallo Holzmann, es freut mich, dass Du nun doch auch was zum Thema schreibst. Die erste präzise Antwort in diesen...

  1. #11 Doktor Seltsam, 29.02.2012
    Doktor Seltsam

    Doktor Seltsam Schlitzeklopfer

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    AW: Verantwortlichkeiten

    Hallo Holzmann,

    es freut mich, dass Du nun doch auch was zum Thema schreibst. Die erste präzise Antwort in diesen Thread. Danke das hilft mir schon mal weiter, glaub ich. Das bedeutet dass mein Chef der Hauptverantwortliche ist? Ganz so pauschal ist das wohl auch wieder nicht zu beantworten, oder?
    Ja wir haben einen Sicherheitsbeauftragten, der ist aber halt kein Elektriker und kennt sich mit der Materie nicht sonderlich aus. Ortsveränderliche Maschinen werden regelmäßig von einer Fremdfirma geprüft. Die unveränderlichen wohl eher nicht.

    mit freundlichen Grüssen:
    Jens
     
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  3. #12 Doktor Seltsam, 29.02.2012
    Doktor Seltsam

    Doktor Seltsam Schlitzeklopfer

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    Hallo Strippentod,

    Du hast es genau erfasst. Du hast Dich in meinen Augen sofort als Klugscheißer geoutet. Zum Thema hast Du immer noch nichts geschrieben. Statt dessen
    fängst Du mit Schimpfwörtern an. Sehr schade.
    Der "Super Boy" bin ich sicher nicht. Abgesehen davon dass ich erwachsen und Familienvater bin, habe ich aber sehr wohl schon langjährige Berufserfahrung als Elektriker im Machinenbau, im Schaltanlagenbau und als Betrieblelektriker. Ich muß mir nicht erklären lassen dass man 32A Steckdosen auch mit 16A absichern kann. Das war ja auch gar nicht die Frage. Darauf habe ich Dich hingewiesen. Ich wusste ja nicht dass ich es mit einer solchen Diva zu tun habe, ansonsten wäre ich zarter in meiner Antwort gewesen. Tut mir leid.

    mit freundlichen Grüssen:
    Jens
     
  4. #13 Strippentod, 29.02.2012
    Strippentod

    Strippentod Freiluftschalter

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    Dann lass doch bitte das nächste mal solche Nebensächlichkeiten weg, und stell nur die Frage.

    BTW: Wenn ick ne Diva bin, wie würde der wohl Kurti bezeichnen??
     
  5. #14 kabelmafia, 01.03.2012
    kabelmafia

    kabelmafia Lüsterklemmer

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    Moin Doktor Seltsam,

    Gibt es unter deinen Vorgesetzten oder in der Firmenleitung jemanden, der eine Elektrotechnische Ausbildung hat?
    Ja: dann hat er zumindest eine Teilverantwortung
    Nein: dann hast du die 100%ige Verantwortung für die gesamte Elektrotechnik im Betrieb.
    Du kannst dich an dieser Stelle nur exkulpieren, wenn du deine Vorgesetzten auf die Mängel eindringlich und schriftlich hinweist.

    Insbesondere sei hier auf die Mindestanforderungen an Maschinen nach BetrSichV Anhang II und III hingewiesen.

    Passiert hier ein Unfall und du hast weder
    * deinen AG auf diesen Missstand hingewiesen
    * eine Bestellung zur (verantwortlichen)Elektrofachkraft
    * einen Nachweis der Sicherheit der Anlage (Prüfprotokolle)
    * Gefährdungsbeurteilungen, Arbeitsanweisungen...
    ...dann kann es gut sein, dass du Alleinhafter wirst.
    Im allerschlimmsten Fall holt sich dann sogar die BG auf dem zivilrechtlichen Weg das Geld zurück.
     
  6. #15 Zelmani, 01.03.2012
    Zelmani

    Zelmani Lüsterklemmer

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    AW: Verantwortlichkeiten

    Was ist den hierfür die rechtliche Grundlage? So etwas muss doch entweder gesetzlich oder arbeitsvertraglich geregelt sein. Allein aus dem Umstand, dass jemand als einziger in einem Betrieb eine elektrotechnische Ausbildung hat, resultiert doch nicht, dass er persönlich die uneingeschränkte Haftung für alle Schäden und Unfälle im Zusammenhang mit Elektrizität übernimmt!? Sicher muss er seinen Vorgesetzten auf erkannte Missstände hinweisen. Wenn er dies aber unterlässt, haftet er ohne weitere arbeitsvertragliche Vereinbarungen nach meinem Rechtsempfinden erst Mal lediglich gegenüber seinem Arbeitgeber, aber nicht gegenüber dem Verunfallten oder der BG. Die Unterscheidung zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit dürfte hier auch noch eine Rolle spielen, je nachdem ob die Gefahr eines Unfalls unmittelbar gegeben oder einfach nur eine Norm nicht erfüllt war...
     
