Wallbox-Installation: Zählertausch / Neuer Zählerschrank zwingend notwendig?

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  1. #1 HansHansen299, 31.03.2026
    HansHansen299

    HansHansen299 Neues Mitglied

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    Betreff: Wallbox-Installation: Zählertausch / Neuer Zählerschrank zwingend notwendig?

    Hallo zusammen,

    ich plane aktuell die Installation einer Wallbox, Model Tesla Wallbox Gen 3, gedrosselt auf 11kW, in meiner Garage (Einfamilienhaus, Baujahr 1987).

    Ich habe dazu sehr widersprüchliche Aussagen bekommen. Der erste Elektriker meinte sofort: „Der alte Schrank muss raus, Komplettumbau nach aktueller Norm (TAB 2023/2024), SLS-Schalter, Überspannungsschutz Typ 1+2, Platz reicht nicht.“ Das klingt nach ordentlich Kosten.

    Der zweite Elektriker sagte: „Wenn Platz für einen FI/LS (3-phasig) ist und die Zuleitung stimmt, reicht eine Erweiterung.“

    Meine Fragen an die Experten hier:

    1. Ist ein Austausch des Zählerschranks wirklich notwendig, wenn der alte Schrank noch gut aussieht, aber nicht den allerneuesten DIN-VDE-Normen entspricht?
    2. Was sind die technischen Kriterien, bei denen ein Tausch unumgänglich ist? (z.B. TN-C-S System vorhanden, Querschnitt der Zuleitung?)
    3. Ich habe noch einen Drehstromzähler (nicht digital). Muss dieser zwingend durch ein Smart-Meter ersetzt werden?
    4. Der Netzbetreiber muss ja informiert werden. Besteht dieser in der Regel auf eine Runderneuerung des Schrankes?
    Ich möchte sicherstellen, dass die Installation fachgerecht ist, aber nicht unnötig tausende Euro in einen neuen Schrank investieren, wenn es sich nur um eine Erweiterung handelt.

    Vielen Dank für eure Einschätzung!
     

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  3. #2 Strippentod, 01.04.2026
    Strippentod

    Strippentod Super-Moderator
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    Moin.
    Bevor wir auf deine Fragen eingehen, schau doch mal in diesem Thread. Vielleicht kannst du dir ein paar Gedankenansätze holen, ob eine Wallbox (und der ganze Rattenschwanz an Aufwand, der hinten dran hängt) überhaupt von Nöten ist. ;)
     
  4. bigdie

    bigdie Freiluftschalter

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    Am Ende musst du die Wallbox dem Netzbetreiber melden und ob der dann verlangt, ob der Zählerschrank aktuellen Normen entspricht, das hängt in erster Linie von deinem Netzbetreiber ab. Gibt welche, denen ist das völlig Wurst. Gibt Andere, die wollen, das du die Zählerrückverdrahtung auf 16mm² erhöhst und gleichzeitig muss dann ein SLS max. 50A vor den Zähler. Gibt aber auch welche, die wollen deine Wallbox steuern können. Dafür brauchen sie dann aber einen zusätzlichen Platz im Zählerschrank und eine Steuerleitung zur Wallbox. Am Ende sitzen die immer am längeren Hebel, man muss die also fragen
     
  5. #4 Darkness, 01.04.2026
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    Netzbetreiber vor Ort fragen, der gibt die Spielregeln vor.

    Du installierst eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWg.
    Dementsprechend nicht nur Smartmeter sondern auch Steuerbox.
    Evtl. vorhandene PV-Anlagen >2kWp müssen in dem Zuge (Einbau Smartmeter) auch steuerbar werden sobald irgendwann die Steuerbox geliefert wird.

    Sieht ganz so aus, dass Platz bei dir Mangelware ist.

    ÜSS und SLS kriegst du unter den Zähler. Gateway und Steuerbox kommt auf den Dreipunktzähler. Du brauchst aber noch Platz für die Ansteuerung (Klemmleiste ggf. Koppelrelais und Schütze) und Absicherung.

    Abgesehen vom Platz, siehe oben.
    Ohne schriftliche Zusage vom VNB in dem Einzelfall ein Spiel mit dem Feuer. Und die gilt dann auch nur tagesaktuell.

    Seit 01.03.26 gilt z.b. die neue 4105. Ich habe noch nicht gelesen, was sich da alles ändert und viele Netzbetreiber sind auch noch nicht auf dem aktuellem Stand.
     
  6. #5 Strippentod, 01.04.2026
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    Das gilt doch dann aber nur für einen Speicher, oder ? Denn die PV Anlage selbst ist ja per Definition kein steuerbarer Verbraucher.
     
  7. #6 Darkness, 01.04.2026
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    Für die PV gilt §9 EEG: https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__9.html

    Oder mal auf deutsch: https://www.clearingstelle-eeg-kwkg...afik_technische_Vorgaben_PV-Anlagen_final.pdf (> Letzte Seite!)
    Bzw. Beschreibung: https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/sites/default/files/2025-05/par_9_Alternativtext.pdf
    (Quelle: https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/haeufige-rechtsfrage/70 )

    Dementsprechend muss jede PV ab Einbau eines iMSys mit Steuerbox steuerbar werden (nur BKW mit max 800VA und max 2kWp ausgenommen).

    Pflichteinbau eines iMSys erfolgt:
    - ab 7kWp Modulleistung
    - ab mehr als 6000kWh Jahresverbrauch
    - ab Vorhandenseins eines Verbrauchers nach §14a

    und mWn nach auch bei Wechsel des Messstellenbetreibers. Die wettbewerblichen Messstellenbetreiber dürfen mWn nur Smartmeter verbauen. Daher wird bei scheitern der Verbindung auch der Zähler wieder ausgebaut.