  7. #16 hansano, 02.03.2012
    hansano

    hansano Leitungssucher

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    Alos ich würde erstmal sagen, das der Arbeitgeber seine Sorgfaltspflicht nicht beachtet hat, Dr. Seltsam kann in diesem Fall nicht die 100% ige Verantwortung leisten. Aber ich bin kein Rechtsgelehrter.

    Da du dich aber im Rechtswesen so umfassend aufzukennen scheinst (hast du eine Ausbildung in dieser Richtung erfahren?) würde es bestimmt auch für andere hier im Forum interessant sein ob es dies diesbezüglich Aktenzeichen (Urteile) zu entsprechenden Fällen gibt.
    Auch der finstere Fall der Fälle, daß sich die BG an einem AN mit Forderungen richtet wird bestimmt dokumentiert sein. Bitte um. Quellenangaben, danke.
     
  8. #17 kabelmafia, 03.03.2012
    kabelmafia

    kabelmafia Lüsterklemmer

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    Moin,

    ihr glaubt ehrlich, dass ein Unternehmer im Fall eines Falles nicht jemanden sucht, der pauschal schuld ist? Wie gerufen kommt doch da ein Elektriker, der alles automatisch erledigt - münlich, auf Zuruf und ohne Betriebsunterbrechungen... ach ja, und ohne dazu je berufen worden zu sein.
    Und warum sollte so ein Urteil dann noch öffentlich werden? Welches Unternehmen hätte Lust dazu in der Zeitung abzudrucken, dass einer der eigenen Mitarbeiter zu Schaden kam und der Elektriker dafür geschlachtet wurde? Welcher Geschädigte hat ein Interesse an einer Veröffentlichung?
    Ruft mal bei eurer BG an und fragt mal nach, wieviele Regressforderungen nach einem Unfall gestellt wurden.
    Selbst wenn eine Zahl genannt wird - Hintergründe warum und wieviel wird es dazu nie öffentlich geben.

    Ich kann immer nur davor warnen, dass man als gutherziger Elektriker einfach den Betrieb am laufen halten möchte - ohne bestellt zu sein, ohne ordentliche Werkzeuge, Ausrüstung, Aus- und Weiterbildung...
    Gerne gibt es auch die Alibi-VEFK, aber das ist ein anderes Thema.
     
  9. #18 hansano, 04.03.2012
    hansano

    hansano Leitungssucher

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    AW: Verantwortlichkeiten

    Wenn es die Informationen nie öffentlich geben wird? Dann scheinst du ja über ganz spezielle geheime Quellen zu verfügen ................

    Wenn ich mir vorstelle das du als Dozent in teuer bezahlten Veranstaltungen in diesem Stil referierst, so ganz ohne Quellenangabe, dann habe ich meine Zweifel ob das Klientel zufriedengestellt ist, ich wäre es nicht.
     
  10. #19 kabelmafia, 04.03.2012
    kabelmafia

    kabelmafia Lüsterklemmer

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    Och, lass dich überzeugen - Ich lade dich gerne mal ein. Eine PN mit deinem Namen und Adresse genügt. Wo ich zu finden bin weißt du ja offensichtlich.
    "Geheim" ist hier nicht das richtige Wort. Die Informationen werden nur nicht nach Außen getragen. Selbst wenn man selbst an einer Unfallermittlung beteiligt sein sollte erfährt man hinterher noch lange nicht wie es ausgegangen ist.
     
  11. Akkon

    Akkon Schlitzeklopfer

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    Moin Doc Seltsam,

    es gibt da einen gewissen Bestandsschutz was Altanlagen angeht. Neuanlagen, Erweiterungen und Umbauten müssen natürlich nach den aktuell geltenden Bestimmungen erstellt werden.
    Wenn die erforderlichen Prüfungen nach VDE0105 bzw VDE0701/0702 durchgeführt wurden, sollten in den Protokollen die vorhandenen Fehler aufgelistet sein.
    Falls diese nicht behoben wurden bzw die Prüfungen nicht stattfanden, dann ist der Betreiber der Anlage für sämtliche Folgen verantwortlich.

    Gruß Akkon

    PS:Die Prüfungen sind meine tägliche Arbeit bei einer bekannten deutschen Prüforganisation ;)
     
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