    Aber wer den MSB wechseln will, braucht das iMSys eh wegen dynamischen Tarifen oder um dem gMSB zuvorzukommen (bei größeren PV-Anlagen idR gMSB nach mehreren Jahren teurer, da Staffelpreise nach Modulleistung)

    Edit:
    Fazit: Wallbox löst Smartmetereinbau mit Steuerbox aus. Ab Smartmeter mit Steuerbox ist auch PV fällig.
     
  8. #7 Strippentod, 01.04.2026
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    Puuh. Mich verlässt gerade die Lust, mich mit dieser Juristerei auseinanderzusetzen, und habe die PDFs ehrlich gesagt nur überflogen. Wer soll denn da noch durchsehen ? Kein Wunder, daß konventionelle Fachbetriebe dieses Thema gar nicht / oder nicht mehr bedienen wollen.

    Ich habe ja vor ca. 2 Jahren auch mal ein paar PV Netz-Anschlüsse (in Bestandsanlagen) gebaut, aber von Steuerbarkeit der Einspeiseleistung seitens VNB / MSB war da nie die Rede. Wie sieht denn so etwas (Steuerbox) aus? Braucht es dafür ebenfalls eine Nachrüstung eines RfZ / APZ ? Ein Beispielfoto würde mich da interessieren.

    Prizipiell verstehe ich ja das Anliegen dahinter, der VNB muß sein Netz nicht nur vor (Verbrauchs-)Überlastung schützen, sondern auch vor (Einspeise-)Überlastung.

    Davon abgesehen würde ich ohnehin heutzutage nur noch PV mit Nulleinspeisung einbauen. Das geht ja bereits mit nem kleinen Ecoflow-BKW.

    Ich sag ja, der Rattenschwanz an Aufwand wird immer länger, daher der Vorschlag, sich Gedanken zu machen, ob man überhaupt mit 11 KW laden muss. (Um mal zum Thema zurück zu kommen.)
     
  9. #8 Darkness, 02.04.2026
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    Damals galt auch noch das jeweils gültige §9EEG zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme.
    Hat sich sich erst mit dem Solarspitzengesetz am 25.02.2025 geändert.

    Letztendlich für dich nur noch die letzte Seite im zweiten Link von Bedeutung. Alles andere beschreibt nur was bisher galt.

    https://www.theben-se.de/selexa/

    Bisher sind die Steuerboxen offenbar mehr oder weniger nur eine Papierlösung. Meine Steuerbox (Pflichteinbau) soll auch irgendwann mal nachgeliefert werden.

    Bei Dreipunkt werden Zähler mit Hutschiene oder EHZ-Adapterplatten mit Hutschiene genutzt. Darauf kommt dann sowohl Gateway als auch Steuerbox (> RfZ Feld ist auf dem Zähler). Klemmleiste für die Relaiskontakte sowie RJ45 Adapter kommt in den AAR. APZ-Feld bleibt ungenutzt.

    Wie das bei EHZ Schränken gelöst wird, die weder RfZ noch APZ Feld haben, k.A.

    Beschrieben ist das ganze in der 4100. Hager hat da eine sehr gute Beschreibung: https://assets.sc.hager.com/de/-/me...9-tip-hager-tipp-44-vde-ar-n-web.pdf?la=de-de
     
  10. #9 Darkness, 02.04.2026
    Darkness

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    Ausnahme: ab 25kWp (pro Anlage) gibts noch einen kostspieligen FRE solange die Steuerbox noch nicht verfügbar ist.

    Als Anlage gilt alles was innerhalb von 12 Kalendermonaten zugbaut wird. Was >12 Kalendermonate zugebaut wird ist im Sinne des EEG eine eigene Anlage.

    @Topic: Kläre das mit dem Netzbetreiber ab.

    Wenn du einen neuen Schrank nur wegen der Wallbox benötigen würdest, und keine PV / PV-Speicher oder Wärmepumpe geplant ist, dann verwende eine mobile Wallbox.

    5 polige 16A CEE (rot) mit min. 2,5mm² (besser mehr, abhängig von Verlegeart, Leitungslänge und Häufung) an einem 30mA RCD und 3p. C16A Automaten. Dazu eine Steuerleitung und ein Cat 7 Duplex für den Fall dass mal eine feste Wallbox kommen sollte.
     
  11. Hemapri

    Hemapri Leitungssucher

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    Genauso ist es. Man weis gar nicht mehr, was man noch darf und was nicht und was wie genehmigt werden soll und ob man das, was man baut, letzlich für die Katz ist.. Als einfacher Fachbetrieb kann man da kaum noch folgen. Teilweise blickt nicht mal das EVU bei Anfragen durch und schimmpft nur auf den Gesetzgeber und das sie das dann durchsetzen sollen. Die verantwortlichen Fachkräfte der Firmen werden zu kostenpflichtigen Schulungen gedrängt, weil sie sonst den Eintrag verlieren und da wird man auch in Vorträgen von Paragraphen und Tabelle zugedeckt und weis anschließend nicht mehr als vorher. Das macht alles keinen Spaß mehr, aber wenigstens, die Energiewende wird durchgesetzt.
    Kurz und gut, ein alter SL80 verträgt sich nicht mehr mit den Anforderungen durch §14a EnWG. Ich würde da als Elektriker gar nichts mehr entscheiden und frage immer beim EVU nach und die setzen lieber auf neu, selbst, wenn da noch was zu basteln wäre. Und wenn die sagen, die wollen einen BKI-Zählerschrank mit Reserveplatz und 16mm² Zählerverdrahtung, dann bekommen sie den.
     
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